KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau liegt lächelnd auf einer Bank und nutzt auf dem Smartphone in ihrer Hand die ePA App.

ePA-App – Meine GESUNDHEIT.
Ihre App für die elektronische Patientenakte (ePA)

  • viele weitere nützliche Funktionen:
    zum Beispiel das Empfangen, Verwalten und Einlösen Ihrer E-Rezepte

Sie möchten Ihre medizinischen Daten und Dokumente, wie zum Beispiel Untersuchungsergebnisse, sicher online ablegen (lassen) und selbst bestimmen, wer darauf zugreifen kann? Um so zum Beispiel Ihren Arztpraxen zu ermöglichen, sich über Ihre Gesundheit auszutauschen, um eine abgestimmte Behandlung zu erhalten?

Dann ist die ePA-App Meine GESUNDHEIT der KNAPPSCHAFT Ihre Lösung! Als Versicherter oder Versicherte der KNAPPSCHAFT können Sie diese unter anderem nutzen, um auf Ihre elektronische Patientenakte – kurz ePAzuzugreifen. Und die Zugriffsberechtigungen für diese zu verwalten.

Aber was ist die elektronische Patientenakte überhaupt? Dabei handelt es sich um einen digitalen Aufbewahrungsort für Ihre Gesundheitsdokumente, wie zum Beispiel Röntgenbilder oder Untersuchungsergebnisse. Dieser ermöglicht den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ihren Ärztinnen, Ärzten und weiteren Leistungserbringenden im Gesundheitswesen. So können Sie zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermeiden. Darüber hinaus können Sie auch medizinische Dokumente, wie Ihren Impfpass oder das zahnärztliche Bonusheft, in der ePA einsehen. Diese können Sie ganz unkompliziert über Ihre Arztpraxis in die ePA einstellen lassen.

Über den Zugriff auf die elektronische Patientenakte hinaus bieten wir Ihnen in unserer ePA-App Meine GESUNDHEIT noch weitere Vorteile. Zum Beispiel das Verwalten und Einlösen Ihrer E-Rezepte oder das Erhalten von persönlichen Vorsorgeempfehlungen, Impfempfehlungen oder Einnahmeerinnerungen für Ihre Medikamente.

Meine GESUNDHEIT.

Screenshot der ePA App "Meine Gesundheit" Homepage und der Funktion medizinische Akte.

Meine GESUNDHEIT

Jetzt im App-Store oder Google Play Store kostenlos herunterladen und direkt starten! Alle Infos zur Registrierung sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter ePA Registrierung.

ePA für alle.
Jetzt neu

Seit dem 15. Januar 2025 gibt es die ePA für alle. Das bedeutet, dass die elektronische Patientenakte ab jetzt für alle gesetzlichen Versicherten automatisch von ihrer Krankenkasse angelegt wird, sofern kein Widerspruch eingereicht wurde. Aufgrund des Digital-Gesetz (DigiG). Wir stellen Ihnen in Ihrer elektronischen Patientenakte außerdem eine Übersicht über Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung.

Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin kann von nun an durch Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis für 90 Tage auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen. Über die ePA-App Meine GESUNDHEIT können Sie den Zeitraum für die Zugriffsberechtigung beliebig verlängern oder verkürzen. Wenn Sie diese nicht nutzen, kann er durch erneutes Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis verlängert werden. Zusätzlich ist je nach Fachgebiet genau festgelegt, welches Dokument eingesehen werden kann. Sie können außerdem einzelnen Ärztinnen und Ärzten über die App Meine GESUNDHEIT Berechtigungen entziehen oder diese einschränken. Alternativ können Sie Ihren Widerspruch oder Widerruf auch schriftlich an „KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen“ senden. Nutzen Sie dazu bitte folgende Formulare:

Die Vorteile der ePA-App Meine GESUNDHEIT.
Deshalb lohnt sich der Download

Zugriff auf die elektronische Patientenakte: Kontrolle und Überblick behalten

Mit der ePA-App Meine GESUNDHEIT ermöglichen wir Ihnen den Zugriff auf Ihre persönliche elektronische Patientenakte und die Verwaltung der Zugriffsberechtigung für diese.
Wenn Sie Ihren Arztpraxen den entsprechenden Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte gewähren, können diese dort Untersuchungsergebnisse (zum Beispiel Röntgenbilder) einstellen oder einsehen. Sie erleichtern ihnen so die Kommunikation untereinander und profitieren dann zum Beispiel von Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Abrechnungsdaten erhalten und einsehen

Damit Sie gleich zu Beginn über möglichst viele Informationen über zurückliegende Behandlungen verfügen, stellen wir Ihnen Abrechnungsdaten in Ihre elektronische Patientenakte ein. Diese Abrechnungsübersicht umfasst zum Beispiel Arztbesuche, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder eine Übersicht abgerechneter Medikamente.

E-Rezept: Empfang, Verwaltung und Einlösung in der Apotheke

Sie möchten Ihre E-Rezepte einsehen und direkt über eine App in der Apotheke einlösen können? Die elektronische Patientenakte-App Meine GESUNDHEIT macht es möglich. Mit der neuen elektronischen Medikationsliste erhalten Sie zudem eine Übersicht über Verordnungen und Dosierungen abgegebener E-Rezepte.

Eintragung ins Organspende-Register – die Alternative zum Organspendeausweis

Über die ePA-App können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende im Organspende-Register eintragen und jederzeit ändern oder löschen. So sind Sie flexibel, wenn sich Ihre Meinung ändern sollte.

Persönliche Empfehlungen und Erinnerungen

In der ePA-App erhalten Sie persönliche Impf- und Vorsorgeempfehlungen und können sich individuelle Erinnerungen an Medikamenteneinnahmen einrichten.

Zugriff auf interessantes Gesundheitswissen

Innerhalb der ePA-App können Sie wertvolles Wissen aus dem Bereich Gesundheit erlangen: Wir ermöglichen Ihnen über diese den Zugriff auf das nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit.

Volle Kontrolle über Ihre in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen

Wir als Ihre Krankenkasse haben keinen Zugriff auf Ihre in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten. Nur Sie entscheiden, wer darauf zugreifen kann. Die App Meine GESDUNDHEIT bietet außerdem höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards, durchläuft ein strenges Zertifizierungsverfahren, erfüllt alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und nutzt ausschließlich Server in Deutschland.

Jetzt Mitglied werden.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam

Häufig gestellte Fragen zur ePA-App Meine GESUNDHEIT.
Unsere Antworten

Ist es möglich, die ePA auch ohne Smartphone zu nutzen?

Ja, mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie Ihre elektronische Patientenakte auch ohne Smartphone nutzen. Bitte beachten Sie: Bei dieser Variante der Nutzung ohne Smartphone können Sie die hochgeladenen Dokumente nicht einsehen oder verwalten. Sie bieten aber Ihren Ärztinnen und Ärzten während Ihrer Behandlung einen verbesserten Informationsaustausch untereinander.
Wir können Ihnen außerdem auch eine Übersicht Ihrer Protokolldaten zu Ihrer ePA in Papierform zur Verfügung stellen. Darin enthalten sind sämtliche Aktionen, die innerhalb der letzten drei Jahre in dieser durchgeführt wurden. Zum Beispiel Zugriffe durch Ihren Arzt oder Ärztin oder eine Übersicht über eingestellte oder angesehene Dokumente. Füllen Sie dazu einfach diesen Antrag auf Bereitstellung von Protokolldaten (PDF) aus.

Was ist der Unterschied zwischen den Anmeldeverfahren "Mit meiner GesundheitsID" und "Mit meiner Gesundheitskarte"?

Nachdem Sie sich in der ePA-App Meine GESUNDHEIT angemeldet haben, erscheint eine Übersicht der verschiedenen Dienste. Wenn Sie einen Dienst der elektronischen Patientenakte auswählen, ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Dabei können Sie auswählen zwischen „Mit meiner GesundheitsID“ und „Mit meiner Gesundheitskarte“.

Die Option „Mit meiner GesundheitsID“ ermöglicht Ihnen die Anmeldung mit Ihrer GesundheitsID. Eine erneute Identifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder dem elektronischen Personalausweis (eID) ist dann nur im Einzelfall erforderlich. Denn: Die GesundheitsID ist unser einheitliches und sicheres Identifizierungsverfahren für unsere digitalen Services. Unter GesundheitsID finden Sie weitere Informationen zu dieser.

