Sie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen.
Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Homöopathie und Kosten bei Jugendlichen.
Der Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel ist nach dem Gesetz auf Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beschränkt. Nur im Falle einer Entwicklungsstörung verlängert sich dieser Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch).