Nehmen Sie vor Beginn einer geplanten Behandlung im Ausland immer Kontakt mit der KNAPPSCHAFT auf. Sie erhalten für die EU-Länder einen speziellen Anspruchsnachweis, den Sie bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen. Dann kann die KNAPPSCHAFT direkt mit der ausländischen Kasse abrechnen. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Falls Sie dennoch Kosten haben: Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, in Höhe der inländischen Abrechnungssätze, gegebenenfalls begrenzt auf den Rechnungsbetrag. Eigenanteile und Gebühren werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Auch Verwaltungskosten sind abzuziehen.
Neuer Online Service
Sie haben im Ausland medizinische Leistungen selbst bezahlt?
Das kommt vor, wenn Ihre Gesundheitskarte oder der Auslandskrankenschein im Ausland nicht akzeptiert wird.
Wie können Sie die Erstattung Ihrer Kosten erhalten?
Das geht ganz leicht. Online in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT. Einfach noch einige Informationen zum Krankheitsfall eingeben und die Belege einscannen. So sparen Sie Zeit und Porto.
Die mögliche Differenz kann nur eine private Reisekrankenversicherung erstatten. Das geht mit unserem Partner, der DKV. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Auslandsreisekrankenversicherung.
Hier können Sie viele nützliche Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten, Kontaktadressen und Praxistipps erhalten: Behandlung im EU-Ausland - EU-PATIENTEN.DE