KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine junge Frau sitzt lächelnd neben einer Ärztin, die ihr nach der Impfung mit einem Pflaster am Arm hilft.

Gratis impfen?
Aber immer doch

Vorsorge muss sein. Dafür gibts sonst keine Sorgen. Das Impfen ist Ihr Schutzschild gegen viele Krankheiten. Und bei uns ist es sogar kostenlos. Wir bezahlen alle empfohlenen Schutz- und Reiseimpfungen – zu 100 Prozent.

Wetten, dass Sie keine von diesen Krankheiten bekommen wollen: Cholera, Diphtherie, Gelbfieber, Hepatitis, Hirnhautentzündung, Tetanus, Tollwut. Und die Liste ließe sich noch fortsetzen. Alles, was dagegen reicht – ist eine Impfung zur richtigen Zeit. Sie schützt Sie langfristig. Das gilt besonders für Reisen in tropische und subtropische Länder.

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Sag mal: Wie funktioniert der Impfschutz?

Impfen bedeutet: Ihr Körper kommt ganz gezielt mit abgeschwächten oder abgetöteten Krankheitserregern in Kontakt. Die sind nämlich im Impfstoff enthalten. Ihr körpereigenes Immunsystem reagiert darauf und bildet Antikörper. Diese sind auf die Merkmale der Viren oder Bakterien eingestellt. Sie helfen, die unerwünschten Eindringlinge unschädlich zu machen, damit die Krankheit nicht ausbrechen kann. Der Aufbau dieser natürlichen Abwehr kann je nach Erreger Tage oder Wochen dauern.

Sie möchten verhindern, dass sich Ihre Tochter im Kindergarten mit Masern, Röteln oder Keuchhusten ansteckt? Lassen Sie sie impfen. Eine Impfung schützt. In den meisten Fällen über mehrere Jahre. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich. Nebenwirkungen treten nur selten auf. Wenn Sie Ihre Impfungen regelmäßig auffrischen, tun Sie nicht nur was für sich. Sie schützen zugleich Ihre Familie, Freunde und Ihr Umfeld im Alltag vor Krankheiten wie Mumps oder Grippe. Denken Sie bitte daran: Manche Menschen können sich nicht impfen lassen. Wenn Sie sich impfen lassen, zeigen Sie also auch Verantwortung.

3 Tipps vom Experten.
Impfungen. So bin ich mir sicher

Impfbuch checken

Tetanus. Diphtherie. Wissen Sie, wann oder wogegen Sie das letzte Mal geimpft wurden? Schnell den Impfpass suchen und schauen, ob Ihr Impfschutz komplett ist. Eine Auffrischung ist oft notwendig und ratsam. Eventuell neuen Impfpass besorgen!

Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Hand klebt einen Sticker in einen Impfpass.
Von wegen nur Kinderkrankheiten

Masern sind nicht harmlos. Weder für Kinder noch für Erwachsene. Schwere Lungen- oder Gehirnentzündungen können ihre Begleiter sein. Und die enden manchmal tödlich. Darum ist auch die Impfung gegen vermeintliche Kinderkrankheiten dringend empfehlenswert.

Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Frau bekommt nach einer Impfung ein Pflaster auf den Arm geklebt.
Kann auch Schwangere schützen

Tetanus, Hepatitis A und B oder Grippe: Die Viren im Impfstoff werden unschädlich gemacht oder abgetötet. So gibt es gute Gründe, dass Sie sich impfen lassen, auch wenn Sie ein Kind erwarten.

Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Frau hält eine Spritze in der Hand und zieht in diese Flüssigkeit aus einem kleinen Glasbehälter auf.

Impfungen.
Was unsere Kunden wissen wollen

Welche Impfungen übernimmt die KNAPPSCHAFT?

Wir tragen die Kosten für die in der Schutzimpfungsrichtlinie festgelegten Impfungen. Aber auch für Reiseimpfungen. Als Kassenleistung belasten sie nicht Ihre Urlaubskasse. Außerdem übernehmen wir auch die FSME-(Frühsommer-Meningoenzephalitis)-Schutzimpfung und die Rotaviren-Impfung für Säuglinge.

Bezahlt die KNAPPSCHAFT die Meningokokken B-Impfung?

Die Impfung ist in wenigen Fällen empfohlen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin kann Sie dazu beraten.

Wird der Impfstoff Repevax (“Vierfachimpfung”) übernommen?

Repevax ist ein vierfacher Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung). All diese Impfungen sind für Kinder von der ständigen Impfkommission empfohlen, deswegen übernehmen wir auch diese Kombinationsimpfung. Bei Erwachsenen ist die Impfung gegen Kinderlähmung nicht empfohlen. Daher übernehmen wir die Kosten dafür nicht.

Infos erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

Wann wird der Impfstoff Twinrix von der KNAPPSCHAFT übernommen?

Das kommt auf Ihr Ziel an. Die vollständigen Kosten übernehmen wir dann, wenn sowohl Hepatitis A als auch B für Ihr Reiseland empfohlen wird.

Liegt für das Land nur die Empfehlung für einen der Impfstoffe vor, übernehmen wir nur den auf den entsprechenden Impfstoff entfallenden Teil der Gesamtkosten.

Wird der Impfstoff Hepatyrix übernommen?

Hepatyrix ist ein Kombinationsimpfstoff, der den Impfschutz für Hepatitis A und Typhus abdeckt. Da die Impfung gegen Hepatitis A in Deutschland nicht empfohlen wird, übernehmen wir die Kosten nur als Reiseschutzimpfung.

