Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.knappschaft.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vereinfachten Überprüfung von Deutsche Telekom MMS GmbH. Eine umfassende Bewertung ist in Planung.
Es gibt folgende Unvereinbarkeiten mit den oben genannten Anforderungen:
- Einige Nicht-Text-Inhalte haben keinen Alternativtext.
- Nicht alle Informationen, Strukturen und Beziehungen sind identifizierbar.
- Der Zweck von Formularfeldern ist nicht identifizierbar.
- Kontraste sind nicht ausreichend.
- Textabstände sind nicht anpassbar.
- Die Fokusreihenfolge ist nicht aufgabenangemessen.
- Linkzwecke sind nicht verständlich.
- Eingaben führen zu Kontextänderungen.
- Name, Rolle und Wert ist nicht immer identifizierbar.
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Es fehlen Informationen zur Navigation der Webseite in Deutscher Gebärdensprache.
- Es fehlen Informationen zu wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.11.2019 erstellt und zuletzt am 28.04.2025 aktualisiert.
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das Formular Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de