Krankenversicherung während einer Werkstudententätigkeit, eines Praktikums oder Auslandssemesters. Während des Studiums heißt es für die meisten: Arbeiten als Werkstudent oder Werkstudentin. Auch Praktika und Auslandssemester sind in vielen Studiengängen Standard. Hier fragen sich viele: „Bin ich als Werkstudentin oder Werkstudent im Praktikum oder Auslandssemester weiterhin krankenversichert?“
Die Antwort ist leicht: Ja, auch während dieser Zeit sind Sie im Regelfall versichert. Ob hierbei jedoch Beiträge zu zahlen sind oder Sie weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben können, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Als Werkstudentin oder Werkstudent beitragsfrei versichert.
In der Familienversicherung
Üben Sie eine Werkstudententätigkeit aus und waren bislang familienversichert, bleiben Sie weiterhin familienversichert, sofern Sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen erzielen, das 505 Euro – bei Ausübung eines Minijobs 538 Euro – im Monat übersteigt. Andernfalls tritt für die Dauer der Werksstudententätigkeit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten ein.
Zu einem geringen Beitrag versichert.
In der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten
Hierbei ist wichtig, dass die Arbeitszeit während der Werkstudententätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Ansonsten gilt man nicht mehr als Werkstudentin oder Werksstudent sondern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien, Wochenende, Abend- oder Nachtstunden) dürfen Werkstudenten und Werkstudentinnen die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, allerdings für maximal 26 Wochen im Laufe eines Jahres.
Versichert während des Auslandssemesters.
Folgendes müssen Sie beachten
Während eines Auslandssemesters bleibt Ihre bisherige Versicherung grundsätzlich bestehen. Es kann jedoch sein, dass eine zusätzliche private Krankenversicherung erforderlich wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Behandlung im Ausland.