KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Familie im Wohnzimmer. Das Kind zeigt auf den Bauch der schwangeren Mutter - diese erhält Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld.
Dank KNAPPSCHAFT kein Problem

Mutterschaftsgeld beantragen.
Schnell und unkompliziert

Sie sind schwanger? Oder haben schon entbunden? Von uns bekommen Sie nicht nur medizinische Unterstützung. Wir helfen Ihnen auch mit Mutterschaftsgeld. Damit Sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen, wenn Ihnen während der Zeit des Mutterschutzes Einnahmen fehlen.

Die KNAPPSCHAFT ist immer für Sie da: vor, während und nach der Geburt. Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, erhalten Sie 14 oder 18 Wochen Mutterschaftsgeld. Normalerweise sind Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung geschützt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist allerdings auf 12 Wochen. Kommt Ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt, können Sie ebenfalls eine Verlängerung beantragen. Dank der finanziellen Unterstützung können Sie sich voll und ganz auf Ihre Liebsten konzentrieren.

Die wichtigsten Infos zum Mutterschaftsgeld.
Auf einen Blick

  • Das Mutterschaftsgeld wird Ihnen bei Antragstellung nach mutmaßlichen Entbindungstag und nach der Einreichung der Geburtsurkunde ausgezahlt
  • Sie erhalten das Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
  • Die Schutzfrist und damit auch die Zahlung des Mutterschaftsgeldes verlängert sich bei Mehrlings- oder Frühgeburten auf 12 Wochen
  • Sie können eine verlängerte Schutzfrist beantragen, wenn Ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt
  • Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld ganz einfach online, über die App, per Telefonanruf oder per Post
  • Zur Beantragung benötigen Sie eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin von Hebamme oder Arzt

Finanziell abgesichert.
In der Schwangerschaft

Finanzielle Absicherung rund um den Geburtstermin. Während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) sind Sie durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Sie haben Anspruch, wenn Sie schwanger sind und wegen der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt erhalten oder wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versichert sind, zum Beispiel bei Bezug von Arbeitslosengeld.

Um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, gehen Sie so vor: 

  1. Ihr Frauenarzt stellt eine Bescheinigung über eine bestehende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin aus.
  2. Sie erhalten eine Ausfertigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse und Arbeitgeber.
  3. Die Bescheinigung für die Krankenkasse laden Sie über das Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder senden sie per Post an uns.
  4. Sie bekommen von uns eine Bestätigung.
  5. Sie erhalten dann das Mutterschaftsgeld in zwei Teilen (vor und nach der Geburt). Ausnahmen sind Mehrlings- oder Frühgeburten sowie die Geburt eines Kindes mit Behinderung.  Dann zahlen wir Mutterschaftsgeld für 12 Wochen nach der Geburt. Üben Sie eine Beschäftigung aus, bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Arbeits-Netto-Entgelts der letzten drei Kalendermonate vor Schutzfristbeginn. Das sind maximal 13 Euro täglich. Von Ihrem Arbeitnehmer erhalten Sie einen Zuschuss. Ansonsten erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Nach der Geburt reichen Sie einfach über unser Online-Formular die Geburt Ihres Kindes ein. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch das Kind mitversichern. Dann überweisen wir den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes auf Ihr Konto. Sie bekommen den Bescheid per Post. Nutzen Sie doch jetzt die Gelegenheit, Ihr Kind beitragsfrei bei der KNAPPSCHAFT zu versichern.

Alles rund um das Mutterschaftsgeld.

Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?

Ihr Anspruch als versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerin:

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist arbeiten oder in Elternzeit sind. Oder, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist anfängt. In dem Fall zahlen wir Ihnen bis zu 13 Euro täglich. Die Differenz zu Ihrem Nettoverdienst übernimmt grundsätzlich Ihr Arbeitgeber. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert? Dann haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie ebenfalls Anspruch auf Krankengeld haben.

Ihr Anspruch, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen:

Sie bekommen Mutterschaftsgeld, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld beziehen. Oder, wenn Ihr Arbeitslosengeldanspruch wegen einer Urlaubsabgeltung oder Sperrzeit ruht. Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Ihr Anspruch als hauptberuflich selbstständige Frau:

Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich bei der KNAPPSCHAFT versichert? Sind Sie in einem Beschäftigungsverhältnis und haben Anspruch auf Krankengeld? Ja? Dann bekommen Sie von uns Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.

Ihr Anspruch als geringfügig Beschäftigte ("sogenannter Minijob"):

Ihnen steht Mutterschaftsgeld zu, wenn Sie familienversichert sind und einen Minijob haben. Ihren Antrag für das Geld bekommen Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn. In diesem Fall zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn das Mutterschaftsgeld. Für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen erhalten Sie 210 Euro.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung zum Thema Mutterschaftsgeld.

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und nebenbei in einem Minijob arbeiten, zahlen wir Ihnen bis zu 13 Euro täglich.

Keine dieser Personengruppen trifft auf Sie zu? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Wie lade ich meinen Antrag auf Mutterschaftsgeld hoch?

Sie können die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ganz einfach in der App Meine KNAPPSCHAFT hochladen und übermitteln.

Alternativ senden Sie die Bescheinigung für die Krankenkasse und den Antrag auf Mutterschaftsgeld (PDF)  an folgende Adresse:
Knappschaft
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen”

Wann bekomme ich kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?

Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn:

  • Sie Beamtin, Richterin, Dienstordnungsangestellte oder Soldatin sind. Während der Schutzfristen erhalten Sie eine Fortzahlung Ihrer Bezüge.
  • Sie familienversichert sind.
  • Sie Arbeitslosengeld beziehen und aufgrund des Bezuges von Elterngeld Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht und eine neue Schutzfrist beginnt.
  • Sie Bürgergeld beziehen.