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie sich als Versicherter der KNAPPSCHAFT ausweisen und anmelden. Damit Sie sich mit Ihrer eGK in Ihrer elektronischen Patientenakte anmelden können, müssen Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihr Smartphone NFC-fähig sein. Darüber hinaus benötigen Sie die zu Ihrer eGK dazugehörige PIN. Nachdem Sie sich für den Login mit Ihrer eGK entschieden haben, geben Sie die CAN-Nummer Ihrer eGK und die zugehörige PIN ein.
Alles rund um den Anmelde- und Registrierungsprozess finden Sie unter ePA-Registrierung.

Kann ich mich mit meinen Anmeldedaten von Meine KNAPPSCHAFT auch in der ePA-App Meine GESUNDHEIT anmelden?

Wenn Sie sich bereits bei Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, müssen Sie in Meine GESUNDHEIT nicht nochmal den gesamten Registrierungsprozess durchlaufen - klicken Sie hier einfach auf „Dieses Gerät anmelden“ und führen anschließend nur eine Identifizierung und eine Gerätebindung durch. Im Rahmen dessen erstellen Sie sich nochmal eine GesundheitsID. Diese kann, muss aber nicht der entsprechen, die Sie für Meine KNAPPSCHAFT verwendet haben. 

Kann ich die ePA-App Meine GESUNDHEIT auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie unsere App auf verschiedenen Geräten nutzen möchten, müssen Sie Ihr neues Gerät einmalig anmelden. Das kann beispielsweise ein PC, ein Laptop oder auch ein Smartphone sein. Dazu wählen Sie auf dem Startbildschirm “Dieses Gerät anmelden“ aus. Es folgt eine Identifizierung mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder Ihrem Ausweis (eID) mit entsprechender PIN.

Was passiert mit meiner vorhandenen ePA nach der Einführung der ePA für alle?

Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte vor dem 15. Januar 2025 angelegt haben, können Sie sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden. Ab Januar 2026 erfolgt die Löschung Ihrer vorherigen ePA. Sie haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Daten aus Ihrer vorherigen elektronischen Patientenakte in die „ePA für alle“ zu überführen. Das können Sie natürlich ebenfalls komfortabel über unsere ePA-App Meine GESUNDHEIT erledigen.

Wozu dient die Gerätebindung?

Durch die Gerätebindung wird Ihre ePA mit Ihrem Smartphone verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.

Kann ich eine biometrische Anmeldung nutzen?

Nein, das ist derzeit leider nicht möglich. Wir arbeiten jedoch daran, Ihnen diese Möglichkeit im Laufe des Jahres 2025 wieder zur Verfügung stellen zu können.

Welche Abrechnungsdaten können in meine ePA geladen werden?

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsdaten nicht immer sofort vom Leistungserbringer oder der Leistungserbringerin an die Krankenkasse übermittelt werden und zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

  • Krankenhausleistungen: Aufnahme circa zwei bis fünf Werktage, Entlassung circa 14 Tage
  • Arzneimittel: in der Regel acht bis zwölf Wochen nach Rezeptausstellung
  • Hilfsmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung
  • Ambulante Versorgung Vertragsärzte: circa nach sechs Monaten
  • Zahnärztliche Leistungen: nach circa drei bis fünf Monaten
  • Zahnersatz, Kieferbruch, Paradontitis Behandlung: circa zwei Wochen bis spätestens einen Monat nach Ende des Abrechnungsmonats
  • Kieferorthopädie: zwei bis drei Monate nach Quartalsende
  • Heilmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Damit eine Krankenkasse ihren Kundinnen und Kunden eine ePA anbieten darf, muss diese zunächst eine Zertifizierung durch die gematik und durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik durchlaufen.

Mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens wird sichergestellt, dass die angebotene ePA hohen Datenschutzrichtlinien unterliegt. So soll sichergestellt werden, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen.

Einen Zugang zu den ePA-Funktionen erhalten unsere Kunden und Kundinnen nach digitaler Identifizierung über die App Meine GESUNDHEIT. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt. Diese erfolgt mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) mit entsprechender PIN.

