Rücken frei für Ihre Genesung.
Wir kümmern uns um den Rest
Krank sein ist nie schön. Richtig unschön ist, wenn die Krankheit ins Geld geht. Wenn nämlich der Arbeitgebende kein Gehalt mehr zahlt. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Also Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. Zum Beispiel bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass Sie wegen Krankheit Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben können.
Wir sind an Ihrer Seite und möchten Sie von unnötigem bürokratischen Aufwand befreien. Daher ist kein Antrag auf Krankengeld notwendig. Der Anspruch wird durch uns geprüft. Sollten wir für die Bearbeitung noch Informationen benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Finanzamt-Bescheinigung.
Wir kümmern uns
Haben Sie im Jahr 2024 Krankengeld erhalten? Dann melden wir dies automatisch elektronisch an Ihr Finanzamt. Wir senden Ihnen Ende Februar 2025 eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Daten zu. Wichtig für Sie: Ein Versand zu einem früheren Zeitpunkt ist auch nach telefonischer Absprache nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.