Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation vorgenommen wird.
- Medizinische Indikation: Es besteht Lebensgefahr für die Schwangere. Oder es droht die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
- Kriminologische Indikation: Die Schwangerschaft beruht auf einer Sexualstraftat, zum Beispiel auf einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern.
Liegt ein entsprechendes ärztliches Gutachten vor, übernehmen wir sämtliche Kosten für den Eingriff. Beim Arzt oder bei der Ärztin legen Sie einfach nur Ihre Gesundheitskarte vor.
Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch.
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein. Als Nachweis erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung. Diese legen Sie anschließend bei dem Arzt oder der Ärztin vor, der oder die den Abbruch der Schwangerschaft durchführt.
Die persönlichen Gründe, warum Sie einen Abbruch, umgangssprachlich auch Abtreibung genannt, wünschen, sind Ihnen überlassen. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, tragen Sie die Kosten grundsätzlich selbst. Das gilt auch für eventuelle Nachbehandlungskosten. Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, trägt das Bundesland, in dem Sie leben, die Kosten. Dafür sorgt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die KNAPPSCHAFT stellt Ihnen die Bescheinigung für die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch Ihr Bundesland aus. Stellen Sie einen Antrag mit diesem Formular:
Antrag auf Kostenübernahme von einem Schwangerschaftsabbruch (PDF)
Auf der angefügten Homepage finden Sie die Liste der Bundesärztekammer zu Ärzten, Ärztinnen, Krankenhäusern und Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: www.bundesaerztekammer.de
Lassen Sie sich vor jedem medizinischen Eingriff ausführlich beraten. Direkt bei Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder bei einer der folgenden überregionalen Beratungsstellen.
AWO Arbeiterwohlfahrt
www.awo.org
Deutscher Caritasverband
www.caritas.de
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
www.diakonie.de
pro familia
www.profamilia.de
donum vitae
www.schwangerschaftsberatung.donumvitae.org
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) über die Suche nach der Postleitzahl oder dem Ortsnamen unter www.familienplanung.de.
Eine Vermittlung passender Hilfsangebote und Kontakt zu Beratungsstellen erhalten Sie rund um die Uhr vom Hilfetelefon Schwangere in Not unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4040020.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-schwangere.de.