Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick
- Mutterschutzfrist im Handumdrehen berechnen lassen
- Vor der Geburt berechnen lassen
- Ab dem 1. Juni 2025 haben Sie auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Mehr dazu finden Sie unter Mutterschaftsgeld.