Sie sind schwanger? Oder haben schon entbunden? Von uns bekommen Sie nicht nur medizinische Unterstützung. Wir helfen Ihnen auch mit Mutterschaftsgeld. Damit Sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen, wenn Ihnen während der Zeit des Mutterschutzes Einnahmen fehlen.
Die KNAPPSCHAFT ist immer für Sie da: vor, während und nach der Geburt. Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, erhalten Sie 14 oder 18 Wochen Mutterschaftsgeld. Normalerweise sind Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung geschützt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist allerdings auf 12 Wochen. Kommt Ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt, können Sie ebenfalls eine Verlängerung beantragen. Dank der finanziellen Unterstützung können Sie sich voll und ganz auf Ihre Liebsten konzentrieren.
Finanzamt-Bescheinigung.
Wir kümmern uns
Haben Sie im Jahr 2024 Mutterschaftsgeld erhalten? Dann melden wir dies automatisch elektronisch an Ihr Finanzamt. Wir senden Ihnen Ende Februar 2025 eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Daten zu. Wichtig für Sie: Ein Versand zu einem früheren Zeitpunkt ist auch nach telefonischer Absprache nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.