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Eine Ärztin und eine Frau, die die Organempfängerin werden will, in einem Gespräch über die Organspende-Warteliste.

Organempfänger oder Organempfängerin werden.
Was Sie wissen sollten

Im Jahr 2022 haben in Deutschland circa 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan gewartet. Im Gegensatz dazu gab es circa 870 postmortale Organspender, die ein oder mehrere Organe nach ihrem Tod gespendet haben (Quelle: https://www.organspende-info.de). Das bedeutet, dass viele Menschen noch immer auf ein Spenderorgan warten. Und täglich kommen neue Patienten und Patientinnen hinzu. Die unten abgebildete Statistik zeigt, dass die meisten Patienten eine Niere benötigen. Organspenden sind also enorm wichtig.

Informieren Sie sich über den Organspendeausweis

Wer ein Spenderorgan benötigt, muss sich auf eine Warteliste setzen lassen, da es so wenig Spenderorgane gibt. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Organ zu erhalten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Vorraussetzungen für die Warteliste

Ist ein Patient oder eine Patientin so krank, dass eine Organtransplantation notwendig ist, überweist ihn/sie der betreuende Arzt oder die betreuende Ärztin an ein Transplantationszentrum. Der Patient oder die Patientin kann sich ein Zentrum selbst aussuchen. Zum Beispiel eins, das auf seine Erkrankung spezialisiert ist. Dort wird zunächst untersucht, ob der Befund richtig ist und der Patient oder die Patientin für eine Transplantation geeignet ist. Dabei kommt es auf den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen beziehungsweise der Betroffenen und die Erfolgsaussichten bei einer möglichen Transplantation an. Treffen die Mediziner und/oder Medizinerinnen die Entscheidung, dass eine Operation notwendig ist, melden sie den Patienten oder die Patientin bei Eurotransplant. Das ist die Vermittlungsstelle für Organspenden für acht europäische Länder. Damit steht der Patient oder die Patientin auf der Warteliste.

Kriterien für Organempfänger und Organempfängerinnen, um auf die Warteliste zu kommen

  • Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, die zum Tode führen könnte.
  • Alternative Behandlungen bringen keine Verbesserung oder Genesung.
  • Der Organempfänger beziehungsweise die Organempfängerin muss gesundheitlich so stabil sein, dass er eine Operation überstehen würde.
  • Ein neues Organ verspricht eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten beziehungsweise der Patientin.

Wichtig:

Diese Kriterien sind nicht abschließend. Unter anderem spielen auch Alter, Geschlecht und Gesamtsituation des Patienten beziehungsweise der Patientin eine Rolle. Zusätzlich muss geklärt werden, ob die Transplantation auch langfristig erfolgversprechend ist.
Nach der Gesamtauswertung aller Kriterien entscheidet ein Expertenteam, ob und an welcher Stelle ein Patient oder eine Patientin einen Platz auf der Warteliste erhält.

Wartezeit für ein Spenderorgan

Wovon hängt die Wartezeit ab? Zunächst ist entscheidend, wie schnell ein passendes Organ zur Verfügung steht. „Passend“ heißt, die Blutgruppe des Spenders/der Spenderin und des Empfängers/der Empfängerin muss übereinstimmen. Zusätzlich wird ermittelt, wie hoch beziehungsweise niedrig das Risiko ist, dass ein Organ abgestoßen wird. Auch die Größe des Organs muss passen.

Darüber hinaus spielt die Dringlichkeit eine wichtige Rolle. Passt ein Organ zu zwei Patienten beziehungsweise Patientinnen gleichermaßen, erhält derjenige beziehungsweise diejenige die Spende, für den/die sonst Lebensgefahr bestünde. Diese Patienten und Patientinnen erhalten auf der Warteliste den Zusatz „HU“, der für High Urgency steht, also hohe Dringlichkeit. Das gilt auch für eine Lebend-Organspende.

Auch die Wartezeit selbst ist bei der Vergabe von Organspenden entscheidend. Steht ein Patient oder eine Patientin schon lange auf der Warteliste, erhöht sich für ihn oder sie die Wahrscheinlichkeit, bald ein Organ zu erhalten. Hinzu kommt die sogenannte Konservierungszeit, auch Ischämiezeit genannt. Je schneller ein Spenderorgan vom Spender beziehungsweise von der Spenderin zum Empfänger beziehungsweise zur Empfängerin gelangen kann, desto besser. Das bedeutet, möglicherweise wird der Patient beziehungsweise die Patientin im Einzelfall bevorzugt, dem/der das Organ schneller eingesetzt werden kann.

Leben nach der Transplantation

Der Organempfänger beziehungsweise die Organempfängerin verbringt nach der Transplantation zunächst einige Tage auf der Intensivstation. Hier beobachten die Ärzte und/oder Ärztinnen, wie gut seine beziehungsweise ihre körperlichen Werte sind und ob das Spenderorgan richtig arbeitet. Im Anschluss geht es in die Reha-Klinik. Besonders am Anfang sind häufige Kontrollen beim Arzt oder der Ärztin notwendig, um zu verhindern, dass es zu Funktionsstörungen des neuen Organs kommt. Wer eine Organspende bekommen hat, wird grundsätzlich bis zum Lebensende von einem Arzt oder einer Ärztin betreut.

Das Immunsystem des Organempfängers beziehungsweise der Organempfängerin könnte versuchen, das fremde Organ abzustoßen, indem es Antikörper dagegen bildet. Um diese Gefahr zu verringern, müssen Patienten und Patientinnen ihr Leben lang Medikamente – so genannte Immunsuppressiva –einnehmen. Diese unterdrücken oder schwächen die Reaktion des Immunsystems auf das neue Organ. Das Abstoßungsrisiko ist umso geringer, je besser ein Organ zum Empfänger oder zur Empfängerin passt.

Durch das unterdrückte Immunsystem ist der Patient beziehungsweise die Patientin allerdings auch anfälliger für Infektionen aller Art. Der Organempfänger beziehungsweise die Organempfängerin kann und muss nach der Transplantation ein gesundes Leben führen, um zu seinem eigenen Allgemeinwohl beizutragen.

Angehörige des Spenders oder der Spenderin kennenlernen

Für viele Organempfänger und Organempfängerinnen bedeutet eine Organspende, weiterleben zu können. Im Falle der postmortalen Spende bedeutet dies aber auch, dass ein anderer Mensch gestorben ist. Organempfänger und Organempfängerinnen haben oft den Wunsch, die Angehörigen des Spenders oder der Spenderin kennenzulernen: Um ihnen stellvertretend zu danken, ihnen Trost zu spenden und zu zeigen, dass ihr verstorbener Angehöriger oder Ihre verstorbene Angehörige durch seine/ihre Organspende ein Leben gerettet hat.

Das Transplantationsgesetz (TPG) gibt hier klare Regeln vor: Es gilt der Grundsatz der Anonymität. Allerdings erlaubt das TPG seit dem 1. April 2019 eine Übermittlung anonymer Briefe. Auf diese Weise können Organempfänger oder Organempfängerinnen ihre Worte an die Hinterbliebenen richten.

Haben Sie schon einen Organspendeausweis? Informieren Sie sich und treffen Sie Ihre Entscheidung.