Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
Das Praktikum ist vorgeschrieben und es wird keine Vergütung gezahlt?
Dann besteht bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag fast immer eine beitragsfreie Familienversicherung. Hier gehts zur Familienversicherung bei der KNAPPSCHAFT.
Kann die Familienversicherung nicht mehr durchgeführt werden, ist für die Beurteilung der Krankenversicherung wichtig, wann das Praktikum absolviert wird. Erfolgt dies vor oder nach einem Studium tritt die Versicherungspflicht als Praktikant ein. Wird das Praktikum während des Studiums abgeleistet, besteht im Regelfall eine Krankenversicherung als Student.
In beiden Fällen sind monatlich Beiträge in Höhe des Studentenbeitrags zu zahlen. Hier gehts zur Krankenversicherung als Student.
Das Praktikum ist vorgeschrieben und es wird eine Vergütung gezahlt?
Sofern das Praktikum vor oder nach einem Studium durchgeführt wird und in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, tritt die Versicherungspflicht zur Berufsausbildung oder für Beschäftigte ein. Der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin trägt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine, wenn das Arbeitsentgelt den Betrag von 325 Euro nicht überschreitet.
Bei einem Praktikum während eines Studiums besteht im Regelfall bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eine Familienversicherung. Kann die Familienversicherung nicht mehr durchgeführt werden, wird der Versicherungsschutz bis zum Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, über die Krankenversicherung der Studenten sichergestellt.
Das Praktikum ist nicht vorgeschrieben?
Dann handelt es sich um ein Praktikum, das freiwillig absolviert wird, also nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Sofern keine Vergütung gezahlt wird, erfolgt die Krankenversicherung wie unter „Das Praktikum ist vorgeschrieben und es wird keine Vergütung gezahlt?“ beschrieben.
Wird das Praktikum vor oder nach einem Studium durchgeführt und erhält der Praktikant eine Vergütung, besteht eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Bei einem Praktikum während eines Studiums und dem Erhalt einer Vergütung, besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft weiterhin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Arbeitszeit für das Praktikum 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt.