Außerklinische Intensivpflege – was ist das überhaupt? Ganz einfach: Sie bezeichnet die medizinisch notwendige, intensivmedizinische Versorgung von schwerstkranken oder beatmungspflichtigen Menschen außerhalb eines Krankenhauses.
Sie sind betroffen und bei uns versichert oder haben bei uns versicherte Angehörige, die betroffen sind? Dann erfahren Sie hier, wie wir Sie in diesem Fall unterstützen.

Außerklinische Intensivpflege.
So unterstützen wir Sie
Die wichtigsten Infos zur außerklinischen Intensivpflege.
Auf einen Blick
- Sie kann in stationären Pflegeeinrichtungen mit Intensivpflegeangebot, in speziellen Wohngruppen oder zu Hause durch speziell qualifizierte Pflegedienste durchgeführt werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch – beispielsweise, wenn Sie künstlich beatmet werden.
- Sie wird verordnet.
- Bei Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit übernehmen wir die Kosten für Versicherte.
- Sie zahlen Zuzahlungen, wenn Sie über 18 Jahre alt und nicht befreit sind.
Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten
Unter welchen Umständen kann ich außerklinische Intensivpflege erhalten?
Wenn Sie einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, der erfordert, dass eine geeignete Pflegefachkraft ständig bei Ihnen ist.
Einige Beispiele, in denen dies theoretisch der Fall sein kann, sind:
- Sie werden künstlich beamtet oder haben eine Trachealkanüle.
- Bei Ihnen könnte jederzeit eine lebensbedrohliche Situation zu unvorhersehbaren Zeiten auftreten.
Wie kann ich die außerklinische Intensivpflege beantragen? Welche Unterlagen brauche ich?
Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie
- entweder von Ihrem Facharzt oder Ihrer Fachärztin
- oder von Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Hausärztin, wenn er oder sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung hat.
Ärzte und Ärztinnen, die außerklinische Intensivpflege verordnen, können Sie unter anderem ganz einfach im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit finden.
Nach Erhalt der Verordnung geben Sie im nächsten Schritt an, wer die Versorgung übernimmt. Sie sind sich noch nicht sicher oder haben noch nicht den richtigen Leistungserbringer gefunden? Dann können Sie sich im Pflegelotsen einen Überblick verschaffen. Dieser ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal.
Im Anschluss reichen Sie die ärztliche Verordnung inklusive der oben genannten Information bei uns ein: Über unser Kontaktformular oder per Post an: KNAPPSCHAFT, Fachzentrum Pflege, 45095 Essen. Unser Sozialmedizinischer Dienst wird dann zur Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit eine persönliche Begutachtung durchführen.
Wo kann die außerklinische Intensivpflege in Anspruch genommen werden?
Hier können Sie ganz flexibel je nach Ihrer individuellen Situation entscheiden.
- Die außerklinische Intensivpflege kann in stationären Pflegeeinrichtungen mit Intensivpflegeangebot durchgeführt werden.
- Auch eine Versorgung durch hierfür qualifizierte Pflegedienste in speziellen Wohngruppen ist möglich.
- Wenn die häuslichen Bedingungen es ermöglichen, kann auch eine Versorgung bei Ihnen zu Hause durch speziell qualifizierte Pflegedienste erfolgen.
Sie entscheiden, welche der Optionen für Sie persönlich die Beste ist.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Kostenübernahme für die außerklinische Intensivpflege durch die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse? Zahle ich die Verpflegung und Unterbringung selbst?
Natürlich kommt bei diesem Thema auch die Frage auf: Wer bezahlt die außerklinische Intensivpflege?
Wir übernehmen die Kosten für Sie, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Erfolgt die Betreuung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, übernimmt die KNAPPSCHAFT zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für Versicherte.
Versicherte, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, zahlen Unterbringung und Verpflegung selbst.
Wichtig für Sie ist aber, dass Versicherte ab 18 Jahren Zuzahlungen leisten müssen: Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer speziellen Wohngruppe betreut werden, zahlen Sie zehn Euro pro Tag. Findet die Pflege zu Hause oder an einem ähnlichen Ort statt, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der täglichen Pflegekosten sowie zehn Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.
Gut zu wissen: Die Abrechnung der außerklinischen Intensivpflege übernimmt die CONDATESTA GmbH & Co. KG für uns. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.