KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Soldaten stehen in Uniform nebeneinander und unterhalten sich über die Krankenversicherung für Soldaten.

Krankenversicherung für Soldaten und Soldatinnen.

  • Einfacher Wechsel von der PKV in die GKV
  • Viele Vorteile und Boni
  • Ihre Gesundheitsexpertin in der Heimat

Zurück in der Heimat und immer noch bestens abgesichert.
Mit einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der KNAPPSCHAFT

Erstmals erhalten alle ab dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit unabhängig von ihrem Alter und der Art ihrer Versicherung vor Diensteintritt ein Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Dienstzeitende.
Der Beihilfeanspruch entfällt. Damit entfällt auch die Notwendigkeit des Abschlusses einer privaten Restkostenversicherung.

Zum Ausgleich für den Wegfall des Beihilfeanspruchs erhalten ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse gezahlt werden.

Welche Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung habe ich?

Für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und freiwillige Wehrdienst Leistende gibt es zwei Möglichkeiten, sich bei der KNAPPSCHAFT zu versichern. Hier entscheidet die Art Ihrer Beschäftigung, welche Versicherung (Pflicht- oder die freiwillige Versicherung) für Sie zutrifft.

Pflichtversicherung

Wenn Sie aus dem Dienstverhältnis als Zeitsoldat oder Zeitsoldatin ausscheiden und eine abhängige Beschäftigung aufnehmen oder Arbeitslosengeld erhalten, dann greift die Versicherungspflicht. 

Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beziehungsweise versicherungspflichtige Arbeitnehmerin tragen Sie und Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Ihre Arbeitgeberin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu den anderen Sozialversicherungszweigen jeweils zur Hälfte. Bei Bezug von Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit alle Sozialversicherungsbeiträge.

Freiwillige Versicherung – Sie machen sich selbstständig, arbeiten freiberuflich, sind Hausfrau und/oder beziehen nur die Übergangsgebührnisse

Bis zu drei Monate nach Ende der Dienstzeit können alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied beitreten. Für den Zugang zur freiwilligen Krankenversicherung ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Wahlrecht innerhalb der 3-Monatsfrist ausüben.

Diejenigen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die vor ihrer Dienstzeit zuletzt gesetzlich versichert waren und keinen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen, werden bei Fehlen einer anderweitigen Absicherung grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, in der sie zuletzt Mitglied waren. Hierzu wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu der entsprechenden Krankenversicherung aufzunehmen. Diese „automatische“ Mitgliedschaft gilt nicht für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die vor der Dienstzeit zuletzt privat versichert waren.

Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung berechnen wir dann anhand Ihrer tatsächlichen Einnahmen. Hierzu zählen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte.

Ihre Übergangsgebührnisse werden mit dem ermäßigten Beitragssatz bei der freiwilligen Versicherung berücksichtigt. Anstelle der bisherigen Beihilfe erhalten Sie als ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung (inklusive individuellem Zusatzbeitrag) und zur Pflegeversicherung. Den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr in der Pflegeversicherung tragen Sie alleine. Beziehen Sie als ehemaliger Soldat oder ehemalige Soldatin weitere Einnahmen (zum Beispiel Miet- oder Kapitaleinnahmen) tragen Sie die darauf entfallene Beiträge alleine.

Studentische Versicherung

Sie haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet und beginnen nun ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule? Dann können wir Sie vergünstigt zum Studententarif versichern. Sind Sie bereits 30 Jahre alt oder älter und machen einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss? Gerne prüfen wir in diesem Fall eine vergünstigte Versicherung als Fachschüler beziehungsweise Fachschülerin.

Welche Pflegeversicherung muss ich wählen?

Hinsichtlich der Pflegeversicherung gilt auch nach Dienstzeitende das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Diese Regelung gilt auch für die Zeit des Bezuges von Übergangsgebührnissen. Während der Dienstzeit als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit besteht grundsätzlich eine Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Pflegeversicherung. Folge der Entscheidung der GKV beizutreten ist ein Verbleib in der sozialen Pflegeversicherung. Sollten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr Mitglied eines privaten Krankenversicherungsunternehmens sein beziehungsweise werden, besteht die Verpflichtung, sich bei diesem Unternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu versichern.

Unsere Krankenkassen-Leistungen.
Alles für Ihre Gesundheit

Mit uns sind Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert. Ihre Gesundheit steht bei uns immer im Mittelpunkt.

Eine Familie liegt glücklich auf dem Sofa - sie nutzen Leistungen der KNAPPSCHAFT.

Bonusprogramme

Bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie alle notwendigen Grundabsicherungen und noch viel mehr. Entdecken Sie unsere Bonusprogramme.

Gesundheitsangebote

Sie möchten Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun? Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie mit einer umfangreichen Auswahl an Gesundheitsangeboten.

Allgemeine Leistungen

Was immer Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Wir begleiten Sie dabei. Und legen noch was drauf. 

Digitale Services

Als Krankenversicherung sind wir an Ihrer Seite und begleitet Sie durch alle Lebenslagen – mit den digitalen Services der KNAPPSCHAFT finden Sie stets und unkompliziert alle Infos, die Sie benötigen, wenn Sie bei uns krankenversichert sind.

