Entscheiden Sie sich dafür, erstmals mit einer Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis zu starten, dann braucht Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin den Sozialversicherungsausweis. Auf diesem steht Ihre Rentenversicherungsnummer. Nur mit ihr kann Ihre Chefin oder Ihr Chef die Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung von Ihrem Gehalt abführen.
Ist die KNAPPSCHAFT Ihre Krankenversicherung? Dann kümmern wir uns darum! Auch, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Sie können bei uns kostenlos ein neues Dokument anfordern. Der Sozialversicherungsausweis wird seit 1. Januar 2023 durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt.