KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Ärztin stellt ein Hilfsmittel in Form eines Hörgeräts für einen Patienten ein.

Sie brauchen Hilfe? 
Wir helfen

Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch.

Durch den Einsatz von Hilfsmitteln können beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzt, erleichtert, ergänzt oder auch erst ermöglicht werden. Ob Sonderanfertigung oder serienmäßiges Produkt: Wir helfen Ihnen. Vertragspartner aus vielen Produktbereichen stehen uns dabei zur Seite.

Auch bei notwendigen Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und der Ausbildung im Gebrauch. Sie brauchen Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen oder Stomaartikel? Sprechen Sie uns an. Nur Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens übernehmen wir nicht. Zum Beispiel Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte. Diese Dinge werden üblicherweise von einer großen Zahl von Personen genutzt und sind daher ohnehin in den meisten Haushalten vorhanden.

Die wichtigsten Infos zu Hilfsmitteln.
Auf einen Blick

  • Es stehen Ihnen viele Vertragspartner für Ihre Hilfsmittel zur Auswahl.
  • Sie müssen von Ihrem Leistungserbringer beraten werden.
  • Die Hilfsmittel werden an Sie angepasst.
  • Sie erhalten Ihre Hilfsmittel schnellstmöglich durch den Leistungserbringer.
Veranschaulichung des Ablaufs der Inanspruchnahme von Hilfsmittel von der Krankenkasse.

Diese Leistungen können Sie erwarten.

  • Ma­te­ria­li­en und Ar­ti­kel in ein­wand­frei­er Qua­li­tät
    Die Produkte müssen den gesetzlichen Qualitätsanforderungen und Bestimmungen entsprechen. So stellen wir sicher, dass Sie nur mit hochwertigen Hilfsmitteln versorgt werden.
  • Kos­ten­lo­se Ser­vice­leis­tun­gen Ih­res Leis­tungs­er­brin­gers
    Ihr Leistungserbringer darf keine Kosten von Ihnen verlangen. Weder für die Erstellung noch für die Übermittlung eines Kostenvoranschlages.
  • An­pas­sung Ih­res Hilfs­mit­tels bei Be­darf
    Ihr Leistungserbringer muss Ihr Hilfsmittel gegebenenfalls anpassen und auf guten Sitz prüfen. Außerdem weist er Sie in den Gebrauch ein und gibt Ihnen eine Bedienungsanleitung.

Alles rund um Hilfsmittel.
Für Ihre Unterstützung

Wer sind die Vertragspartner der KNAPPSCHAFT?

Die KNAPPSCHAFT schließt nicht mit allen Leistungserbringern Verträge. Unsere Partner (zum Beispiel Sanitätshäuser oder Apotheken) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Deshalb werden sie regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen geprüft. Anschließend erhalten wir ein Zertifikat für den jeweiligen Leistungserbringer. Dieses bescheinigt uns die Eignung. So werden Ihre Hilfsmittel zweckmäßig und funktionsgerecht hergestellt, an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.

Was sind die Pflichten der Vertragspartner?

Ihr Leistungserbringer muss Sie beraten.
Jede Versorgungssituation ist individuell. Und so muss auch die Beratung erfolgen. Deshalb stellt Ihnen Ihr Leistungserbringer fachlich qualifiziertes Personal zur Seite. Welche Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen Sie benötigen? Können Sie während der Beratung abklären und Ihren Bedürfnissen ganz gezielt anpassen.

Ihr Leistungserbringer muss Ihre Versorgung gewährleisten.
Was das heißt? Er ist verpflichtet, Sie zweckmäßig und funktionsgerecht auszustatten. Dies betrifft alle Prozesse von der Herstellung Ihres Hilfsmittels über die Abgabe bis hin zur Anpassung. Ihre Versorgung muss dabei von Montag bis Samstag an mindestens vier Tagen gesichert sein.

Ihr Leistungserbringer muss Sie frühzeitig über Termine informieren.
Bei einem Hausbesuch beziehungsweise einer Lieferung wird Ihr Leistungserbringer Sie möglichst früh über den Zeitraum des Besuches informieren. Der Termin wird dabei vorab zeitlich begrenzt. Die festgelegte Höchstdauer beträgt hier maximal vier Stunden.

Ihr Leistungserbringer muss Verzögerungen vermeiden.
Er ist verpflichtet, ein Lager für die angebotenen Hilfsmittel zu besitzen. Dieses ermöglicht Ihre Versorgung ohne verzögerte Abläufe. Außerdem bewahrt Ihr Erbringer hier ebenfalls genügend Zubehörteile auf. Dadurch kann er gegebenenfalls anfallende Reparaturen und Umrüstungen auch kurzfristig durchführen.

Wie steht es um die Lieferfristen?

Sie erhalten Ihr Hilfsmittel innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Der Leistungserbringer muss die Lieferung des Hilfsmittels unverzüglich nach der Auftragserteilung durch die KNAPPSCHAFT vornehmen. Bei Leistungen, die nicht genehmigt werden müssen, zählt der Eingang der ärztlichen Verordnung. Nach spätestens fünf Arbeitstagen erhalten Sie in der Regel Ihr Hilfsmittel.

