KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein homöopathisches Mittel in Form von Globuli auf einer Handinnenfläche.

Homöopathie-Kosten

  • Wir übernehmen bei Vertragsteilnahme der Arztpraxis die Kosten für Ihre homöopathische Behandlung
  • Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren übernehmen wir die Kosten für Homöopathie-Arzneimittel

Sie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen.

Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

Homöopathie und Kosten bei Jugendlichen.

Der Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel ist nach dem Gesetz auf Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beschränkt. Nur im Falle einer Entwicklungsstörung verlängert sich dieser Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch).

Zur Familienversicherung

Voraussetzungen für die Homöopathie Kostenübernahme bei Jugendlichen

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern

  • deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und
  • die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und
  • das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.

Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor.

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So läuft Ihre homöopathische Behandlung ab.

1. Be­such beim einem Ex­per­ten oder einer Expertin

Ärzte und Ärztinnen mit homöopathischer Zusatzausbildung nehmen am Vertrag zur Versorgung mit Homöopathie teil. Schauen Sie in die Ärzteliste. Dann erfolgt auch die Kostenübernahme der Homöopathie.

2. Er­stana­mne­se

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin befragt Sie ausführlich zu Ihrer Krankheit und Ihrem Krankheitsverlauf, aber auch zu beruflichen und persönlichen Faktoren.

3. Ho­möo­pa­thi­sche Ana­ly­se

Hier legt Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin den Grundstein für die homöopathische Behandlung. Die Symptome werden gewichtet und die Befunde analysiert.

4. Re­per­to­ri­sa­ti­on

Mithilfe geeigneter Nachschlagewerke bestimmt Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin, welche homöopathischen Mittel für Ihre Behandlung infrage kommen.

5. Ho­möo­pa­thi­sche Be­ra­tung

Sie stehen voll und ganz im Mittelpunkt. Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin beantwortet Ihnen alle Fragen zu alternativen Arzneimitteln.

6. Fol­geana­mne­se

Nach der Einnahme homöopathischer Mittel kontrolliert Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin Ihren Gesundheitszustand. Wenn nötig, werden Sie an eine Klinik überwiesen.

Homöopathie – was steckt dahinter?

Der Erfinder der Homöopathie ist der deutsche Arzt Samuel Hahnemann. Bei der homöopathischen Behandlung ging es ihm vor allem um die ganzheitliche Betrachtung der Symptomatik eines Patienten oder einer Patientin. Homöopathisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzte berücksichtigen deshalb nicht nur offensichtliche Anzeichen einer Krankheit, sondern erfragen auch weitere Einflussfaktoren. Hier können beispielsweise die familiäre Situation oder berufliche Belastungen eine entscheidende Rolle spielen. Gut zu wissen: Mit unserem Resilienz-Test können Sie Ihre individuelle Resilienz testen und erhalten abschließend entsprechende Lösungsstrategien und hilfreiche Tipps zum Umgang mit Stress. Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln geht es also in allererster Linie um das Wohlbefinden des der zu behandelnden Person. Daher ist die Erstanamnese, eine ausführliche Befragung zur individuellen Gesamtsituation, besonders wichtig.

Viele Menschen vertrauen auf homöopathische Behandlungsmethoden als Ergänzung zur wissenschaftlichen Medizin. Denn Homöopathie ist bei vielen Krankheiten einsetzbar, wenn sie die wissenschaftliche Medizin auch nicht ersetzen kann. Für einige alternative Heilmethoden gibt es allerdings deutliche Hinweise darauf, dass sie ihren Nutzern helfen oder ihnen zumindest nicht schaden. Aber: Oftmals gibt es noch keine eindeutigen Studienergebnisse, die dies belegen. Lassen Sie sich deshalb immer von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten und entscheiden dann, welche Behandlung die richtige für Sie oder Ihre Erkrankung ist.

Wichtig: Wenn Sie an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnehmen, übernehmen wir Ihre homöopathische Behandlung. Homöopathische Medikamente dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlen.