Für die Insemination im Spontanzyklus zahlen wir Ihnen den Zuschuss bis zu achtmal. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Wenn nach der künstlichen Befruchtung eine klinische Schwangerschaft eintritt, die nicht zu einer Geburt führt, können Sie den Versuch wiederholen.
Folgende Verfahren der künstlichen Befruchtung unterstützen wir nicht:
- HALO-Spermientest
- Assisted Hatching (Laserschlüpfhilfe)
- Polkörperdiagnostik
- Behandlung mit Spendersamen
- UTM/Embryoglue
- Blastozystenkultur/Blastozystentransfer
- Seminalplasmaspülung
Diese Möglichkeiten können wir nicht finanziell unterstützen, stehen Ihnen allerdings trotzdem für eine künstliche Befruchtung offen. Diese Zusatzmaßnahmen können Sie nur durch eine privatärztliche Behandlung mit einem schriftlichen Behandlungsvertrag nutzen.
Diese Verfahren unterstützen wir nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Kryokonservierung von Spermien und befruchteten Eizellen
- Miete für die Lagerzeit (Kryodepot)
Seit dem 1. Juli 2021 können die Kosten der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der KNAPPSCHAFT übernommen werden. Als Kryokonservierung wird das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff bezeichnet.