Der Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist für Sie ganz nah, wenn Sie diese Voraussetzungen abhaken:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Ihre Volljährigkeit ist ein Muss für den Wahltarif.
Sie sind freiwillig bei uns versichert
Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie versicherungsfreier Arbeitnehmer sind.
Ihr beitragspflichtiges Einkommen überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze
Die Grenze liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr.
Sie haben Anspruch auf Leistungen
Sie zahlen Beiträge, halten sich nicht im Ausland auf und haben keinen Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge.
Sie nehmen an keinem Selbstbehalttarif teil
Eine Kombination mit einem Selbstbehalttarif ist nicht möglich.