Infos erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon 0800 1650 050.

Werden Zuzahlungen erhoben, wenn ich den Impfstoff für meine Reiseschutzimpfung in der Apotheke selbst abhole?

Bei gesetzlich vorgesehen Impfungen bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Kassenrezept. Der Impfstoff ist in der Apotheke zuzahlungsfrei.

Dies gilt nicht bei unserer Sonderleistung, den Reiseschutzimpfungen. Bei den Reiseschutzimpfungen kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern wird schon über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Hier bekommen Sie ein Kassenrezept und zahlen nichts dazu. In anderen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept, dessen Kosten wir Ihnen gerne erstatten. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Alternativ können Sie die Rechnung ganz einfach in Ihrem persönlichen Serviceportal hochladen und übermitteln. Registrieren Sie sich jetzt.

Wird die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) übernommen?

Wer als Kind die Windpocken hatte, läuft Gefahr als Erwachsener an der sehr schmerzhaften Gürtelrose (Herpes zoster) zu erkranken. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter.

Seit Mai 2019 können sich in Deutschland alle gesetzlich Versicherten ab der Vollendung des 60. Lebensjahres bei ihrem Hausarzt oder ihrer Fachärztin kostenlos mit dem Wirkstoff "Shingrix" gegen Gürtelrose impfen lassen. Bei einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung werden bereits ab einem Alter von 50 Jahren die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zu den besonders gefährdeten Personen zählen beispielsweise chronisch Kranke, die unter Diabetes oder rheumatoider Arthritis leiden, aber auch alle immungeschwächten Patienten und Patientinnen, die zum Beispiel mit sogenannten Immunsuppressiva behandelt werden oder an HIV erkrankt sind.

Die Leistung ist – wie üblich – über die elektronische Gesundheitskarte abzurechnen.

Wird der Impfstoff StroVac (Booster-StroVac) gegen Blasenentzündung und Harnwegsinfekte übernommen?

Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Daher übernehmen wir diese nicht.

Infos erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

Gibt es eine Impfung gegen den Zika-Virus?

Gegen den Zika-Virus gibt es bisher noch keine Impfung.

Werden Zuzahlungen erhoben, wenn ich den Impfstoff für meine Reiseschutzimpfung in der Apotheke selbst abhole?

Bei gesetzlich vorgesehen Impfungen bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Kassenrezept. Der Impfstoff ist in der Apotheke zuzahlungsfrei.

Dies gilt nicht bei unserer Sonderleistung, den Reiseschutzimpfungen. Bei den Reiseschutzimpfungen kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern wird schon über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Hier bekommen Sie ein Kassenrezept und zahlen nichts dazu. In anderen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept, dessen Kosten wir Ihnen gerne erstatten. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Alternativ können Sie die Rechnung ganz einfach in Ihrem persönlichen Serviceportal hochladen und übermitteln. Registrieren Sie sich jetzt.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erledigt das gerne für Sie. Überprüfung Ihres Impfschutzes und persönliche Beratung inklusive. Wer Sie noch impfen kann? Gesundheitsämter – die bieten regelmäßig Impftermine an. Grippeimpfung sind auch in Apotheken möglich.

Achten Sie darauf, Ihre Impfungen im Impfpass eintragen zu lassen. Sie haben schon einen Pass? Dann denken Sie daran, ihn zu Ihrem nächsten Impftermin mitzunehmen. Sie haben noch keinen? Kein Problem. Ab der nächsten Impfung in einer Arztpraxis oder im Gesundheitsamt haben Sie einen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die KNAPPSCHAFT ermöglicht Ihnen mehr als gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen. Wir zahlen Ihnen auch notwendige Reiseschutzimpfungen, FSME-Schutzimpfungen und die Rotaviren-Impfung für Säuglinge.

Wenn Sie bestimmte Impfungen wegen Ihrer Arbeit brauchen, finanziert Ihr Arbeitgebender diese Leistung. Eine Krankenschwester braucht zum Beispiel bestimmte Impfungen, weil Sie einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist.

Auch in Gesundheitsämtern ist das Impfen kostenlos.

Was sind Indikationsimpfungen?

Indikationsimpfungen sind für Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, wegen ihres Alters oder bestimmter Erkrankungen. Indikationsimpfungen werden nicht generell von der Krankenkasse übernommen. Außer, Sie sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. 

Zu den Indikationsimpfungen gehören:

  • Affenpocken – zum Beispiel bei Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (sogenannte „Zeckenschutzimpfung“) wird von der KNAPPSCHAFT generell übernommen
  • Virusgrippe (Influenza) – zum Beispiel bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
  • Hepatitis A – zum Beispiel bei Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen
  • Hepatitis B (bei Erwachsenen) – zum Beispiel bei Personen mit einer Grunderkrankung wie DialysepatientInnen, HIV-Positive
  • Herpes Zoster (Personen über  50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Meningokokken A, C, W, Y und/oder B –zum Beispiel bei Immundefekt
  • Pertussis – zum Beispiel für alle Schwangeren
  • Pneumokokken – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit
  • Poliomyelitis – zum Beispiel bei Einreisenden aus Gebieten mit Polio-Risiko
  • Röteln – zum Beispiel ungeimpfte Frauen mit unklarem Impfstatus
  • Varizellen – zum Beispiel seronegative Frauen mit Kinderwunsch

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