Sie oder Ihr Vertreter beziehungsweise Ihre Vertreterin bestätigen anschließend den einwandfreien und funktionsgerechten Erhalt. Unterschreiben Sie keine Empfangsbestätigung, wenn Sie Ihre Leistung beziehungsweise Lieferung noch nicht erhalten haben. Sie unterschreiben die Empfangsbestätigung erst am Tag der Leistungsausgabe. Die Bestätigung enthält Angaben zum gelieferten Produkt, zur gelieferten Menge und zum genauen Lieferdatum.

Ihre Krankenhausentlassung ist vom Erhalt eines Hilfsmittels abhängig.
In diesem Sonderfall erhalten Sie Ihr Hilfsmittel schnellstmöglich (in der Regel am gleichen Tag). Damit Sie schnell wieder nach Hause können.

Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.
Sollte es nicht möglich sein, die zuvor genannte Frist einzuhalten, wird Ihr Leistungserbringer Sie darüber informieren. Bei Bedarf muss er Ihnen für den entsprechenden Zeitraum kostenfrei eine Übergangsversorgung bereitstellen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist und keine rechtzeitige Instandsetzung erfolgen kann.

Wer darf Hilfsmittel abgeben?

Ärzte und Ärztinnen dürfen grundsätzlich keine Versorgung mit Hilfsmitteln vornehmen, Arztpersonal auch nicht. Einzige Ausnahme: die Versorgung in Notfällen. Nach der Behandlung erhalten Sie normalerweise eine Verordnung für Ihr Hilfsmittel. Gerne können Sie mit dieser Verordnung direkt einen Leistungserbringer kontaktieren. Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern der KNAPPSCHAFT.

Wenn Sie Ihren gewünschten Leistungserbringer direkt kontaktieren, stellt dieser den Antrag bei der KNAPPSCHAFT. Einen geeigneten Vertragspartner finden Sie unter www.der-hilfsmittelkompass.de.

Oder: Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

Bitte legen Sie uns zur Datenübermittlung eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung (PDF) bei. Bei Fragen beraten wir Sie gerne auch unter der kostenfreien Telefonnummer 08000 200 501.

Wie kann ich ein Hilfsmittel bekommen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen. Diese entscheiden dann, ob und welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt. Nach dem Gespräch stellen sie Ihnen eine Verordnung aus.

Wichtig für Sie: Die Hilfsmittelversorgung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden. Oder Sie reichen den Antrag innerhalb dieses Zeitraums bei der KNAPPSCHAFT ein. Danach ist die Verordnung nicht mehr gültig.

Ihr Hilfsmittel bekommen Sie von Sanitätshäusern oder Apotheken, mit denen wir Verträge zur Versorgung unserer Kunden haben.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen: 

  1. Sie reichen Ihre Verordnung direkt bei einem unserer Vertragspartner ein. Wer unsere Vertragspartner sind, erfahren Sie mit unserem Hilfsmittelkompass.
  2. Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

Datenübermittlung an einen Hilfsmittellieferanten (PDF)

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Sie können sicher sein, dass Ihre Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Denn Leistungserbringer dürfen Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen des gültigen Datenschutzgesetzes erheben und verwenden. Das gilt für alle Personen, die Zugang zu Ihren Daten haben. Diese werden auf die Einhaltung des Gesetzes hingewiesen und verpflichten sich mit einer schriftlichen Bestätigung dazu.

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Mit dem Hilfsmittelkompass
Immer den richtigen Lieferanten finden

Der Kompass unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer für Ihr Hilfsmittel. Sie geben einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort und die Art des Hilfsmittels an, das Sie brauchen. Und bekommen dann die richtige Ansprechperson genannt.

Die Vertragsinhalte der einzelnen Hilfsmittel-Produktbereiche.

Die vorherigen Informationen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung gelten grundsätzlich für alle Vertragspartner. Aber: Hilfsmittel ist nicht gleich Hilfsmittel. Für viele Produkte gibt es individuell zugeschnittene Verträge. Dabei sichern verschiedene Hilfsmittellieferanten die Lieferung qualitativ hochwertiger Hilfsmittel. Und garantieren Ihnen einen hohen Versorgungsstandard. Darauf können Sie sich verlassen. Wenn Sie es trotzdem besser wissen wollen, lesen Sie die genauen Informationen zu unseren Hilfsmittelverträgen einfach nach. Die KNAPPSCHAFT informiert Sie über Ihr konkretes Hilfsmittel sowie Lieferfristen, die Pflichten unserer Vertragspartner, Datenschutz und vieles mehr. Wählen Sie einfach den jeweiligen Vertrag über Ihren Produktbereich aus. Und erhalten Sie nur die Informationen, die Sie auch wirklich brauchen.

Ihr Produktbereich ist hier nicht aufgeführt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachzentrum für Hilfsmittel.