Private Vorsorge

Gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Gesundheit. Mit den vielen kostenfreien Vorsorgeleistungen der KNAPPSCHAFT sind Sie auf der sicheren Seite.

Wahltarife

Mit unseren Wahltarifen sind Sie bestens abgesichert und sparen Geld. Wählen Sie einfach genau das, was Sie brauchen.

KNAPPSCHAFT.
Meine Krankenversicherung nach der Bundeswehr

Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung der KNAPPSCHAFT ist ganz einfach. Sie füllen einfach den entsprechenden Antrag aus, wir kümmern uns um den Rest.

So geht Wechseln heute.
Schnell und einfach Mitglied werden

  • 1

    Schritt 1:
    Online-Antrag ausfüllen.

    Los gehts

  • 2

    Schritt 2:
    Wir kündigen für Sie.

    Sie müssen nichts machen

  • 3

    Schritt 3:
    Arbeitgeber informieren.

    Und fertig

Den Rest regeln wir für Sie - willkommen bei der KNAPPSCHAFT

Unser medizinisches Kompetenznetz.

Um Ihnen die bestmögliche Betreuung und Gesundheit zu garantieren, besteht unser medizinisches Kompetenznetz ausschließlich aus Expertinnen und Experten.

Eigene Kliniken

Unsere Häuser sind nach modernen Standards und mit den neuesten medizinisch-technischen Methoden ausgestattet.

Krankenhäuser und Rehakliniken

Zu den Gesundheitsexperten der KNAPPSCHAFT gehören 17 Krankenhäuser, neun eigene Rehakliniken und zwei angeschlossene Rehabilitationseinrichtungen.

Knappschaftsärzte und andere Mediziner

Wir versichern - und wir versorgen. Daher arbeiten wir als Krankenkasse eng mit Leistungserbringern zusammen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei uns zählt der Mensch. Und zwar jeder Mensch gleich viel. Deswegen ist unser Anspruch gegenseitige Achtung, Ehrlichkeit und Vertrauen.

Versorgungsnetze

Vorbildhaft für die vernetzte Gesundheitsversorgung der KNAPPSCHAFT sind die Gesundheitsnetze prosper und proGesund. Hier arbeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser miteinander und tauschen sich aus.

Alles rund um die Krankenversicherung für Soldaten und Soldatinnen.

Welche Bedingung muss ich erfüllen, um als Soldatin oder Soldat die Krankenversicherung der KNAPPSCHAFT in Anspruch zu nehmen?

Sie können Mitglied werden, wenn Sie ab dem 31. Dezember 2018 als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden sind.

Wann beginnt die Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten?

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus Ihrem Dienstverhältnis als Soldatin oder Soldat.

Wann endet die Mitgliedschaft?

Die freiwillige Mitgliedschaft der Krankenversicherung für Soldaten beziehungsweise Soldatinnen endet

  • mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft.
  • mit dem Wirksamwerden ihrer Kündigung.
  • mit dem Tod des Versicherten oder der Versicherten.
  • unter bestimmten Voraussetzungen, wenn kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches mehr feststellbar ist.

Was geschieht, wenn ich bei Dienstzeitende mindestens 55 Jahre alt bin und direkt am nächsten Tag ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen möchte?

Soweit bei Dienstzeitende das 55. Lebensjahr vollendet wurde, führt die Aufnahme einer dem Grunde nach versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zur Versicherungspflicht in der GKV.
Nimmt ein über 55-jähriger ehemaliger Soldat auf Zeit unmittelbar nach Dienstzeitende eine grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf, muss er seinen Beitritt zur GKV daher ausdrücklich erklären und wird freiwilliges Mitglied. Es besteht also in jedem Fall ein Antragserfordernis. In dieser Fallkonstellation bleibt der ehemalige Soldat auf Zeit in seinem Beschäftigungsverhältnis freiwilliges Mitglied und erhält von seinem neuen Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 1 S. 2 SGB V in der ab 01.01.2019 geltenden Fassung.

Daneben werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch Beiträge auf die Übergangsgebührnisse sowie gegebenenfalls auf weitere Einkünfte erhoben. In diesem Fall würde den ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einen Beitragszuschuss für den auf die Übergangsgebührnisse zu entrichtenden Beitragsanteil erhalten.

Anders gestaltet es sich, wenn über 55-jährige ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erst am zweiten Tag (oder später) nach dem Dienstzeitende eine grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Zunächst wird durch den Beitritt innerhalb der 3-Monats-Frist auf Antrag eine freiwillige Mitgliedschaft begründet. Durch die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit aber, im Gegensatz zu der oben genannten Fallkonstellation, versicherungspflichtig.
Zur Vermeidung eventueller Nachteile ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Dienstzeitende an den zuständigen Sozialdienst zu wenden. 

