KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Pflegerin und eine ältere Frau sitzen an einem Tisch und informieren sich auf einem Tablet über die Leistungen bei Pflegegrad 1.

Leistungen bei Pflegegrad 1.
Für Ihr Wohlbefinden

Für Pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 1 gibt es einen eigenen Leistungskatalog. Aufgrund ihres im Vergleich zu pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 niedrigeren Hilfebedarfs haben sie nur einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Das liegt daran, dass die Selbstständigkeit im Pflegegrad 1 kaum eingeschränkt ist. Der Pflegeaufwand ist daher vergleichsweise gering. Im Vordergrund stehen Leistungen, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen.

Die wichtigsten Infos zu den Leistungen bei Pflegegrad 1.
Auf einen Blick

  • Für Personen mit Pflegegrad 1 gibt es einen eigenen Leistungskatalog.
  • Es besteht ein Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Im Vordergrund steht der Verbleib im eigenen Zuhause.

Leistungen der Pflegeversicherung.
Ihr Anspruch

Im Pflegegrad 1 haben Sie einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, weil Ihre Selbstständigkeit kaum eingeschränkt ist. 

Sie bekommen den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich für: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege.

Was Sie noch nutzen können: Pflegeberatung, Beratung in der Häuslichkeit, zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen, bestimmte Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen und Pflegekurse für Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Der Entlastungsbetrag.
Bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben nur einen eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bekommen kein Pflegegeld, können für die Pflegesachleistung aber ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Übrigens: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege (Grade 1 bis 5) haben einen Anspruch auf diesen Betrag. Denn er fördert die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag der Pflegebedürftigen. Und unterstützt somit auch Angehörige, die als Pflegeperson tätig sind. Ihren monatlichen Entlastungsbetrag setzen Sie ein für: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege.

Welche Leistungen stehen mir im Pflegegrad 1 zu?

  • Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro
  • Pflegeberatung
  • Einen halbjährlichen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit
  • Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Versorgung mit Pflegehilfsmittel sowie finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Zuschuss zur vollstationären Pflege von monatlich 125 Euro
  • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen