Wichtige Information bei Überweisungen an die KNAPPSCHAFT.
Am 9. Oktober 2025 ist die EU-Regelung zur "Verification of Payee" (VoP) in Kraft getreten. Sie dient der Betrugsprävention und betrifft alle SEPA-Echtzeitüberweisungen sowie reguläre SEPA-Zahlungen. Bei Überweisungen erfolgt ab sofort ein Abgleich der IBAN des Empfängers mit dem angegebenen Empfängernamen.
Bitte beachten Sie: Geben Sie bei Überweisungen an die KNAPPSCHAFT bitte stets "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" als Empfängernamen an. Alle unsere Konten laufen einheitlich unter diesem Namen.