Sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung für Ihren Heilmittelbedarf ausgestellt hat, können Sie dieses in Anspruch nehmen. Sie müssen keinen Genehmigungsantrag stellen. Gehen Sie einfach mit Ihrer Verordnung zu einem zugelassenen Therapeuten oder einer zugelassenen Therapeutin.
Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung?
Hierbei hilft die neue Heilmittelerbringerliste vom GKV-Spitzenverband. Einfach Ort, Umkreis und den benötigten Heilmittelbereich (zum Beispiel Physiotherapie) eingeben. Sie können auch gezielt nach einer Therapiepraxis suchen, die zum Beispiel manuelle Therapie erbringt.
Ihre Verordnung ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.
In manchen Fällen vermerken Ärzte beziehungsweise Ärztinnen einen Behandlungsbeginn auf der Verordnung. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, müssen Sie Ihre Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnen. Ist ein dringlicher Behandlungsbeginn auf der Verordnung angegeben, sollte die Behandlung innerhalb von 14 Tagen angefangen werden.
Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie) mit bis zu sechs verordneten Behandlungen müssen innerhalb von drei Monaten, Verordnungen mit mehr als sechs Behandlungen innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Behandlungstag abgeschlossen werden.
Eine Unterbrechung der Behandlung muss die Therapeutin oder der Therapeut auf der Verordnung begründen. Ansonsten gilt: Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit (Ausnahmen gelten für Podologie und Ernährungstherapie).
Blankoverordnungen (Verordnungen mit erweiterter Versorgungsverantwortung).
Bei einer Blankoverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen Ihnen aber kein konkretes Heilmittel. Über das Heilmittel sowie die Anzahl und wöchentlichen Behandlungsfrequenz entscheiden die Therapeutinnen und Therapeuten. So kann Ihre Therapie flexibler gestaltet werden.
Wichtig für Sie: Blankoverordnungen müssen innerhalb von 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum abgeschlossen sein.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Zuzahlung für Ihr Heilmittel
Bei Heilmitteln ist wie bei vielen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung eine Zuzahlung notwendig. Sie leisten die Zuzahlung direkt an die Therapeutinnen und Therapeuten. Diese hält sich allerdings in Grenzen.
Wir übernehmen den Großteil der Kosten für Ihr Heilmittel. Sie zahlen lediglich zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro pro Verordnung. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Weitere Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.