Die Sicherheit für den Nutzer wird unter anderem durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente sichergestellt. Die elektronische Patientenakte ist mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert.

Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen. Nur unsere Kunden beziehungsweise Kundinnen selbst können ihre eigenen Daten lesen. Die ePA wird von der KNAPPSCHAFT bereitgestellt und durch einen technischen Dienstleister, der IBM Deutschland GmbH, im Auftrag der KNAPPSCHAFT betrieben. Weder die KNAPPSCHAFT noch die IBM können die Daten einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Kunde beziehungsweise die Kundin bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt.

Wie steht es um den Schutz meiner Daten?

Die elektronische Patientenakte haben wir nach höchsten IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards entwickelt. Sie können hier alles nachlesen:

Elektronische Patientenakte

Hier finden Sie außerdem die Erklärung zur Barrierefreiheit und weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (PDF) nach § 343 SGB V.

Warum muss ich eine Bildschirmsperre eingerichtet haben?

Um die Nutzung der ePA-App Meine GESUNDHEIT zu ermöglichen, werden sicherheitsrelevante Schlüssel auf Ihrem Smartphone gespeichert. Wir nutzen die kryptografische Unterstützung Ihres Telefons und setzen auf die nachprüfbare Sicherheitsmaßnahme, die Bildschirmsperre, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Daher ist die Verwendung von Meine Gesundheit an die Nutzung einer Bildschirmsperre geknüpft. Wir setzen zum Schutz aller Versichertendaten auf diese überprüfbare Maßnahme. Auch wenn uns bewusst ist, dass versierte Nutzerinnen und Nutzer auch andere Maßnahmen wählen können, um die Sicherheit ihrer Geräte sicherzustellen.

Erhalte ich mit Einführung der “ePA für alle” auch eine neue Gesundheitskarte?

Nein, Sie können Ihre elektronische Gesundheitskarte wie bisher weiter nutzen.

Widerspruch und Widerruf einreichen.
So gehts

Die elektronische Patientenakte bleibt natürlich ein freiwilliger Service: Wenn Sie diesen nicht nutzen möchten oder wir Ihnen keine Abrechnungsdaten einstellen sollen, können Sie jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen. Sie haben auch die Möglichkeit, der Nutzung der elektronischen Medikationsliste (eML) beziehungsweise der Nutzung des digital gestützten Medikationsprozesses und der Übermittlung von E-Rezept Daten an Ihre ePA zu widersprechen. Einfach und schnell in unserer App Meine GESUNDHEIT. Alternativ können Sie auch das gewünschte Formular ausdrucken, ausfüllen und an „KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen“ senden:

Sie haben es sich anders überlegt? Einen getätigten Widerspruch können Sie jederzeit widerrufen.

Wichtig für Sie: Der Widerspruch in Bezug auf die Nutzung der ePA bewirkt eine Löschung Ihrer elektronischen Patientenakte und der darin enthaltenen Daten. Sie kann dann weder in der Arztpraxis noch in der App genutzt werden. Speichern Sie daher Ihre Unterlagen vor der Löschung an einem anderen sicheren Ort. Wenn Sie den Widerspruch über die App einreichen, wird Ihre ePA sofort gelöscht. Bei schriftlicher Einreichung erfolgt die Löschung nach 14 Tagen gelöscht. Ihr eingereichter Widerspruch wird im Rahmen einer 6-jährigen Frist aufbewahrt. Der Widerspruch in Bezug auf die Einstellung von Abrechnungsdaten bewirkt, dass Ihnen keine Abrechnungsdaten eingestellt werden. Widersprechen Sie der Nutzung des E-Rezept-Dienstes, so verhindern Sie damit eine Übermittlung Ihrer Daten aus dem E-Rezept-Dienst an Ihre elektronische Patientenakte. Indem Sie der Nutzung des digital gestützten Medikationsprozesses widersprechen, sorgen Sie dafür, dass bestehende und zukünftig eingestellte Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst nicht in Ihre elektronische Patientenakte übertragen werden. 

Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der gematik.
Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir sind gerne für Sie da.