KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Werkstudent in einer Fabrik informiert sich auf seinem Smartphone über seine Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Werkstudenten.
Studieren, Arbeiten, versichert sein

  • Beitragsfrei familienversichert.
  • Selber versichert zu einem besonders günstigen Beitrag.
  • Als BAföG-Empfänger beziehungsweise -Empfängerin können Sie einen Zuschuss bekommen.

Krankenversicherung während einer Werkstudententätigkeit, eines Praktikums oder Auslandssemesters. Während des Studiums heißt es für die meisten: Arbeiten als Werkstudent oder Werkstudentin. Auch Praktika und Auslandssemester sind in vielen Studiengängen Standard. Hier fragen sich viele: „Bin ich als Werkstudentin oder Werkstudent im Praktikum oder Auslandssemester weiterhin krankenversichert?“

Die Antwort ist leicht: Ja, auch während dieser Zeit sind Sie im Regelfall versichert. Ob hierbei jedoch Beiträge zu zahlen sind oder Sie weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben können, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Als Werkstudentin oder Werkstudent beitragsfrei versichert.
In der Familienversicherung

Üben Sie eine Werkstudententätigkeit aus und waren bislang familienversichert, bleiben Sie weiterhin familienversichert, sofern Sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen erzielen, das 505 Euro – bei Ausübung eines Minijobs 538 Euro – im Monat übersteigt. Andernfalls tritt für die Dauer der Werksstudententätigkeit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten ein. 

Zu einem geringen Beitrag versichert.
In der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten

Hierbei ist wichtig, dass die Arbeitszeit während der Werkstudententätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Ansonsten gilt man nicht mehr als Werkstudentin oder Werksstudent sondern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien, Wochenende, Abend- oder Nachtstunden) dürfen Werkstudenten und Werkstudentinnen die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, allerdings für maximal 26 Wochen im Laufe eines Jahres.

Versichert während des Auslandssemesters.
Folgendes müssen Sie beachten

Während eines Auslandssemesters bleibt Ihre bisherige Versicherung grundsätzlich bestehen. Es kann jedoch sein, dass eine zusätzliche private Krankenversicherung erforderlich wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Behandlung im Ausland.

So geht Wechseln heute.
Schnell und einfach Mitglied werden

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Den Rest regeln wir für Sie - willkommen bei der KNAPPSCHAFT

Unsere Krankenkassen-Leistungen.
Alles für Ihre Gesundheit

Mit uns sind Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert. Ihre Gesundheit steht bei uns immer im Mittelpunkt.

Eine Familie liegt glücklich auf dem Sofa - sie nutzen Leistungen der KNAPPSCHAFT.

Bonusprogramme

Bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie alle notwendigen Grundabsicherungen und noch viel mehr. Entdecken Sie unsere Bonusprogramme.

Gesundheitsangebote

Sie möchten Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun? Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie mit einer umfangreichen Auswahl an Gesundheitsangeboten.

Allgemeine Leistungen

Was immer Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Wir begleiten Sie dabei. Und legen noch was drauf. 

Digitale Services

Als Krankenversicherung sind wir an Ihrer Seite und begleitet Sie durch alle Lebenslagen – mit den digitalen Services der KNAPPSCHAFT finden Sie stets und unkompliziert alle Infos, die Sie benötigen, wenn Sie bei uns krankenversichert sind.

Private Vorsorge

Gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Gesundheit. Mit den vielen kostenfreien Vorsorgeleistungen der KNAPPSCHAFT sind Sie auf der sicheren Seite.

Wahltarife

Mit unseren Wahltarifen sind Sie bestens abgesichert und sparen Geld. Wählen Sie einfach genau das, was Sie brauchen.

Vorteile sichern mit unseren Bonusprogrammen.

Als Werkstudent oder Werkstudentin die Vorteile einer Krankenkasse genießen, die mitdenkt: Um die Gesundheit bei langem Sitzen in Vorlesungen zu fördern, sind Bewegung und Sport essenziell. Die KNAPPSCHAFT honoriert Mitglieder, die sich in Sportvereinen oder Fitnessstudios engagieren, mit einem SportBonus von 70 Euro. Auch andere gesundheitsfördernde Aktivitäten werden durch den AktivBonus belohnt. Ob professionelle Zahnreinigung, jährliche Zahnkontrolle, Impfungen oder der Gesundheits-Check-up beim Hausarzt beziehungsweise der Hausärztin – für all diese Maßnahmen zahlt die KNAPPSCHAFT einen finanziellen Bonus. Und Sie haben mit Ihrer Krankenversicherung für Werkstudenten und Werkstudentinnen satte Vorteile.

Für Entspannung im Studienalltag sorgt ABJETZT/YOGA. Dieser Online-Yoga-Kurs, geleitet von der zertifizierten Yoga-Lehrerin Eun Mie Anne Thiele, bietet eine Auszeit vom stressigen Universitätsleben, jederzeit und überall. Das Besondere: Für KNAPPSCHAFT-Mitglieder ist der Kurs kostenlos, vorausgesetzt, Sie nehmen regelmäßig teil und haben im laufenden Jahr nicht mehr als einen weiteren Gesundheitskurs besucht.

Ein Wechsel mit satten Belohnungen.
Mit unserem AktivBonus abräumen

Eine junge Frau macht eine Fliegerpose auf dem Rücken ihres Freundes. Sie freuen sich über den Aktivbonus.
AktivBonus inklusive SportBonus.
Fürs Schwitzen bezahlt werden

für das Training im Fitnessstudio und im Sportverein.

Ein Mann und eine Frau lächeln ein Kind an und halten es in den Armen. Sie sitzen dabei nebeneinander auf dem Boden.
AktivBonus junge Familie.
Glücklich versichert

für kontinuierliche Vorsorge in der Schwangerschaft und danach.

Häufig gestellte Fragen.
Zur Krankenversicherung bei Werkstudenten

Besteht als Werkstudentin oder Werkstudent eine Versicherungspflicht?

Generell besteht in Deutschland die Pflicht kranken- und pflegeversichert zu sein. Im Rahmen einer Werkstudententätigkeit sind Sie im Regelfall bis zum Tag vor Ihrem 25. Geburtstag ohne eigene Beiträge in der Familienversicherung der KNAPPSCHAFT versichert. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, sind Sie gewöhnlich bis zum Ende des Semesters, in das Ihr 30. Geburtstag fällt zu einem besonders günstigen Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten versichert.

Wie viele Stunden darf man als Werkstudentin oder Werkstudent arbeiten, um versicherungsfrei zu bleiben?

Werkstudenten und Werkstudentinnen, die neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. In der Pflegeversicherung besteht dann keine Versicherungspflicht.

Weiten Studierende die Beschäftigung auf mehr als 20 Stunden wöchentlich aus, bleibt das Werkstudentenprivileg erhalten, wenn die Mehrarbeit am Wochenende, in den Abend- oder Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) liegt und diese Mehrarbeit nicht mehr als insgesamt 26 Wochen im Laufe eines Jahres beträgt. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Studierende können in dieser Zeit auch eine Vollzeitarbeit aufnehmen, ohne ihren Status in der studentischen Krankenversicherung zu verlieren.

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