Wenn Sie schwanger sind oder vor kurzem entbunden haben, haben Sie Anspruch auf einen speziellen rechtlichen Schutz – den Mutterschutz. Mit unserem praktischen Rechner können Sie die genaue Dauer dessen ermitteln und die entsprechenden Zeiträume berechnen.
Unser Mutterschutzrechner.
Mutterschutzfristen im Blick
Die wichtigsten Infos zum Mutterschutzrechner.
Auf einen Blick
- Mutterschutzfrist anhand des Entbindungstermins schon vor der Geburt berechnen lassen.
- Gestaffelte Mutterschutzfristen gelten auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
- Die Mutterschutzfrist dauert mindestens 14 Wochen – sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach.
Häufige Fragen.
Unsere Antworten
Was genau versteht man unter Mutterschutz?
Dabei handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Schutzrecht für schwangere Frauen und junge Mütter, das im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt ist. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen, einschließlich geringfügig Beschäftigter, Auszubildender, Hausangestellter und Praktikantinnen. Nicht berücksichtigt sind Hausfrauen und Selbstständige. Der Mutterschutz umfasst unter anderem den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt sowie den Einkommensschutz während dieser Zeit.
Wie wird der Zeitraum des Mutterschutzes berechnet?
Die Berechnung hängt vom voraussichtlichen Geburtstermin ab, den Ihre Ärztin oder Ihr Arzt festlegt. Sollte Ihr Baby vor oder nach dem errechneten Datum geboren werden, verlängert sich die Mutterschutzfrist entsprechend. Zum Beispiel: Wird das Kind drei Tage später geboren, verlängert sie sich um diese drei Tage.
Wie lange dauert der Mutterschutz vor und nach der Geburt?
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, sodass Sie insgesamt 14 Wochen im Mutterschutz sind. Diese Frist kann sich verlängern, wenn etwa Zwillinge geboren werden oder besondere Umstände wie Frühgeburten vorliegen.
Gibt es eine Verlängerung des Mutterschutzes bei Mehrlingsgeburten?
Ja, bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist um zusätzliche vier Wochen, sodass insgesamt 18 Wochen Schutz bestehen.
Habe ich Anspruch auf Mutterschutz bei einer Fehlgeburt?
Ja. Die Dauer des Schutzes richtet sich danach, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt stattgefunden hat. Beispiel: Ab der 17. Schwangerschaftswoche haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz und auf Mutterschaftsgeld.
Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Dieses können Sie bei der KNAPPSCHAFT beantragen, wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind. Alle Informationen dazu finden Sie unter Mutterschaftsgeld.