Mit ihnen besprechen Sie die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung. Ärztinnen und Psychotherapeuten können Ihnen über das „Muster 16“ eine Digitale Gesundheitsanwendung verschreiben. Damit haben Sie dann einen DiGA-Antrag in der Hand, den Sie bei der KNAPPSCHAFT einreichen. Die Kosten für die Digitale Gesundheitsanwendung übernehmen wir als Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen verordnet werden können, entnehmen Sie und Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der DiGA-Verordnung prüft Ihre Ärztin oder Ihr Therapeut, ob es Umstände gibt, die gegen die Verschreibung einer Digitalen Gesundheitsanwendung sprechen, sogenannte Kontraindikationen.
Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Das kann ein Diagnosenachweis eines Arztes oder einer Ärztin sein. Oder Sie sind in unserem gut DABEI Disease-Management-Programm (DMP) eingetragen.
Haben Sie Fragen zur Beantragung einer Digitalen Gesundheitsanwendung? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.
Wichtig: Werden bei Ihrer Wunsch-DiGA Kontraindikationen genannt? Dann benötigen wir zusätzlich einen Nachweis, dass bei Ihnen keine dieser Ausschlussgründe vorliegen.