KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Hilfsmittel von der Krankenkasse.
Für den täglichen Gebrauch

Vom Hörgerät bis zur Prothese – Wir unterstützen sie als unsere Versicherten bei der Suche und Beschaffung eines Hilfsmittels. Auch finanziell. Ob Sonderanfertigung oder serienmäßiges Produkt.

Darüber hinaus helfen wir auch bei notwendigen Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und der Ausbildung im Gebrauch. Als Ihre Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, wenn diese Ihnen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurden.

Im Folgenden erfahren Sie alles rund um die Kostenübernahme, Beantragung von und Suche nach Hilfsmitteln sowie Qualitätsansprüche an unsere Vertragspartner.

Eine Ärztin stellt ein Hilfsmittel in Form eines Hörgeräts für einen Patienten ein.

Die wichtigsten Infos zu Hilfsmittel von der Krankenkasse.
Für Versicherte der KNAPPSCHAFT – auf einen Blick

  • Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel.
  • Sie können aus unseren Vertragspartnern wählen.
  • Unser Hilfsmittelkompass unterstützt Sie bei der Suche nach benötigten Hilfsmitteln.
  • Vertragspartner müssen Sie beraten.
  • Ihre Hilfsmittel werden individuell für Sie angepasst.
Veranschaulichung des Ablaufs der Inanspruchnahme von Hilfsmittel von der Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten

Was sind Hilfsmittel und wozu brauche ich Sie überhaupt?

Das sind spezielle Gegenstände: Durch ihren Einsatz können beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzt, erleichtert, ergänzt oder auch erst ermöglicht werden. Beispiele sind Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen und Stomaartikel.

Ich bin bei der KNAPPSCHAFT versichert. Wie kann ich ein Hilfsmittel beantragen und erhalten?
  1. Besuch beim Arzt oder der Ärztin
    Hier wird entschieden, ob Sie ein Hilfsmittel benötigen. Bei medizinischer Notwendigkeit erhalten Sie eine für 28 Tage gültige Verordnung für dieses.
  2. Verordnung einreichen
    Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
    • Reichen Sie die Verordnung bei einem Vertragspartner ein. Diese finden Sie ganz einfach mit unserem Hilfsmittelkompass. Sie haben die freie Wahl. Durch die vertragliche Grundlage profitieren Sie von einer einfachen Abwicklung der Prüfung Ihrer Verordnung und der Einhaltung von Qualitätsstandards.
    • Reichen Sie die Verordnung alternativ beim Fachzentrum für Hilfsmittel (KNAPPSCHAFT, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen) ein. Zusammen mit der unterschiebenen Einverständniserklärung zur Datenübermittlung (PDF, 106KB, Datei ist barrierefrei) . Wir prüfen anschließend Ihre Verordnung und melden uns zur Auswahl eines Vertragspartners bei Ihnen.
  3. Beratung, Anpassung und Erhalt
    Der Vertragspartner bespricht im Anschluss das weitere Vorgehen mit Ihnen, berät Sie und passt Ihr Hilfsmittel individuell für Sie an, wenn nötig. Sie erhalten es dann so schnell wie möglich. Die Wartezeit ist von der Art des Hilfsmittels abhängig.
Welche Hilfsmittel bezahlt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse für mich? Kommen trotzdem Kosten auf mich zu?

Wir übernehmen die Kosten von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln für Sie, nachdem Ihnen diese von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurden. Die Regelungen rund um das Thema Hilfsmittelverordnung finden Sie in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA).

Gut zu wissen: Sofern Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie in den meisten Fällen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Ausführliche Informationen dazu, wie hoch diese ausfallen und was man darunter versteht, finden Sie unter Zuzahlungen.

Nur für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens übernehmen wir die Kosten nicht. Zum Beispiel Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte. Diese Dinge werden üblicherweise von einer großen Zahl von Personen genutzt und sind daher ohnehin in den meisten Haushalten vorhanden.

Welche Leistungserbringer kommen für mich in Frage? Und was bedeutet es für mich, dass diese Vertragspartner der KNAPPSCHAFT sind?

Als Versicherte der KNAPPSCHAFT können Sie zum Bezug Ihrer Hilfsmittel aus einer Vielzahl von Vertragspartnern wählen. Sie finden diese ganz einfach im Hilfsmittelkompass.

Die Verträge dienen dazu sicherzustellen, dass unsere Vertragspartner, wie beispielsweise Apotheken oder Sanitätshäuser, bestimmte Anforderungen erfüllen. Um diese Qualitätsstandards auch über einen längeren Zeitraum sicherzustellen, werden sie regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen geprüft. Von diesen erhalten wir im Anschluss ein entsprechendes Zertifikat zur Bescheinigung der Eignung. So werden Ihre Hilfsmittel zweckmäßig und funktionsgerecht hergestellt, an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.

Welche Leistungen kann ich von den Vertragspartnern erwarten?
  • Ma­te­ria­li­en und Ar­ti­kel in ein­wand­frei­er Qua­li­tät
    Die Produkte müssen den gesetzlichen Qualitätsanforderungen und Bestimmungen entsprechen. So stellen wir sicher, dass Sie nur mit hochwertigen Hilfsmitteln versorgt werden.
  • Kos­ten­lo­se Ser­vice­leis­tun­gen
    Der von Ihnen gewählte Vertragspartner darf grundsätzlich keine Kosten von Ihnen verlangen. Insbesondere nicht für die Erstellung oder die Übermittlung eines Kostenvoranschlages.
  • An­pas­sung bei Be­darf
    Ihr gewählter Vertragspartner muss Ihr Hilfsmittel gegebenenfalls anpassen und auf guten Sitz prüfen. Außerdem erhalten Sie eine Einweisung in den Gebrauch sowie eine Bedienungsanleitung.
  • Beratungspflicht für Leistungserbringer
    Jede Versorgungssituation ist individuell. Und so muss auch die Beratung erfolgen. Deshalb stellt Ihnen der Leistungserbringer fachlich qualifiziertes Personal zur Seite. Sie können während der Beratung abklären, was genau Sie benötigen und ob gegebenenfalls zusätzliche Leistungen sinnvoll wären. Ganz gezielt mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
  • Leistungserbringer müssen Ihre Versorgung gewährleisten.
    Was das heißt? Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Sie zweckmäßig und funktionsgerecht auszustatten. Dies betrifft alle Prozesse von der Hilfsmittelherstellung über die Abgabe bis hin zur Anpassung.
  • Leistungserbringer müssen Sie frühzeitig über Termine informieren.
    Das bedeutet: Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Sie bei einem Hausbesuch beziehungsweise einer Lieferung möglichst früh über den Zeitpunkt des Besuches zu informieren.
  • Leistungserbringer müssen Verzögerungen vermeiden.
    Unsere Vertragspartner sind dazu verpflichtet Sie schnellstmöglich zu versorgen und auch Reparaturen durchzuführen.
Wann erhalte ich mein Hilfsmittel? Was kann ich tun, wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wurde?

Unsere Vertragspartner müssen die Lieferung schnellstmöglich nach der Auftragserteilung durch die KNAPPSCHAFT vornehmen. Die genaue Lieferzeit ist von der Art des Hilfsmittels abhängig.

Ihre Krankenhausentlassung ist vom Erhalt eines Hilfsmittels abhängig? In diesem Sonderfall erhalten Sie dieses in der Regel am gleichen Tag. Damit Sie schnell wieder nach Hause können.

Sollte es mal länger dauern, wird Sie Ihr gewählter Leistungserbringer darüber informieren. Wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist und keine rechtzeitige Instandsetzung erfolgen kann, erhalten Sie kostenfrei eine Übergangsversorgung.

Was muss ich bei Lieferung meines Hilfsmittels beachten?

Es ist wichtig, dass Sie die Empfangsbestätigung erst nach Erhalt des Hilfsmittels unterschreiben. Keinesfalls vorher. Sie oder Ihr Vertreter beziehungsweise Ihre Vertreterin bestätigen nach Empfang mit Ihrer Unterschrift den einwandfreien und funktionsgerechten Erhalt. Die Bestätigung enthält Angaben zum gelieferten Produkt, zur gelieferten Menge und zum genauen Lieferdatum.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Sie können sicher sein, dass Ihre Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Denn Leistungserbringer dürfen Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen des gültigen Datenschutzgesetzes erheben und verwenden. Das gilt für alle Personen, die Zugang zu Ihren Daten haben. Diese werden auf die Einhaltung des Gesetzes hingewiesen und verpflichten sich hierzu.

Ich interessiere mich für weitere Informationen rund um Vertragsinhalte der einzelnen Hilfsmittel-Produktbereiche. Wo kann ich diese einsehen?

Die vorherigen Informationen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung gelten grundsätzlich für alle Vertragspartner. Aber: Hilfsmittel unterscheiden sich natürlich. Für viele Produkte gibt es individuell zugeschnittene Verträge. Dabei sichern verschiedene Hilfsmittellieferanten die Lieferung qualitativ hochwertiger Produkte. Und garantieren Ihnen einen hohen Versorgungsstandard. Darauf können Sie sich verlassen. Wollen Sie mehr wissen? Weitere Informationen zu unseren Hilfsmittelverträgen finden Sie im Hilfsmittelkompass.

Ihr Produktbereich ist hier nicht aufgeführt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachzentrum für Hilfsmittel.

Mit dem Hilfsmittelkompass
Den richtigen Lieferanten finden.

Der Kompass unterstützt Sie als Versicherten oder Versicherte der KNAPPSCHAFT bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer für Ihr Hilfsmittel. Sie geben einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort und die Hilfsmittelart an, das Sie brauchen. Und bekommen dann die richtige Ansprechperson genannt.

Sie brauchen ein Pflegehilfsmittel? Dann schauen Sie doch gerne auf unserer Internetseite dazu vorbei. Oder informieren Sie sich zu weiteren Themen, wie Verbandmittel und Medikamente. Wir haben Ihnen eine Auswahl an Informationen bereitgestellt. Klicken Sie sich gerne durch – dort erhalten Sie zum Beispiel Informationen zu Generika, Preisen von Arzneimitteln und deren Verordnung.