Wir zahlen die Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe. Für die Höhe dieser Kosten gibt es vertragliche Regelungen. Wählen Sie einen Anbieter, der kein Vertragspartner der KNAPPSCHAFT ist, können keine Kosten übernommen werden. Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer? Eine Übersicht unserer Vertragspartner finden Sie hier:
Leistungserbringerliste (PDF)
Für eine private Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen einen täglichen Höchstbetrag für bis zu acht Stunden. Die Hilfe kann zum Beispiel von Nachbarn, Freunden oder Bekannten erbracht werden. Wenn Ihr Partner, Ihre Partnerin oder Angehörige bis zum zweiten Grad (zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister) den Haushalt führen, kann die KNAPPSCHAFT den Verdienstausfall sowie gegebenenfalls erforderliche Fahrkosten übernehmen. Die Kosten zahlen wir maximal bis zu dem Betrag, den wir für eine professionelle Ersatzkraft (Vertragspartner) gezahlt hätten. Dabei gibt es regionale Unterschiede.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Haushaltshilfe rechtzeitig.
Die Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Sie den Antrag vorab stellen. Also bevor Ihre Unterstützung die Tätigkeit in Ihrem Haushalt aufnimmt. Wenn alles klar ist, erstatten wir Ihnen die Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt maximal zehn Euro am Tag.