KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Paar sitzt Arm in Arm und informiert sich über Unterstützungen für eine künstliche Befruchtung.

Künstliche Befruchtung.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch

Welche Kosten werden bei einer künstlichen Befruchtung von der Krankenkasse getragen?

Viele Ehepaare sind ungewollt kinderlos. Das ist traurig, aber nicht notwendig. Denn die moderne Reproduktionsmedizin hilft Ihnen, schwanger zu werden - trotz aller Risiken. Bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unterstützen wir Sie, indem wir uns an Ihrem versichertenbezogenen Eigenanteil beteiligen. Mit bis zu 250 Euro je Versicherten zusätzlich pro Versuch.

Der Zuschuss soll Ihnen helfen - mehr als bei einer normalen Kassenleistung. Welche Verfahren wir wie häufig unterstützen, lesen Sie weiter unten.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Beide Ehepartner müssen jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Als Frau dürfen Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Mann das 50. Lebensjahr.
  • Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie mit 250 Euro pro Versuch
  • Eine Beratung durch einen unabhängigen Arzt oder eine unabhängige Ärztin muss stattgefunden haben
Die Voraussetzungen für die Unterstützung einer künstlichen Befurchtung durch die Krankenkasse im Überblick.

Um den Zuschuss zu erhalten, gehen Sie so vor:

  1. Vor der Behandlung
    Reichen Sie uns Ihren Behandlungsplan, per Post an die folgende Adresse zur Genehmigung vor dem Beginn der Maßnahmen für die künstliche Befruchtung ein:

    KNAPPSCHAFT
    Fachzentrum Allgemeine Leistungen
    Knappschaft-Str. 1
    47441 Moers
  2. Nach der Behandlung
    Sie erhalten den Zuschuss nach der Behandlung. Dafür senden Sie uns einfach Ihre Eigenanteilsrechnung im Original ebenfalls an die oben genannte Adresse und geben dazu Ihre Bankverbindung an.

Folgende Bedingungen müssen für den Zuschuss zu der künstlichen Befruchtung erfüllt werden:

  • Als Frau dürfen Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Mann dürfen Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Es besteht die Aussicht, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann
  • Der Behandlungsplan muss im Vorhinein durch uns genehmigt werden
  • Die Partner müssen als Ehepaar verheiratet sein
  • Es handelt sich um einen Kinderwunsch durch die Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner
  • Die Partner wurden durch eine unabhängige Ärztin oder einen unabhängigen Arzt beraten

Welche Verfahren genau wir unterstützen, lesen Sie ebenfalls hier.

selbststaendige
Gängige Methoden zur künstlichen Befruchtung
Insemination im SpontanzyklusDie Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau

Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller Stimulation

Die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie

In-Vitro-Fertilisation mit EmbryotransferEi- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht und befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült
Intracytoplasmatische SpermieninjektionEin Spermium wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der Zellteilung in die Gebärmutter eingespült

Für die Insemination im Spontanzyklus zahlen wir Ihnen den Zuschuss bis zu achtmal. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Wenn nach der künstlichen Befruchtung eine klinische Schwangerschaft eintritt, die nicht zu einer Geburt führt, können Sie den Versuch wiederholen.

Folgende Verfahren der künstlichen Befruchtung unterstützen wir nicht:

  • HALO-Spermientest
  • Assisted Hatching (Laserschlüpfhilfe)
  • Polkörperdiagnostik
  • Behandlung mit Spendersamen
  • UTM/Embryoglue
  • Blastozystenkultur/Blastozystentransfer
  • Seminalplasmaspülung

Diese Möglichkeiten können wir nicht finanziell unterstützen, stehen Ihnen allerdings trotzdem für eine künstliche Befruchtung offen. Diese Zusatzmaßnahmen können Sie nur durch eine privatärztliche Behandlung mit einem schriftlichen Behandlungsvertrag nutzen.

Diese Verfahren unterstützen wir nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Kryokonservierung von Spermien und befruchteten Eizellen
  • Miete für die Lagerzeit (Kryodepot)

Seit dem 1. Juli 2021 können die Kosten der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der KNAPPSCHAFT übernommen werden. Als Kryokonservierung wird das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff bezeichnet.

Was sind die Voraussetzungen für die Kryokonservierung?

Bei Behandlungen einer Erkrankung mit einer Therapie, bei der die Gefahr besteht, dass diese die Fruchtbarkeit (Fertilität) beeinflusst oder zu deren Verlust führt, wird die Kryokonservierung empfohlen. Zum Beispiel bei den nachfolgenden Therapien:

  • Operative Entfernung der Keimdrüsen
  • Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen
  • Potenziell fruchtbarkeitsschädigende Medikation

Lassen Sie sich von einem Facharzt oder einer Fachärztin, der die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt, beraten. Dieser oder Diese entscheidet darüber, ob die entsprechende Therapie keimzellschädigend ist.

Ein Hinweis für Sie: Einen Antrag für die Krykonservierung müssen Sie bei uns nicht stellen.