Als Ihre gesetzliche Krankenversicherung möchten wir Ihnen mit dem Selbstbehalttarif die Möglichkeit geben, für die Nicht-Beanspruchung bestimmter Leistungen eine Prämie zu erhalten. Wie das geht? Wenn Sie sich für diesen Wahltarif entscheiden, tragen Sie einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst und erhalten dafür gegebenenfalls im darauffolgenden Jahr eine Prämienzahlung von uns. Von dieser Prämie werden nur die Krankheitskosten für prämienschädliche Leistungen abgezogen, die Sie im Vorjahr beansprucht haben. Maximal in der Höhe Ihres Selbstbehalts. Entsteht dabei eine Differenz, zahlen Sie diese selbst.
Wichtig für Sie: Der Selbstbehalttarif gilt für drei Kalenderjahre. In dieser Zeit können Sie weder den Tarif, noch Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen genau, wie der Tarif funktioniert, welche Tarifvarianten es gibt und welche Leistungen prämienschädlich sind.
Sie können teilnehmen.
Wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen
- Ihr Anspruch auf Leistungen ruht nicht.
Ansprüche auf Leistungen ruhen zum Beispiel, wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben, sich im Ausland aufhalten oder Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge haben. - Ihre Krankenversicherungsbeiträge werden nicht vollständig von einem Dritten getragen.
Zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit. - Sie nehmen nicht an bestimmten anderen Wahltarifen teil.
Nämlich an den Wahltarifen Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit oder Kostenerstattung.