KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau informiert sich an ihrem Smartphone über die Selbstbehalttarife.

Ihr Selbstbehalttarif.
Schritt für Schritt erklärt

Als Ihre gesetzliche Krankenversicherung möchten wir Ihnen mit dem Selbstbehalttarif die Möglichkeit geben, für die Nicht-Beanspruchung bestimmter Leistungen eine Prämie zu erhalten. Wie das geht? Wenn Sie sich für diesen Wahltarif entscheiden, tragen Sie einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst und erhalten dafür gegebenenfalls im darauffolgenden Jahr eine Prämienzahlung von uns. Von dieser Prämie werden nur die Krankheitskosten für prämienschädliche Leistungen abgezogen, die Sie im Vorjahr beansprucht haben. Maximal in der Höhe Ihres Selbstbehalts. Entsteht dabei eine Differenz, zahlen Sie diese selbst.
Wichtig für Sie:
Der Selbstbehalttarif gilt für drei Kalenderjahre. In dieser Zeit können Sie weder den Tarif, noch Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen genau, wie der Tarif funktioniert, welche Tarifvarianten es gibt und welche Leistungen prämienschädlich sind.

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Sie können teilnehmen.
Wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen

  • Ihr An­spruch auf Leis­tun­gen ruht nicht.
    Ansprüche auf Leistungen ruhen zum Beispiel, wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben, sich im Ausland aufhalten oder Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge haben.
  • Ih­re Krankenversicherungsbei­trä­ge wer­den nicht voll­stän­dig von ei­nem Drit­ten ge­tra­gen.
    Zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit.
  • Sie neh­men nicht an be­stimm­ten an­de­ren Wahl­ta­ri­fen teil.
    Nämlich an den Wahltarifen Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit oder Kostenerstattung.

So funktioniert der Selbstbehalttarif der Krankenkasse.
Für Versicherte der KNAPPSCHAFT

Was sind Prämie und Selbstbehalt genau? Wie funktioniert der Selbstbehalttarif der KNAPPSCHAFT?

Die Prämie ist der Geldbetrag, den Sie als teilnehmende Person von uns bekommen können.
Sie erhalten ihn vollständig, wenn keine Kosten für prämienschädliche Leistungen für Sie angefallen sind. Es sind doch Kosten dieser Art entstanden? Dann werden diese von Ihrer Prämie abgezogen.
 
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der von Ihnen zu zahlen ist, wenn die Kosten für die prämienschädlichen Leistungen höher sind, als Ihre Prämie. Von dem maximal zu zahlenden Selbstbehalt wird die Prämie je Tarif abgezogen. Entsteht nach Abzug noch eine Differenz, müssen Sie diese selbst tragen. Ihr finanzielles Risiko wird dadurch in Form dieser Differenz begrenzt.

Die Höhe der Prämie und des Selbstbehalts sowie Ihr finanzielles Risiko sind abhängig von Ihrer Tarifvariante. Alle Varianten sowie ein Rechenbeispiel finden Sie direkt in der nächsten Frage beziehungsweise Antwort.

Welche Tarifvarianten beziehungsweise Tarifstufen gibt es?

Abhängig von der Höhe Ihres Jahreseinkommens haben Sie verschiedene Optionen. Je höher Ihr Einkommen, desto vielfältiger Ihre Möglichkeiten beziehungsweise die auswählbaren Tarifstufen. Verdienen Sie zum Beispiel 34.000 Euro im Jahr? Dann haben Sie die Wahl zwischen den Selbstbehalttarifen 300, 200 und 100.

TarifvarianteFür Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen (brutto) von …Maximaler Selbstbehalt
(in Euro)
Maximale Jahresprämie
(in Euro)
Maximales finanzielles Risiko
(in Euro)
Selbstbehalttarif 100

10.000 Euro
und pflichtversicherte Studenten und Studentinnen.

200

100

100

Selbstbehalttarif 200

20.000 Euro

320

200

120

Selbstbehalttarif 300

30.000 Euro

450

300

150

Selbstbehalttarif 400

40.000 Euro

600

400

200

Selbstbehalttarif 500

66.150 Euro
(entspricht der Beitragsbemessungsgrenze 2025)

800

500

300

Ein Rechenbeispiel für Sie:
Sie haben sich für den Selbstbehalttarif 200 entschieden und es sind im letzten Jahr 100 Euro prämienschädliche Krankheitskosten für Sie angefallen. Diese würden nun von Ihrer Prämie in Höhe von 200 Euro abgezogen werden: 200 Euro – 100 Euro = 100 Euro. Sie würden eine Jahresprämie von 100 Euro erhalten.
Lägen Ihre Krankheitskosten bei 525 Euro, so würden diese durch Ihren Selbstbehalt von 320 Euro gedeckelt werden. Dieser Betrag würde dann mit Ihrer Prämie verrechnet werden, sodass der tatsächlich von Ihnen zu zahlende Betrag bei (320 Euro – 200 Euro = 120 Euro) 120 Euro liegen würde.

Welche Leistungen sind prämienunschädlich?

Viele Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass diese sich negativ auf Ihre Prämie auswirken. Dazu gehören:

  • ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Behandlungen, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
  • Gesundheitskurse zur Prävention
  • Schutzimpfungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit ( Gesundheits-Check-up (PDF, 86KB, Datei ist barrierefrei) )
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge)
  • jährliche Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne
  • Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden

Welche Leistungen sind prämienschädlich?

Ihre Prämie beeinflussen zum Beispiel: Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Zahnersatz und stationäre Behandlungen. Aber auch ärztliche Behandlungen, bei denen Ihnen ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel ausgestellt wird.

Wann beginnt mein Selbstbehalttarif und wann endet er, wenn ich mich für eine Teilnahme entschieden habe?

Haben Sie Ihre Teilnahmeerklärung vollständig abgegeben? Dann beginnt Ihr Tarif am ersten Tag des folgenden Quartals. Ihr Selbstbehalttarif endet frühestens nach drei Kalenderjahren. In Einzelfällen ist es aber möglich, ihn vorzeitig zu beenden.

Wann erhalte ich meine Prämie und muss ich diese versteuern?

Sie bekommen Ihre erste Prämie im dritten Quartal des Jahres, nachdem Sie sich angemeldet haben. Auch, wenn Sie nicht das ganze Jahr teilgenommen haben. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch die an den Versicherten ungekürzten, bei unterjähriger Teilnahme anteilig begrenzten, Prämien an die Finanzverwaltung zu melden. Alle Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.