KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau informiert sich an ihrem Smartphone über die Selbstbehalttarife.

So macht Geld verdienen Spaß.
Mit meinem Selbstbehalttarif

Wann waren Sie das letzte Mal beim Arzt oder bei der Ärztin? Keine Ahnung, zu lange her? Dann haben wir da was für Sie: unseren Selbstbehalttarif. Sichern Sie sich attraktive Prämien – und das bei begrenztem und überschaubarem finanziellen Risiko.

Beim Wahltarif Selbstbehalt entscheiden Sie sich dazu, einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst zu zahlen. Warum sollten Sie Kosten selber zahlen wollen? Weil Sie dadurch im folgenden Jahr eine Prämie kassieren. Wie das funktioniert? Ihre Prämie wird mit den Kosten aufgerechnet, die durch beanspruchte Leistungen angefallen sind. Aber natürlich nur, wenn Sie bestimmte Leistungen genutzt haben. Der Selbstbehalttarif gilt für drei Kalenderjahre. In dieser Zeit können Sie weder den Tarif, noch Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen.

Treffen diese Kriterien auf Sie zu?

  • Ihr An­spruch auf Leis­tun­gen ruht nicht

    Ansprüche auf Leistungen ruhen zum Beispiel, wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben, sich im Ausland aufhalten, oder Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge haben.

  • Ih­re Bei­trä­ge wer­den nicht voll­stän­dig von ei­nem Drit­ten ge­tra­gen

    Zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit.

  • Sie neh­men nicht an be­stimm­ten an­de­ren Wahl­ta­ri­fen teil

    Nämlich an den Wahltarifen Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit oder Kostenerstattung.

Ihr Tarif erwartet Sie schon.

Es gibt verschiedene Tarifvarianten. Die Höhe Ihres Einkommens entscheidet, welcher Tarif zu Ihnen passt.

Selbstbehalttarif 100.

Für:

  • Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 10.000 Euro
  • pflichtversicherte Studenten/Studentinnen

Selbstbehalt: 200 Euro

Prämie: bis zu 100 Euro im Jahr

Selbstbehalttarif 200.

Für:

  • Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 20.000 Euro

Selbstbehalt: 320 Euro

Prämie: bis zu 200 Euro im Jahr

Selbstbehalttarif 300.

Für:

  • Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 30.000 Euro

Selbstbehalt: 450 Euro

Prämie: bis zu 300 Euro im Jahr

Selbstbehalttarif 400.

Für:

  • Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 40.000 Euro

Selbstbehalt: 600 Euro

Prämie: bis zu 400 Euro im Jahr

Selbstbehalttarif 500.

Für:

  • Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von mindestens 62.100 Euro. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze für 2024.

Selbstbehalt: 800 Euro

Prämie: bis zu 500 Euro im Jahr

Je höher Ihr Einkommen, desto vielfältiger Ihre Möglichkeiten. Verdienen Sie zum Beispiel 34.000 Euro im Jahr? Dann haben Sie die Wahl zwischen den Selbstbehalttarifen 300, 200 und 100.

Was Sie über Ihre Prämie wissen müssen

Wenn Sie sich für einen Selbstbehalttarif entscheiden bedeutet das, dass Sie einen Teil Ihrer Kosten übernehmen. Im Gegenzug bekommen Sie das Jahr darauf eine Prämie, die abhängig von Ihrem gewählten Tarif ist. Die Erstattungshöhe ist auf die Höhe des Selbstbehalts begrenzt. Also je nach Tarif zwischen 100 und 300 Euro. Je mehr Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto mehr verringert sich Ihre Prämie. Wenn die Kosten für Ihre beanspruchten Leistungen höher sind als Ihre Prämie, zahlen Sie einen Selbstbehalt. Wie hoch dieser Beitrag ist, kommt auf Ihre Tarifstufe an.

Alles Wissenswerte.
Zu Ihrem Selbstbehalttarif

Ihre prämienunschädlichen Leistungen

Viele Leistungen können Sie ohne Bedenken in Anspruch nehmen. Denn diese wirken sich nicht negativ auf Ihre Prämie aus:

  • ärztliche bzw. -zahnärztliche Behandlungen, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
  • Gesundheitskurse zur Prävention
  • Schutzimpfungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit ( Gesundheits-Check-up (PDF) )
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge)
  • jährliche Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne
  • Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden

Ihre prämienschädlichen Leistungen

Einige Leistungen verringern die Höhe Ihrer Prämie. Das sind die sogenannten prämienschädlichen Leistungen. Ihre entstandenen Kosten rechnen wir auf Ihren Selbstbehalt an.

Ihre Prämie beeinflussen zum Beispiel: Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Zahnersatz und stationäre Behandlungen. Aber auch ärztliche Behandlungen, bei denen Ihnen ein Rezept ausgestellt wird für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel.

Beginn und Ende Ihres Selbstbehalttarifs

Haben Sie Ihre Teilnahmeerklärung vollständig abgegeben? Dann beginnt Ihr Tarif am ersten Tag des folgenden Quartals. Ihr Selbstbehalttarif endet frühestens nach drei Kalenderjahren. In Einzelfällen ist es aber möglich, ihn vorzeitig zu beenden.

Wann Sie Ihre Prämie bekommen

Sie bekommen Ihre erste Prämie im dritten Quartal des Jahres, nachdem Sie sich angemeldet haben. Auch, wenn Sie nicht das ganze Jahr teilgenommen haben.

Versteuerung Ihrer Prämie

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch die an den Versicherten ungekürzten, bei unterjähriger Teilnahme anteilig begrenzten, Prämien an die Finanzverwaltung zu melden. Alle Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.

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