Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.knappschaft.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications vorläufigen Bewertung. Eine umfassende Bewertung ist in Planung.
Es gibt folgende Unvereinbarkeiten mit den oben genannten Anforderungen:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.11.2019 erstellt und zuletzt am 02.12.2024 aktualisiert.
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das Formular Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de