KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Mann entspannt während seiner ambulanten Kur in einem Whirlpool.

Meine Kur.
Ambulante Kuren für meine Gesundheit

Kuren - Ich beug rechtzeitig vor

Sie wollen sich erholen und nebenbei Ihre Gesundheit stärken? Dann fahren Sie doch in die Kur! Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Entscheiden Sie sich für die ambulante Kur, fahren Sie in einen staatlich anerkannten Kurort Ihrer Wahl. Machen Sie eine stationäre Kur, bestimmen wir, wo's hingeht. Natürlich versuchen wir dabei immer, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Sie sind bereits krank? Auch dann kommt eine Kur für Sie infrage. Denn oft kann sie Ihren Gesundheitszustand verbessern.

Die wichtigsten Infos zur ambulanten Kur
auf einen Blick.

  • Eine ambulante Kur machen Sie in einem anerkannten Kurort Ihrer Wahl
  • Die Kur hilft Ihnen bei akuten gesundheitlichen Problemen und zur Vorsorge
  • In der Regel dauert die ambulante Kur zwei bis drei Wochen
  • Ihre ambulante Kur wird individuell auf Sie zugeschnitten
  • Wir übernehmen die Behandlungskosten für die ambulante Kur und  beteiligen uns mit einem Zuschuss an Ihren Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise
  • Eine ambulante Kur können Sie alle drei Jahre beanspruchen
  • Eine stationäre Kur können Sie alle vier Jahre beanspruchen
  • Für die stationäre Kur übernehmen wir alle Kosten bis auf die Zuzahlungen
Übersicht darüber, wie und in welchem Umfang eine ambulante Kur in Anspruch genommen werden kann.

Ambulante Vorsorgekur beantragen

Sie können eine ambulante Kur machen, wenn ambulante Behandlungsmethoden am Wohnort nicht zum gewünschten Erfolg führen. Für diese Kurform müssen Sie sich Urlaub nehmen. Dafür können Sie aber frei entscheiden, in welchem Kurort Sie sich behandeln lassen wollen. Es muss sich jedoch um einen anerkannten Kurort innerhalb Europas handeln. So können Sie das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden. Die Kur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Ambulante Kuren halten Sie gesund. Sie verringern bestehende Gesundheitsrisiken, die zum Beispiel durch Übergewicht, Stress oder Rauchen verursacht werden. Wenn Sie bereits krank sind, kann die Kur einer Verschlimmerung Ihrer Erkrankung vorbeugen. Sprechen Sie bei Beschwerden mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Die behandelnde Person kann am besten beurteilen, ob eine ambulante Kur für Sie infrage kommt. Das ist der Fall, wenn die ambulanten Behandlungsmethoden an Ihrem Wohnort nicht zielführend sind. Oder dort nicht durchgeführt werden können, weil besondere Lebensumstände bestehen (zum Beispiel Arbeit im Schichtdienst oder Pflege von Angehörigen). Gerade dann kann es wichtig sein, dass Sie aus Ihrem gewohnten Umfeld herauskommen.

In der ambulanten Kur durchlaufen Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorsorgeprogramm. Dabei greifen ineinander:

  • die kurärztliche Behandlung
  • Leistungen der physikalischen Therapie gegebenenfalls unter Nutzung kurortspezifischer Heilmittel (zum Beispiel Fangopackungen, Massagen, Sole- und Moorbäder)
  • gesundheitsbildende Maßnahmen

[Platzhalter Karte mit anerkannten Kurorten]

Stationäre Vorsorgekur beantragen.

Eine stationäre Kur kommt für Sie infrage, wenn eine ambulante Behandlung oder Kur nicht ausreicht. In Absprache mit Ihrer Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt beantragen Sie Ihre stationäre Vorsorgekur. Sie werden dann in einer von uns ausgewählten Kurklinik betreut – für maximal drei Wochen. Die ärztliche Behandlung und Therapie wird individuell auf Ihre gesundheitliche Situation abgestimmt. Und Sie lernen, wie Sie Ihre Gesundheit zukünftig in Eigenregie stärken können. Oft kann so auch eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

Wir geben Ihnen Antworten auf Ihre Fragen

Wann kann ich eine ambulante Kur beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Sie können alle drei Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch eine vorzeitige Vorsorgekur möglich. Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag für die Kur aus. Diesen können Sie hier herunterladen: 

Wenn wir diese genehmigen, übernehmen wir die Kosten für:

  • die kurärztliche Behandlung
  • die vom Kurarzt beziehungsweise der Kurärztin verordneten gesundheitsbildenden Maßnahmen
  • kurortspezifische Heilmittel (außer die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung)

Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise. Ihre ambulante Kur muss aber mindestens 14 Tage lang dauern. Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro. Chronisch kranke Kinder von eins bis fünf Jahren erhalten einen Zuschuss von 25 Euro je Kalendertag.

Achtung: Wir übernehmen keine Kosten für Pauschalkuren. Verschiedene Reiseveranstalter bieten Pauschalkuren an. Bei diesen erhalten Sie ein Gesamtpaket aus Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Behandlung und medizinisch-therapeutischen Anwendungen. Eine Kostenerstattung oder Kostenübernahme für diese Kur ist hier jedoch nicht möglich.

Wann kann ich eine stationäre Vorsorgekur beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Eine stationäre Vorsorgekur können Sie alle vier Jahre beantragen. Benötigen Sie die Kur schon eher, können Sie natürlich auch schon früher einen Kurantrag stellen. Diesen genehmigen wir, wenn die Kur medizinisch notwendig ist. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Haben wir ihn genehmigt, übernehmen wir die gesamten Kostenaußer der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung (PDF) .