Nutzen Sie für ein Bonusjahr (= Kalenderjahr) bitte einen Nachweisbogen.
Der Bonus kann nur einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Anschließend errechnen wir Ihren individuellen Bonus. Dies gilt immer für Maßnahmen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Dieser Zeitraum nennt sich Bonusjahr. Sammeln Sie daher mit einem Bonusbogen alle Maßnahmen, die in diesem Bonusjahr anfallen und reichen Sie ihn bei der KNAPPSCHAFT bis zum 31. März des Folgejahres ein.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass kein Datum von Maßnahmen aus dem neuen Bonusjahr zu finden ist. Schließlich soll das neue Bonusjahr nicht abgeschlossen werden.
Sobald der Bonusbogen eines Bonusjahres auf dem Weg zu uns ist, ist das Bonusjahr abgeschlossen.
Der AktivBonus ist sehr beliebt. Daher gehen viele Bonusnachweise bei der KNAPPSCHAFT ein. Die KNAPPSCHAFT hat die Bearbeitung des Bonus so umgestellt, dass das Bonusjahr abgeschlossen wird, sobald mindestens eine Maßnahme für den Bonus eingereicht wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese auch bonifizierbar ist. So gilt das Bonusjahr auch als abgeschlossen, sobald auf dem Bonusbogen eine professionelle Zahnreinigung nachgewiesen wurde. Diese ist nicht bonusfähig, sie sorgt allerdings dafür, dass wir Ihren Fall bearbeiten. Wichtig für Sie: Wir haben den Nachweisbogen extra so erstellt, dass alle möglichen Bonusmaßnahmen auf diesem zu finden sind. Ergänzen Sie daher keine weiteren Felder oder ändern Sie die Bezeichnungen der Felder bitte nicht ab.
Reichen Sie den Bonusbogen eines jeweiligen Bonusjahres bis zum 31. März des Folgejahres ein.
Sie können sämtliche Bonusmaßnahmen bis zum Ende eines jeden Bonusjahres sammeln. Damit Sie noch die Chance haben, in dem neuen Bonusjahr Ihre Maßnahmen des abgelaufenen Bonusjahres nachtragen zu lassen, können die Nachweise bis zum 31. März zur KNAPPSCHAFT gegeben werden. Es gibt viele Möglichkeiten: Zum Beispiel mit der Upload-Funktion über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT (App aus dem App Store oder dem Google Play Store, Browser) oder über das Kontaktformular. Wenn Sie bereits im laufenden Bonusjahr feststellen, dass keine bonifizierbaren Maßnahmen dazukommen, dann können Sie Ihren Bogen auch früher versenden.
Unser Bonusprogramm ist sehr beliebt – und viele unserer Kundinnen und Kunden geben ihre Bonushefte erfahrungsgemäß von Dezember bis März ab. Bitte haben Sie deshalb ein wenig Geduld, falls es in diesem Zeitraum etwas länger dauern sollte. Wir kümmern uns so schnell wie möglich.