KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Patient nimmt ein Heilmittel der Krankenkasse in Anspruch. Im Rahmen dessen hilft ihm ein weiterer Mann durch Stützen seines linken Armes bei der Ausführung einer Übung.

Heilmittel bei der Krankenkasse.
Damit es Ihnen bald besser geht

Zur Verbesserung Ihrer Gesundheit.
Und eine schnelle Genesung

Zu den bekanntesten Heilmitteln zählen beispielsweise die Krankengymnastik oder die Ergotherapie. Heilmittel sind vielseitig einsetzbar und verbessern Ihren Gesundheitszustand.

Durch den Einsatz dieser Mittel werden Ihre Beschwerden schnell gelindert. Damit Sie bald wieder voll durchstarten können. Wie Sie an Ihr Heilmittel kommen? Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung aus, wenn dies für medizinisch notwendig gehalten wird. Das richtige Heilmittel ist mithilfe des Heilmittelkatalogs schnell gefunden. In diesem stehen alle Heilmittel und ihre Einsatzbereiche. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels mit Ausnahme einer Zuzahlung.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Ihre Behandlung müssen Sie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnung beginnen.
  • Ist eine Dringlichkeit auf Ihrer Verordnung angegeben, müssen Sie die Behandlung innerhalb 14 Tagen beginnen.
  • Sie können ihren Therapeuten oder ihre Therapeutin frei wechseln.
  • Sie zahlen lediglich zehn Prozent der Kosten und zehn Euro pro Verordnung.
Bedingungen und des Ablauf einer Behandlung mit Heilmitteln und der möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Mein Heilmittel von der Krankenkasse.
Und was ich beachten muss

Sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung für Ihren Heilmittelbedarf ausgestellt hat, können Sie dieses in Anspruch nehmen. Sie müssen keinen Genehmigungsantrag stellen. Gehen Sie einfach mit Ihrer Verordnung zu einem zugelassenen Therapeuten oder einer zugelassenen Therapeutin.

Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung? 
Hierbei hilft die neue Heilmittelerbringerliste vom GKV-Spitzenverband. Einfach Ort, Umkreis und den benötigten Heilmittelbereich (zum Beispiel Physiotherapie) eingeben. Sie können auch gezielt nach einer Therapiepraxis suchen, die zum Beispiel manuelle Therapie erbringt.

Ihre Verordnung ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.

In manchen Fällen vermerken Ärzte beziehungsweise Ärztinnen einen Behandlungsbeginn auf der Verordnung. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, müssen Sie Ihre Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnen. Ist ein dringlicher Behandlungsbeginn auf der Verordnung angegeben, sollte die Behandlung innerhalb von 14 Tagen angefangen werden.

Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie) mit bis zu sechs verordneten Behandlungen müssen innerhalb von drei Monaten, Verordnungen mit mehr als sechs Behandlungen innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Behandlungstag abgeschlossen werden.

Eine Unterbrechung der Behandlung muss die Therapeutin oder der Therapeut auf der Verordnung begründen. Ansonsten gilt: Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit (Ausnahmen gelten für Podologie und Ernährungstherapie).

Blankoverordnungen (Verordnungen mit erweiterter Versorgungsverantwortung).

Bei einer Blankoverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen Ihnen aber kein konkretes Heilmittel. Über das Heilmittel sowie die Anzahl und wöchentlichen Behandlungsfrequenz entscheiden die Therapeutinnen und Therapeuten. So kann Ihre Therapie flexibler gestaltet werden.
Wichtig für Sie: Blankoverordnungen müssen innerhalb von 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum abgeschlossen sein.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Zuzahlung für Ihr Heilmittel

Bei Heilmitteln ist wie bei vielen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung eine Zuzahlung notwendig. Sie leisten die Zuzahlung direkt an die Therapeutinnen und Therapeuten. Diese hält sich allerdings in Grenzen.
Wir übernehmen den Großteil der Kosten für Ihr Heilmittel. Sie zahlen lediglich zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro pro Verordnung. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Weitere Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.

Alle Heilmittel im Überblick.

Physiotherapie.

Physiotherapie durch die Krankenkasse wird zum Beispiel bei Erkrankungen der Wirbelsäule eingesetzt. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre Beweglichkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Außerdem erlernen Sie spezielle Übungen, die Sie später in Eigenregie durchführen. Physiotherapeutische Maßnahmen sind beispielsweise Krankengymnastik, manuelle Therapieformen, Lymphdrainage oder Massagen.

Stimm-, Sprech-, Sprach- & Schlucktherapie.

Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind logopädische Maßnahmen. Sie werden beispielsweise gegen Stottern eingesetzt. Logopädie umfasst unter anderem Therapien, die dabei helfen, Atmung, Artikulation oder Schluckstörungen zu regulieren. Die einzelnen Maßnahmen verbessern Ihre Kommunikationsfähigkeit oder stellen sie wieder her.

Ergotherapie.

Bewegungsabläufe, Sinneswahrnehmung, Psyche – all das kann durch Krankheiten gestört sein. Hier kann die Ergotherapie helfen. Therapeuten und Therapeutinnen wenden funktionelle, spielerische, handwerkliche und gestalterische Techniken und sogenannte lebenspraktische Übungen an. Dazu zählen beispielsweise selbstständiges An- und Ausziehen oder das Essen mit Messer und Gabel.

Ernährungstherapie.

Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose können eine Ernährungstherapie machen. Sie wird verordnet, wenn schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen drohen. Oder sogar Lebensgefahr besteht, zum Beispiel durch eine Mangelernährung. Vor der Verordnung muss Ihre Diagnose sicher feststehen. Dann berät Sie Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin, wertet Ihre Ernährungsprotokolle aus und stimmt Ihre Therapie mit einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt ab.

Podologische Therapie.

Die Podologie wird insbesondere bei diabetischem Fußsyndrom mit Neuropathie sowie krankhafter Schädigung des Fußes eingesetzt. Ein ausgebildeter Podologe oder eine ausgebildete Podologin führt die Therapie durch. Das diabetische Fußsyndrom tritt häufig infolge einer Nervenschädigung im Körper auf, die bestimmte Körperfunktionen verhindert. Sie kann aber auch durch Gefäßveränderungen aufgrund eines erhöhten Blutzuckerspiegels verursacht werden.

Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen weiter

Kann ich meinen Therapeuten beziehungsweise meine Therapeutin während einer laufenden Heilmittelverordnung wechseln?

Ja, Sie brauchen dafür eine Kopie der Verordnung von der Therapiepraxis.

Übernimmt die Krankenkasse Shiatsu als Heilmittel?

Shiatsu gilt als reine Wellnessbehandlung und ist nicht Teil der Heilmittelrichtlinien. Wir möchten dennoch, dass Sie in den Genuss kommen und übernehmen bis zu 50 Euro für Shiatsu Behandlungen im Jahr. Alle weiteren Informationen finden Sie unter alternative Heilmittel.

Weitere Informationen zu Heilmitteln.
Bei Ihrer Krankenkasse