KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Patient wird bei einer Reha am Nacken untersucht.

Meine Reha.

Reha – Ich werde schnell wieder fit.

Bei akuten Erkrankungen, nach Operationen oder wenn Sie chronisch krank sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Hier kommen Reha-Maßnahmen ins Spiel. Die machen Sie wieder fit! 

Eine Reha ermöglicht es Ihnen, aktiv am Leben teilzunehmen. Bei der ambulanten Reha wohnen Sie wie gewohnt zu Hause und erhalten die Reha-Leistungen in einer dafür zugelassenen Einrichtung in Ihrer Nähe. Reichen eine ambulante Krankenbehandlung oder Reha nicht aus, ist auch eine stationäre Reha möglich. So sind Sie immer bestens versorgt.

Alle wichtigen Infos zur Reha
auf einen Blick.

  • Als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger ist die Rentenversicherung für Ihre Reha zuständig, als Rentnerin oder Rentner sind Sie bei uns als Ihre Krankenversicherung an der richtigen Adresse.
  • Reha hilft Ihnen dabei, krankheitsbedingte Einschränkungen zu bewältigen, Ihre Alltagsfähigkeiten bestmöglich wiederherzustellen und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder abzuschwächen.
  • Direkt nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine sogenannte Anschlussrehabilitation erforderlich sein.
  • Sie können alle vier Jahre eine Reha beanspruchen, bei besonderer medizinischer Notwendigkeit (zum Beispiel nach einer Operation) auch schon früher.
  • Bei einer Reha übernehmen Sie lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen.
Überblick über die Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme einer Reha durch die Krankenkasse.

Ihre Fragen rund um die Reha beantwortet.

Was passiert in einer Reha?

Reha hilft Ihnen dabei, krankheitsbedingte Einschränkungen zu bewältigen, Ihre Alltagsfähigkeiten bestmöglich wiederherzustellen und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder abzuschwächen. In Reha-Einrichtungen arbeiten gemeinsam an der Umsetzung Ihrer Reha-Ziele: Ärztinnen verschiedener Fachgebiete, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopädinnen. Ist Ihr Reha-Ziel zum Beispiel, nach einer Operation am Knie wieder Treppen steigen zu können, um Ihre Wohnung im zweiten Stock zu erreichen. Dann werden unter anderem Krankengymnastik, Massagen und Entspannungsübungen durchgeführt.

Welche Vorteile habe ich bei einer ambulanten Reha?

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Reha-Leistungen ambulant durchzuführen. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie in der Nähe Ihres Wohnortes bleiben. Sie wohnen weiterhin zu Hause und können sich außerhalb der Therapiezeiten von Freunden, Verwandten und Bekannten besuchen lassen. Ihre Maßnahmen finden von Montag bis Freitag für vier bis sechs Stunden täglich statt. Dafür werden Sie morgens zu Hause abgeholt, nehmen tagsüber am Therapieprogramm teil und fahren nachmittags wieder zurück. Die ambulante Reha dauert in der Regel drei Wochen. Somit besteht für Sie kein Unterschied zur stationären Reha – bis auf das fehlende Krankenbett.

Die ambulante Reha wird eingesetzt, wenn herkömmliche ambulante Behandlungsformen Ihren Gesundheitszustand nicht verbessern. Sie kann vor allem sinnvoll sein bei:

  • orthopädischen Erkrankungen
  • kardiologischen Erkrankungen
  • neurologischen Erkrankungen

Für die täglichen Fahrten zur Reha bieten ambulante Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Wann brauche ich eine stationäre Reha?

Eine stationäre Reha ist sinnvoll, wenn die Behandlungsziele nicht mit ambulanten Behandlungen oder Reha-Maßnahmen zu erreichen sind. Denn manchmal ist es notwendig, die gewohnte Umgebung zu verlassen und sich voll und ganz auf die eigene Genesung zu konzentrieren. Die KNAPPSCHAFT bringt Sie dann in einer ausgewählten, qualifizierten Reha-Klinik unter. Diese ist speziell auf Ihr Erkrankungsbild ausgerichtet und bietet Ihnen eine hervorragende Behandlung. Ärztinnen und Therapeuten kümmern sich um Sie und behandeln Sie so individuell wie nötig.

In manchen Fällen wird auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung empfohlen, eine Reha durchzuführen. Sie müssen allerdings rehafähig sein und eine positive Erfolgsaussicht haben. Das heißt, nach der Reha sollte sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich verbessert haben.

Für pflegende Angehörige besteht ein erleichterter Zugang zur stationären Reha. Zugleich haben pflegende Angehörige bei einer stationären Reha auch Anspruch auf die Versorgung der Pflegebedürftigen. Soweit keine medizinischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen, kann der oder die Pflegebedürftige in dieselbe Klinik aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich oder gewünscht, koordiniert die KNAPPSCHAFT mit der Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen eine Unterbringung in der Kurzzeitpflege.

Wann kann ich eine Reha beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Hält Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Reha bei Ihnen für sinnvoll, händigt er oder sie Ihnen die entsprechenden Formulare für einen Antrag direkt aus. Sie können alle vier Jahre eine Reha beantragen. Eine Reha ist auch früher möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen oder nach einer Operation.

Schließt sich eine Reha direkt an eine Krankenhausbehandlung an, spricht man von der sogenannten Anschlussrehabilitation. Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie mit Ihrer behandelnden Krankenhausärztin oder Ihrem behandelnden Krankenhausarzt besprechen, ob er oder sie Ihnen eine Anschlussrehabilitation empfiehlt. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen des Entlassmanagements bei der Antragstellung.

Wichtig für eine erfolgreiche Reha ist, dass Sie körperlich und seelisch ausreichend belastbar sind. Außerdem sollten Sie motiviert sein. Nur dann können Sie aktiv und erfolgreich an den einzelnen Reha-Maßnahmen mitarbeiten.

Wenn wir Ihre Reha genehmigen, übernehmen wir die Kosten für die Reha-Einrichtung sowie die erforderlichen Fahrtkosten. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Von dieser können Sie sich in bestimmten Fällen befreien lassen. Alle Informationen finden Sie auf unserer Seite für Zuzahlungen.

Wer ist für die Bearbeitung meines Reha-Antrages zuständig?

Solange Sie erwerbstätig sind, ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig. Sind Sie bereits Rentnerin oder Rentner und bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert, sind wir für die Bearbeitung Ihres Reha-Antrages zuständig.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
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