KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Person nimmt Medikamente aus einem Schrank

Verbandmittel und Medikamente.
Von der Krankenkasse

Arzneimittel (umgangssprachlich auch Medikamente genannt) und Verbandmittel werden Ihnen von Ärztinnen und Ärzten verordnet, um Ihre Genesung bestmöglich zu unterstützen.

Selbstverständlich können Sie einige auch ohne eine solche Verordnung in der Apotheke erhalten. Aber wer zahlt was und welche Kosten müssen Sie selbst übernehmen? Wir erklären Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse – der KNAPPSCHAFT – in Bezug auf Medikamente und Verbandmittel.

Ein Überblick.
Für Sie

Rezeptpflichtige Medikamente

Wir übernehmen als Ihre Krankenkasse den Großteil der Kosten Ihrer rezeptpflichtigen Medikamente (beziehungsweise Arzneimittel). Rezeptpflichtige Arzneimittel sind solche, für die Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten haben: Gibt es keinen sogenannten „Festbetrag“ für diese, tragen wir die Kosten in voller Höhe. Dies trifft auf die meisten Präparate zu. Gibt es jedoch einen Festbetrag, dann tragen wir die Kosten in Höhe dessen. 

Ab Ihrem 18. Geburtstag leisten Sie in beiden Fällen eine Zuzahlung, dazu gehören zum Beispiel Rezeptgebühren, zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Unter Zuzahlungen können Sie nachlesen, wie hoch diese für Sie ausfallen.

Rezeptfreie Medikamente

Die Kosten für diese dürfen wir in der Regel nicht übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Zum Beispiel für Arzneimittel im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen oder für bestimmte Personengruppen. Zu diesen Personengruppen gehören Kinder unter zwölf Jahren sowie Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen.

Verbandmittel

Auch Verbandmittel können bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt oder von der Ärztin auf einem Rezept verordnet werden. Welche Kosten wir übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – dies ist gesetzlich geregelt. Eine Zuzahlung fällt ebenfalls an. Einen Festbetrag gibt es hier allerdings nicht.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Die KNAPPSCHAFT übernimmt den Großteil der Kosten von rezeptpflichtigen Medikamenten und Verbandmitteln.
  • Kosten für rezeptfreie Arzneimittel dürfen Krankenkassen in der Regel nicht übernehmen (mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen).
  • Generika werden oft als günstigere Nachahmer-Präparate verschrieben, die genauso wirksam und sicher wie die Original-Präparate sind.

Häufige Fragen und Antworten.
Rund um Medikamente und Verbandmittel von der Krankenkasse

Welche Kosten übernimmt die KNAPPSCHAFT als meine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für meine rezeptpflichtigen Medikamente?

Generell gilt:

  • Gibt es keinen sogenannten „Festbetrag“ für das Medikament, übernehmen wir die Kosten für dieses in voller Höhe.
  • Gibt es einen Festbetrag für das Medikament, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages.

Konkret bedeutet das beispielsweise: Wenn ein Patient oder eine Patientin sich für ein Arzneimittel entscheidet, das über dem Festbetrag liegt, muss er die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis selbst zahlen (sogenannte „Mehrkosten“). Ab Ihrem 18. Geburtstag zahlen Sie in der Regel außerdem die gesetzlichen Zuzahlungen, wie beispielsweise Rezeptgebühren.

Was ist ein Festbetrag und wozu gibt es ihn?

Der Festbetrag ist der maximale Betrag, den wir als Ihre gesetzliche Krankenkasse entsprechend des Beschlusses des Gesetzgebers für rezeptpflichtige Arzneimittel übernehmen dürfen. Mehr dazu finden Sie auf der Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Im Handel gibt es viele Arzneimittel, die in Qualität und Wirkung vergleichbar sind, aber von Herstellenden zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Der Festbetrag wird daher in einer entsprechenden Höhe angesetzt – aufgrund dieser Sie die Möglichkeit haben, ein Medikament zu erhalten, welches nur so viel kostet, wie der Festbetrag hoch ist. Er sorgt also dafür, dass die finanzielle Belastung durch erhöhte Arzneimittelpreise für Sie als versicherte Person verringert wird.
Gibt es keinen Festbetrag, übernehmen wir die Kosten für das Medikament in voller Höhe.

Welche Medikamente zahlt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse nicht?

Die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel dürfen Krankenkassen nicht übernehmen. Ausnahme: Bei Kindern bis zu zwölf Jahren.

Was außerdem nicht bezahlt wird:

  • Lifestyle-Arzneimittel, die die Lebensqualität erhöhen (wie zum Beispiel Arzneimittel zur Gewichtsabnahme, zur Steigerung der Potenz und zur Verbesserung des Haarwuchses)
  • Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte, einschließlich Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfender und hustenlösender Mittel
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheiten
  • Abführmittel (ausgenommen bei Tumorerkrankung und einigen weiteren schweren Erkrankungen)
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen).
  • Rauchentwöhnungsmittel

Mein Arzt beziehungsweise meine Ärztin hat mir ein bestimmtes Medikament verschrieben. Warum habe ich in der Apotheke ein anderes erhalten?