Warum besteht kein Wahlrecht zwischen Beihilfe und freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Dem Grunde nach besteht lediglich ein Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die eine private Krankenversicherung bevorzugen, können sich auch nach der Neuregelung zu 100 Prozent privat krankenversichern. Auch hier wird – ebenso wie für gesetzlich versicherte ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – ein Zuschuss in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags, wie er in der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten wäre, gezahlt. Sofern die Beitragskosten für die private Krankenversicherung geringer sind, wird nur der niedrigere hälftige Beitrag als Zuschuss gewährt.

Wann ist eine „Anwartschaft“ in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll?

Eine sogenannte „Anwartschaft“ in der GKV (freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsansprüche) kann bei lebensälteren Seiteneinsteigern ratsam sein, wenn abzusehen ist, dass die Dienstzeit sich in die zweite Hälfte der Lebensarbeitszeit erstreckt. Hintergrund ist, dass die laufende Dienstzeit als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nicht die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt. Die Zeiten einer Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden dagegen bei den Voraussetzungen (Berechnung der Vorversicherungszeiten) für einen Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner mitberücksichtigt. Es ist zu beachten, dass eine solche Anwartschaft nur innerhalb einer 3-Monats-Frist nach Diensteintritt abgeschlossen werden kann, sofern vor Diensteintritt eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.

Verhindert eine bestehende Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Nein. Bloße Anwartschaften in einer privaten Krankenversicherung hemmen die Anwendbarkeit der Regelung zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Gehen die Anwartschaften in der privaten Krankenversicherung nun ins Leere?

Grundsätzlich ist eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung in der Regel dann sinnvoll, wenn ein Soldat auf Zeit für sich nicht ausschließt, Berufssoldat oder Beamter zu werden. Oder nach Dienstzeitende eine versicherungsfreie Beschäftigung aufnehmen möchte und eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung wünscht. Des Weiteren sollte gegebenenfalls eine Anwartschaft abgeschlossen werden, wenn ein Auslandseinsatz nicht auszuschließen ist. Hintergrund ist, dass bei einer eventuellen Einsatzverletzung möglicherweise eine Einsatzweiterverwendung als Berufssoldat oder Beamter in Betracht kommen könnte. Beim Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist zu berücksichtigen, dass diese in der Regel eine Klausel beinhaltet, nach der die Anwartschaft nur innerhalb einer bestimmten Frist, häufig 6 Monate nach Entfall der Versicherungspflicht, aktiviert werden kann. Bisher war die Anwartschaft in der private Restkostenversicherung abschließen zu können. Mit der Neuregelung fällt der Beihilfeanspruch und die damit notwendige private Restkostenversicherung weg.

Wirkt sich die Neuregelung auf meine Krankenversicherung aus, wenn ich Rentner oder eine Rentnerin bin?

Die Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der Prüfung der erforderlichen Vorversicherungszeit für eine (Pflicht)Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) berücksichtigt. Eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR hat den positiven Effekt, dass Beiträge nur auf den Zahlbetrag der Rente beziehungsweise der Rente vergleichbarer Einnahmen (Versorgungsbezüge) sowie auf das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird, erhoben werden. Weitere Einkünfte unterliegen nicht der Beitragspflicht. Die nach der Rente zu bemessenden Beiträge sind hälftig vom Versicherten sowie vom Träger der Rentenversicherung zu leisten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass der Rentenberechtigte bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt. Dies ist der Fall, wenn der Rentenberechtigte von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags, in der zweiten Hälfte dieses gesamten Erwerbszeitraums mindestens zu 9/10 Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war.
Mit der Neuregelung ergibt sich die deutliche Verbesserung, dass auch die Zeiten der Übergangsgebührnisse als Vorversicherungszeiten für die KVdR berücksichtigt werden. Eine zusätzliche Verbesserung ergibt sich daraus, dass für jeden Elternteil pro Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit in der zweiten Berufshälfte berücksichtigt werden, und zwar unabhängig von Elternzeit oder tatsächlicher Betreuung. Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Kindern führt dies zu erheblicher Erleichterung bei dem Zugang zur KVdR.
Die Zeiten bereits laufender Anwartschaftsversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu Beginn der Dienstzeit abgeschlossen wurden, werden ebenfalls als Vorversicherungszeit angerechnet.

Was passiert, wenn ich nicht der KVdR beitreten kann?

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner führt nicht zwangsläufig zu einer gegenüber pflichtversicherten Rentnern höheren Beitragslast. Mitglieder der KVdR müssen nur den halben Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Rente leisten. Aber auch freiwillig Versicherte können nach § 106 SGB VI einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrages beantragen. Sie tragen dann im Ergebnis dieselbe Beitragslast aus Ihrer gesetzlichen Rente wie die Mitglieder der KVdR. Beitragsmehrbelastungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze treten ausnahmsweise nur dann ein, wenn die Betroffenen neben der Rente noch über Einnahmen aus Einkommensarten verfügen, die nur bei freiwillig Versicherten, nicht aber bei Pflichtversicherten der Beitragspflicht unterliegen (z. B. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen, private Renten). Oder wenn das Einkommen eines privat gesetzlich krankenversicherten Ehegatten bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist.