KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Kinder in Sport-Outfit und mit Medaillen um den Hals stehen auf einer Tartanbahn und lächeln stolz.

AktivBonus inklusive SportBonus.
Aktiv sein, vorsorgen, profitieren

  • Bis zu 45 Euro Bonus für Vorsorgemaßnahmen
  • Bis zu 75 Euro Bonus für Ihre Fitness

KNAPPSCHAFT AktivBonus inklusive SportBonus.
Für Ihre Gesundheit

Aktiv sein lohnt sich. Immer. Aber ganz besonders mit dem Bonusprogramm der KNAPPSCHAFT - dem AktivBonus (inklusive SportBonus). Belohnen Sie sich für Ihren Einsatz. Schnell und einfach: mit der Teilnahme an Maßnahmen, die Ihrem Konto und Ihrer Gesundheit guttun.

Sie gehen zu Vorsorgeuntersuchungen und lassen sich impfen? Perfekt! Denn so erhalten Sie aktiv Ihre Gesundheit. Und dafür bekommen Sie von der KNAPPSCHAFT auch noch einen Bonus obendrauf. Zum Beispiel für die Krebsfrüherkennung, die jährliche Zahnvorsorge oder die Grippeschutzimpfung. Und wenn Sie dann noch sportlich aktiv sind, zum Beispiel in einem Fitnessstudio oder einem Sportverein, erhöhen Sie zusätzlich Ihren Bonus. Als Ihre Krankenkasse zahlen wir Ihnen bis zu 75 Euro Bonus für Ihre Fitness. Jedes Jahr. Einfach den Nachweisbogen herunterladen, ausfüllen und in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen. Oder per Post an uns senden.

Das lohnt sich - Aktivbonus inklusive SportBonus.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Bonus von der KNAPPSCHAFT

BonushöheMaßnahmeErgänzungen
70 Euro

Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein, Fitnessstudio oder im Betriebs-/Hochschulsport

einmal im Kalenderjahr;
maximal eine aktive Mitgliedschaft pro Bonusjahr

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise in unserem FAQ in Bezug auf die Altersgrenzen.

Je 10 Euro

Check-up-Untersuchung

ab 18 bis 34 Jahren einmalig

ab 35 Jahren alle drei Jahre

Hautkrebsvorsorge

alle 2 Jahre ab einem Alter von 35 Jahren

Kinderuntersuchungen U1 bis U9

einmalig


Wichtig: es gelten unterschiedliche Altersgrenzen.

Jugendgesundheitsuntersuchung J1

einmalig

10 Euro

Schutzimpfungen, außer für private Auslandsreisen

maximal einmal pro Bonusjahr

Früherkennungsuntersuchung

  • Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
  • allgemeine Krebsfrüherkennung
  • Darmspiegelung
  • Mammographie-Screening

maximal einmal pro Bonusjahr

Wichtig: es gelten unterschiedliche Altersgrenzen.

5 Euro

Zahnuntersuchungen

maximal zweimal pro Bonusjahr im Alter von 6 bis 17 Jahren

maximal einmal pro Bonusjahr ab 18 Jahren

Erworbenes und anerkanntes Deutsches Sportabzeichen

maximal einmal pro Bonusjahr

Das sagen unsere Versicherten.

120 Euro fürs Fitbleiben. Besser geht es nicht.

Eine Frau schaut lächelnd in die Kamera und legt den Kopf leicht schief.

- Franzi (38) aus Dortmund profitiert vom KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.

KNAPPSCHAFT AktivBonus inklusive SportBonus.
Unsere Spielregeln

Nutzen Sie für ein Bonusjahr (= Kalenderjahr) bitte einen Nachweisbogen.

Der Bonus kann nur einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Anschließend errechnen wir Ihren individuellen Bonus. Dies gilt immer für Maßnahmen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Dieser Zeitraum nennt sich Bonusjahr. Sammeln Sie daher mit einem Bonusbogen alle Maßnahmen, die in diesem Bonusjahr anfallen und reichen Sie ihn bei der KNAPPSCHAFT bis zum 31. März des Folgejahres ein.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass kein Datum von Maßnahmen aus dem neuen Bonusjahr zu finden ist. Schließlich soll das neue Bonusjahr nicht abgeschlossen werden.

Sobald der Bonusbogen eines Bonusjahres auf dem Weg zu uns ist, ist das Bonusjahr abgeschlossen.

Der AktivBonus ist sehr beliebt. Daher gehen viele Bonusnachweise bei der KNAPPSCHAFT ein. Die KNAPPSCHAFT hat die Bearbeitung des Bonus so umgestellt, dass das Bonusjahr abgeschlossen wird, sobald mindestens eine Maßnahme für den Bonus eingereicht wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese auch bonifizierbar ist. So gilt das Bonusjahr auch als abgeschlossen, sobald auf dem Bonusbogen eine professionelle Zahnreinigung nachgewiesen wurde. Diese ist nicht bonusfähig, sie sorgt allerdings dafür, dass wir Ihren Fall bearbeiten. Wichtig für Sie: Wir haben den Nachweisbogen extra so erstellt, dass alle möglichen Bonusmaßnahmen auf diesem zu finden sind. Ergänzen Sie daher keine weiteren Felder oder ändern Sie die Bezeichnungen der Felder bitte nicht ab.

Reichen Sie den Bonusbogen eines jeweiligen Bonusjahres bis zum 31. März des Folgejahres ein.

Sie können sämtliche Bonusmaßnahmen bis zum Ende eines jeden Bonusjahres sammeln. Damit Sie noch die Chance haben, in dem neuen Bonusjahr Ihre Maßnahmen des abgelaufenen Bonusjahres nachtragen zu lassen, können die Nachweise bis zum 31. März zur KNAPPSCHAFT gegeben werden. Es gibt viele Möglichkeiten: mit der Post, in einer unserer Geschäftsstellen, per E-Mail, über das Kontaktformular oder mit der Upload-Funktion über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT (App, Browser). Wenn Sie bereits im laufenden Bonusjahr feststellen, dass keine bonifizierbaren Maßnahmen dazukommen, dann können Sie Ihren Bogen auch früher versenden.

Unser Bonusprogramm ist sehr beliebt – und viele unserer Kundinnen und Kunden geben ihre Bonushefte erfahrungsgemäß von Dezember bis März ab. Bitte haben Sie deshalb ein wenig Geduld, falls es in diesem Zeitraum etwas länger dauern sollte. Wir kümmern uns so schnell wie möglich.

Häufig gestellte Fragen zum KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.
Wir geben Antworten

Wer bekommt den KNAPPSCHAFT AktivBonus inklusive SportBonus?

Alle, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, können vom AktivBonus inklusive Sportbonus profitieren. Sichern Sie sich Ihren Bonus für Vorsorge und Impfungen. Und wenn Sie noch im Fitnessstudio oder Sportverein fleißig sind, gibt es eine satte Belohnung von der KNAPPSCHAFT obendrauf

Wie weise ich meine Maßnahmen nach?

Nutzen Sie hierfür einfach den aktuellsten Bonusbogen und fügen Sie keine weiteren Nachweisfelder ein. Sie bekommen einen Bogen per Post zugeschickt, sobald Sie einen Bonus bewilligt bekommen haben. Sie können sich diesen allerdings auch selbst herunterladen und ausdrucken

AktivBonus: Nachweisbogen (PDF)

Ausfüllhinweise zum Nachweisbogen (PDF)

Für Maßnahmen, die nur einmal bonifiziert werden, benötigen wir auch nur einen Stempel. Beispielsweise reicht ein Stempel im Feld Schutzimpfung, da der maximale Bonus für diese Maßnahmen bei 10 Euro liegt und sich nicht durch mehrere Stempel erhöht. Mehrere Nachweise für Schutzimpfungen benötigen wir also nicht.

Nutzerinnen und Nutzer der elektronischen Patientenakte aufgepasst: Sie können Nachweise von den Kinderuntersuchungen, vom Mutterpass, vom zahnärztlichen Bonusheft und vom Impfheft als PDF erstellen, herunterladen und Ihrem Nachweisbogen beifügen. Wir erkennen es dann für das aktuell abzurechnende Bonusjahr an.

Bei dem Bonus für Fitnessstudio/Sportverein tragen Sie bitte das Jahr ein, für welches Bonusjahr dieser gelten soll.

Wie bekomme ich den KNAPPSCHAFT AktivBonus inklusive SportBonus?

Bleiben Sie aktiv und sammeln alle Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sportliche Aktivitäten des laufenden Bonusjahres. Das Bonusjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Tragen Sie einfach die Aktivitäten in den Nachweisbogen für den KNAPPSCHAFT AktivBonus ein. Und reichen Sie ihn bis zum 31. März des Folgejahres ein. 

Denken Sie bitte daran: Wenn Sie Ihren Nachweisbogen bei der KNAPPSCHAFT eingereicht haben, gilt Ihr Bonusjahr als abgeschlossen. Für weitere Nachweise können wir im laufenden Bonusjahr keinen Bonus mehr zahlen. Auch für die Jahre davor können wir den KNAPPSCHAFT AktivBonus inklusive SportBonus nicht rückwirkend zahlen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Nachweise zur KNAPPSCHAFT zu senden. Laden Sie Ihren Nachweisbogen im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch. Oder schicken Sie ihn per Post – die Adresse finden Sie auf dem Bogen. Sie können ihn auch in Ihrer KNAPPSCHAFT Geschäftsstelle persönlich abgeben. 

Beim Nachweis für das Sportabzeichen gehört auch die qualifiziert angeleitete Vorbereitung dazu. Mit dem Stempel im Nachweisbogen wird das ganz einfach für die jeweilige Aktivität bestätigt.

Wie fülle ich den KNAPPSCHAFT AktivBonus Nachweisbogen aus?

Jeder Bogen besteht aus zwei Seiten. Füllen Sie Felder wie Name, Vorname, Krankenversichertennummer aus. Dann sammeln Sie auf dem Nachweisbogen Ihre Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sportlichen Aktivitäten.

Direkt beim Arztbesuch erledigen.

Lassen Sie sich Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen in den vorgesehenen Feldern von Ihrem Leistungserbringer am besten direkt bestätigen. Bei einem Arztbesuch erledigt das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sofort. Sollten Sie den Nachweisbogen zu Hause vergessen haben: Achten Sie darauf, sich die ärztliche Bestätigung noch im gleichen Quartal einzuholen. Dann bleibt’s für Sie gratis.

Sie besuchen ein Fitnessstudio oder einen Sportverein? Lassen Sie sich das regelmäßige Training auf dem Nachweisbogen bestätigen – als Ihre Krankenkasse geben wir Ihnen dafür einen schönen Bonus. 

Originale bleiben bei Ihnen.

Bitte reichen Sie keine Originale bei uns ein, zum Beispiel den Impfpass oder das zahnärztliche Bonusheft. Denn wir digitalisieren Ihre Dokumente und vernichten sie danach. Als Beleg für Ihre Bonus-Aktivitäten reicht Ihr Nachweisbogen vollkommen aus.

Sie haben alle relevanten Maßnahmen auf Ihrem KNAPPSCHAFT AktivBonus Nachweisbogen eingetragen? Dann laden Sie ihn gleich als PDF hoch oder senden ihn an: KNAPPSCHAFT, 45095 Essen.

Sobald uns Ihr Nachweisbogen erreicht hat, errechnen wir Ihren persönlichen Bonus. Die Auszahlungsdauer des KNAPPSCHAFT AktivBonus? Den AktivBonus inklusive SportBonus zahlen wir Ihnen aus. Direkt auf Ihr Konto.

Ausfüllhinweise zum Nachweisbogen (PDF)

Worauf sollte ich beim Ausfüllen besonders achten?

Bevor Sie der KNAPPSCHAFT den Nachweisbogen zusenden, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Angaben wie Bankverbindung etc. noch korrekt sind und ergänzen Sie gegebenenfalls noch fehlende Angaben.

Muss ich meinen KNAPPSCHAFT AktivBonus versteuern?

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an Versicherte gezahlte Boni an die Finanzverwaltung zu melden. Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.

Was bedeutet die aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Sportverein?

Die KNAPPSCHAFT zahlt einen Bonus in Anlehnung an die Rechtsvorschrift für das „qualitätsgesicherte Bewegungsangebot im Fitnessstudio oder Sportverein“. Wir erklären Ihnen, was genau das bedeutet:

Bewegung im Sinne eines Qualitätsangebots bedeutet gesundheitssportliche Aktivität mit dem Kernziel „Stärkung der physischen Gesundheitsfaktoren“ bestehend aus Fitness, Ausdauer, Kraft, Dehn-, Koordinations- und Entspannungsfähigkeit. Vereinssportangebote sollten demnach zu Gesundheitskursen vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens sein.

Qualitätsgesichert und qualifiziert angeleitet bedeutet, dass bei der sportlichen Aktivität der sich unter Aufsicht bewegende Mensch im Mittelpunkt steht. Es muss eine Fachkraft aus dem Bereich Bewegungssport (zum Beispiel ausgebildete Trainerin, Sportwissenschaftler oder Sportlehrerin) vor Ort sein, welche auf die genauen Bewegungsausführungen achtet und sie gegebenenfalls korrigiert.

Gibt es Altersgrenzen bei dem Bonus für Sportverein oder Fitnessstudio?

Ja, die gibt es. Die KNAPPSCHAFT erkennt grundsätzlich den Bonus für das Fitnessstudio erst ab 15 Jahren an.

Fitnessstudios nehmen in der Regel erst ab 16 Jahren Mitglieder auf, in Einzelfällen (kurz vor dem 16. Geburtstag) kommt es auch vor, dass 15-Jährige bereits aktives Mitglied im Fitnessstudio sind. Daher ist es auch ab 15 bereits möglich, einen Bonus zu erhalten.

Auch bei Sportvereinen ist es nicht möglich, allen Altersgruppen diesen Bonus zu gewähren. Hier gilt grundsätzlich die Altersgrenze ab vier Jahren. Dies geschieht in Anlehnung an den Begriff des "qualitätsgesicherten Bewegungsangebots". Die meisten Sportangebote wenden sich vor allem an etwas ältere Kinder ab dem vierten Geburtstag. Der Grund dafür liegt darin, dass jüngere Kinder für viele Sportarten noch nicht über die entsprechende Motorik und Bewegungskoordination verfügen.  Schließlich achtet eine Fachkraft auf die genauen Bewegungsausführungen und korrigiert sie gegebenenfalls. Kinder nehmen solche Korrekturen erst ab diesem Alter bewusst wahr. Zudem führt ein zu früher Start im Sportverein zu Misserfolgserlebnissen, Leistungsdruck und vielleicht auch zu der Erfahrung, „zu versagen“ – beides kann dazu führen, dass die Kinder um sportliche Betätigung noch lange einen Bogen machen. Daher ist die Altersgrenze durchaus angemessen.

Aus diesem Grund scheiden Aktivitäten wie beispielsweise das Babyschwimmen für den Bonus aus.

Bei Sonderfällen legen Sie dem Bonusbogen bitte eine Erklärung bei, weswegen von den Regelungen abgewichen werden soll.

Was zählt alles als Fitnessstudio?

Nicht immer sind uns die Fallkonstellationen klar. Manche Einrichtungen besitzen ein voll ausgestattetes Fitnessstudio, was wir anhand von Stempeln nicht immer eindeutig nachvollziehen können. 

Folgende Voraussetzungen sollte das Studio erfüllen:

  • qualifizierte sportliche Leitung oder Trainer
  • individuelle Trainingsplanung und -steuerung
  • hochwertiger Gerätepark
  • ganzheitliches Trainings- und Kursangebot
  • möglichst ein TÜV-Fitnesssiegel

Sollte auf dem Stempel kein klassisches Fitnessstudio erkennbar sein, fügen Sie bitte eine Information bei, dass es sich genau um ein solches handelt.

Was zählt als Sportverein?

Einen Anhaltspunkt liefert der „Deutsche Olympische Sportbund” (DOSB). Alle eingetragenen Sportvereine finden Sie auf den jeweiligen Seiten des Landessportbunds, des Kreissportbunds oder des DOSB.

AktivBonus. SportBonus.
Beispiel gefällig?

Eine junge Frau steht lächelnd auf einem Laufband. Sie nutzt den AktivBonus der KNAPPSCHAFT.

Diana (25)

1 x Früherkennungsuntersuchung10 Euro
1 x Deutsches Sportabzeichen5 Euro
1 x Check-up-Untersuchung10 Euro
1 x Bewegungssport im Fitnessstudio70 Euro
1 x Schutzimpfung10 Euro
1 x Zahnuntersuchung5 Euro

Mein Bonus 110 Euro

Familie Schumann ist an einem Bahnhof. Sie nutzt den AktivBonus der KNAPPSCHAFT.

Familie Schumann mit Laura (14) und Stefan (17)

2 x Check-up-Untersuchung (Jan und Anke)20 Euro
2 x Krebsvorsorge (Jan und Anke)20 Euro
2 x Hautkrebsvorsorge (Jan und Anke)20 Euro
1 x Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (Laura)10 Euro
4 x Deutsches Sportabzeichen (Familie Schumann)20 Euro
2 x Bewegungssport im Fitnessstudio (Stefan und Anke)140 Euro
4 x Schutzimpfungen (Familie Schumann)40 Euro
6 x Zahnvorsorge (Familie Schumann)30 Euro

Unser Bonus 440 Euro

Eltern und ihre zwei Kinder in einer innigen Umarmung.

Familie Müller mit Ben (5) und Baby Lisa

2 x Check-up-Untersuchung (Tobias und Vera)20 Euro
1 x Krebsvorsorge (Vera)10 Euro
2 x Hautkrebsvorsorge (Tobias und Vera)20 Euro
2 x Bewegungssport im Sportverein (Tobias und Ben)140 Euro
1 x Bewegungssport im Fitnessstudio (Vera)70 Euro
4 x Schutzimpfungen (Familie Müller)40 Euro
1 x Seepferdchen5 Euro
6 x Kinderuntersuchungen U1 bis U6 (Lisa)60 Euro
1 x Kinderuntersuchung U8 (Ben)10 Euro
2 x Zahnvorsorge (Tobias und Vera)10 Euro
AktivBonus junge Familie (Vera)50 Euro

Unser Bonus 435 Euro

Ein Paar mittleren Alters genießet den Tag im Park. Sie erfreuen sich am AktivBonus der KNAPPSCHAFT.

Christel (55) und Hans (58)

2 x Check-up-Untersuchung (Christel und Hans)20 Euro
2 x Früherkennungsuntersuchung (Christel und Hans)20 Euro
2 x Hautkrebsvorsorge (Christel und Hans)20 Euro
1 x Bewegungssport im Sportverein (Hans)70 Euro
1 x Bewegungssport im Fitnessstudio (Christel)70 Euro
2 x Schutzimpfungen (Christel und Hans)20 Euro
2 x Zahnvorsorge (Christel und Hans)10 Euro

Unser Bonus 230 Euro

Ein Wechsel mit satten Belohnungen.
Mit unserem AktivBonus abräumen

Ein Mann und eine Frau lächeln ein Kind an und halten es in den Armen. Sie sitzen dabei nebeneinander auf dem Boden.
AktivBonus junge Familie.
Glücklich versichert

für kontinuierliche Vorsorge in der Schwangerschaft und danach.

Zwei junge Frauen freuen sich über das Gesundheitskonto Gesundplus.
gesundPlus
Das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT

Guthaben in Höhe von 150 Euro für Gesundheitsleistungen und mehr erhalten

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