Bei dem Medikament, welches Sie bekommen haben, handelt es sich wahrscheinlich um ein Generikum. Generika sind Nachahmer-Präparate, die, laut Bundesministerium für Gesundheit, oft preiswerter sind, als das Original-Präparat.
Keine Sorge: Diese müssen spezielle Kriterien erfüllen, bevor sie zugelassen werden – dies ist im Arzneimittelgesetz (AMG) so festgelegt. Zum Beispiel wurde hier festgehalten, dass Generika den gleichen Wirkstoff (Art und Menge), die gleiche Darreichungsform (beispielsweise für die orale Einnahme) und die gleiche Wirkung im Körper (Bioäquivalenz) haben müssen, wie das Referenzarzneimittel.
Unterschiede ergeben sich laut Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen unter anderem bei den sogenannten Hilfsstoffen. Wie Milchzucker oder Farbstoff.

Wie werden beziehungsweise können Generika verschrieben werden?

Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sind verpflichtet, Arzneimittel wirtschaftlich zu verordnen. Was das bedeutet? Wenn nichts dagegen spricht, stellen Ärzte und Ärztinnen auf Generika-Präparate um. Beim Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Medikament gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Der Arzt oder die Ärztin verordnet unter Angabe des Wirkstoffes:
    Der Apotheker oder die Apothekerin muss Ihnen dann ein rabattiertes Arzneimittel rausgeben. Es muss gleiche Wirkstoffe, Wirkstärken und Packungsgrößen haben. Hat die Kasse keinen Rabattvertrag für den Wirkstoff, muss die Apotheke eines der drei günstigsten Arzneimittel abgeben, die der Verordnung entsprechen.
  2. Der Arzt oder die Ärztin verordnet unter dem Handelsnamen und lässt den Austausch gegen ein Generikum zu:
    Auch hier kann ein Arzneimittel ausgetauscht werden, bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und gleicher Packungsgröße. Besteht für das verordnete Arzneimittel kein Rabattvertrag, gibt Ihnen die Apotheke das verordnete Medikament oder eins der drei günstigsten an Sie weiter. Bei mehreren Verträgen hat der Apotheker oder die Apothekerin die Wahl unter den Arzneimitteln.

Rabattverträge ändern sich in der Regel alle zwei Jahre. Daher kommt es vor, dass ein chronisch kranker Patient oder eine chronisch kranke Patientin im Laufe der Jahre unterschiedliche Präparate in der Apotheke bekommt. Dabei unterscheiden sich nur Verpackung und Aussehen derer – der Wirkstoff ist identisch.

Welche Rabattverträge hat die KNAPPSCHAFT beziehungsweise welche Rabattarzneimittel bietet sie an? Warum erhalte ich Generika preiswerter?

Krankenkassen nutzen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern, um für ihre Versicherten günstigere Preise für Medikamente zu erzielen. Ganz ohne Abstriche an der therapeutischen Qualität: in der Regel mit Generika. Was man unter diesen versteht, finden Sie ausführlich im FAQ weiter oben.
Apotheken sind verpflichtet, bevorzugt die Arzneimittel an Patienten und Patientinnen abzugeben, für welche die Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat. Sie bekommen das Medikament, wenn nichts dagegenspricht. Das beurteilt Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin.

Rabattverträge der KNAPPSCHAFT:
hat die KNAPPSCHAFT zu vielen Wirkstoffen Rabattverträge abgeschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht beziehungsweise eine Medikamentenliste der KNAPPSCHAFT zu den aktuellen Rabattarzneimitteln: Liste der Rabattverträge (PDF, 34MB, Datei ist barrierefrei) .

In welchem Fall muss ich als Erwachsener eine Zuzahlung für Medikamente oder Verbandmittel zahlen?

Alle Informationen dazu finden Sie unter Zuzahlungen. Natürlich haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin nach zuzahlungsfreien Alternativen zu fragen.

Ich habe ein grünes Rezept von meiner Ärztin erhalten. Warum muss ich das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen?

Auf dem grünen Rezept empfiehlt Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber nicht verschreibungspflichtiges Medikament. Diese können von uns nicht übernommen werden, daher müssen Sie in diesem Fall selbst zahlen.

Neues im Online-Magazin.
Expertenwissen - für dich

Antibiotika-Einnahme.
So gehst du richtig mit der Arznei um

24.03.2022 , Gesundheit und Vorsorge

Pillen in der offenen Hand einer Frau symbolisieren Antiobiotika Einnahme

Medikamente kaufen und sparen.
Darauf solltest du achten

04.11.2019 , Gesundheit und Vorsorge

Eine Frau kauft Medikamente in einer Apotheke

Breitbandantibiotikum.
Allrounder gegen Bakterien?

10.02.2020 , Gesundheit und Vorsorge

Eine junge Frau nimmt Antibiotika.