Die Knappschaft Kliniken sind Teil des medizinischen Verbundsystems der KNAPPSCHAFT. Durch die Kooperation innerhalb dieses Verbundsystems können wir Ihnen auch einen Untersuchungstermin in einer der Ambulanzen der Knappschaft Kliniken vermitteln.
Die folgenden Krankenhäuser gehören zu diesem Verbund:
- Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum
- Knappschaftskrankenhaus Bottrop
- Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen
- Paracelsus-Klinik Marl
- Bergmannsheil und Kinderklinik Buer
- Knappschaftskrankenhaus Dortmund
- Klinik am Park Lünen
- Hellmig-Krankenhaus Kamen
- Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund
- Rhein-Maas Klinikum Würselen
- Knappschaftsklinikum Saar - Klinik Püttlingen
- Knappschaftsklinikum Saar - Klinik Sulzbach
Wegweisende Überweisungen.
Sie haben bereits eine Überweisung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin, die als besonders dringlich gekennzeichnet ist? Dann erhalten Sie unter der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Termin beim Facharzt, der Psychotherapeutin oder dem Haus- oder Kinderarzt. Die bundesweit einheitliche Rufnummer ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen: 116 117.
Wenn Sie diesen Service nutzen, beträgt die maximale Wartezeit für Ihren Termin vier Wochen. Ist es innerhalb dieser Zeit nicht möglich, Ihnen einen Arzttermin zu vermitteln, werden Sie zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus verwiesen.
Gesetzlich Versicherte können Ihren Termin auch online vereinbaren – über den neuen e-Terminservice. Wichtig: Sie erhalten dabei keine Wunschtermine. Deshalb sollten Sie zunächst immer versuchen, Ihren Arzttermin selbst zu vereinbaren.
Die 4-Wochen-Frist gilt nur für dringende Untersuchungen.
Bei nicht-dringlichen Untersuchungen kann es vorkommen, dass Sie länger als vier Wochen auf Ihren Termin warten müssen. Das gilt zum Beispiel für:
- Routineuntersuchungen
- Behandlungen von Bagatellerkrankungen
- verschiebbare Untersuchungen
- Überweisungen, die nicht als dringlich gekennzeichnet sind
Keine Überweisung brauchen Sie für:
- Augenarzt-Termine
- Frauenarzt-Termine
- psychotherapeutische Sprechstunden
- psychotherapeutische Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen (Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut muss in der Sprechstunde auf dem Formular angeben, dass Sie eine entsprechende Behandlung benötigen)
- Kinder- und Jugendarzt-Termine (zum Beispiel zur Früherkennung, auch „U-Untersuchungen“ genannt)