KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Mann sitzt lächelnd vor einem Laptop in einer Küche und informiert sich auf seinem Smartphone über die Kostenerstattung seiner Krankenkasse.

Gesetzliche Kostenerstattung der Krankenkasse.
Ich hols mir zurück

Was das bedeutet? Wenn Sie sich dafür entscheiden eine gesetzliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, werden Sie wie ein Privatpatient beziehungsweise eine Privatpatientin behandelt.

Das heißt, Sie…

  • geben Ihre Wahlerklärung für die Kostenerstattung an uns,
  • warten unsere schriftliche Bestätigung dieser ab
  • und informieren anschließend bei Ihrem nächsten Arztbesuch einfach Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt über Ihre Entscheidung.

Außerdem zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Dann erhalten Sie nach Ihrer Behandlung eine spezifizierte Privatrechnung. Wie ein Privatpatient oder eine Privatpatientin.
Sie bezahlen die Rechnung nun zunächst selbst, reichen Sie danach bei uns ein und erhalten dann für die Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse eine Rückerstattung des Geldbetrags von der KNAPPSCHAFT. Sie bekommen also Ihr Geld in der Höhe zurück, in der es auch nach dem Sachleistungsprinzip im Rahmen der Kostenübernahme der Krankenkasse gezahlt worden wäre. Das nennt man Kostenerstattungsprinzip beziehungsweise Kostenerstattungsverfahren.

Eine Teilnahme ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und für deren familienversicherte Angehörige möglich.
Den Antrag beziehungsweise das Formular für die Wahlerklärung der KNAPPSCHAFT zur Teilnahme an der Kostenerstattung finden Sie in Meine KNAPPSCHAFT. Außerdem können Sie diesen ebenfalls in einer unserer Geschäftsstellen oder unserem Servicecenter erhalten. Dort werden Sie bei Bedarf auch umfassend zu den entsprechenden Rechtsfolgen beraten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Geschäftsstellen in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe unserer Standort-Suche.

Die wichtigsten Infos.
Zur gesetzlichen Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Sie gilt für Sach- und Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Die Versicherten bekommen für die Leistungen Geld erstattet, die im Leistungskatalog der GKV zu finden sind.
  • Die Höhe der Erstattung hängt von den Aufwendungen ab, die durch eine sofortige Kostenabrechnung entstehen würden.

So gehts: Antrag stellen.
Auf gesetzliche Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse bei der KNAPPSCHAFT

  1. Melden Sie sich in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT an. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Meine KNAPPSCHAFT - Installation und Registrierung. Oder fordern Sie einen Antrag in Papierform bei einer unserer Geschäftsstellen oder in unserem Servicecenter an.
    Unser Tipp: Lassen Sie sich zu diesem Thema ausführlich über die Rechtslage sowie Ihre persönlichen Vor- und Nachteile beraten.
  2. Öffnen Sie den Antrag und füllen Sie ihn entsprechend der geforderten Angaben und Ihrer Wünsche aus.
  3. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag direkt in Meine KNAPPSCHAFT ein oder senden Sie Ihn an folgende Adresse:
    Fachzentrum für Allgemeine Leistungen,
    Abrechnung Team Kostenerstattung,
    Engelsburgstraße 1 a,
    44575 Castrop-Rauxel

Fragen und Antworten.
Rund um die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Kann ich mich umentscheiden? Ab wann und wie lange gilt meine Entscheidung?

Wenn Sie die Kostenerstattung schriftlich beantragt haben und wir Ihnen eine Bestätigung dessen zugesandt haben, wird diese zu Beginn des folgenden Quartals wirksam.
Sie sind gerade erst Mitglied der KNAPPSCHAFT geworden? Dann wird Ihre Entscheidung zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft gültig.

Nachdem Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, sind Sie mindestens für die Dauer eines Quartals an diese gebunden. Der Widerruf dieser ist frühestens zum Ablauf dieses Quartals möglich. Eine Abwahl der Kostenerstattung müssen Sie rechtzeitig schriftlich anzeigen - ansonsten verlängert sich Ihre Wahl für diese um ein Quartal.

Gut zu wissen. Die Wahl dafür kann nicht für einen zurückliegenden Zeitraum getroffen werden.

In welchen Bereichen greift die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung?

Sie haben die Wahl:
Entweder sie gilt für alle Sach- und Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Oder Sie entscheiden sich für einen oder mehrere dieser Leistungsbereiche:

  • ambulante ärztliche Versorgung
  • ambulante zahnärztliche Versorgung (einschließlich kieferorthopädischer Behandlung und Zahnersatz)
  • stationäre Versorgung (grundsätzlich nur in zugelassenen Krankenhäusern, bei nicht zugelassenen Krankenhäusern ist für eine individuelle Betrachtung unbedingt eine vorherige Antragstellung erforderlich)
  • ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen (das sind Leistungen, die auf Verordnung des Arztes oder der Ärztin veranlasst werden, zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten oder Leistungen der häuslichen Krankenpflege)

In welchem Umfang bekomme ich meine Kosten erstattet?

Wie hoch die Kosten sind, die Sie erstattet bekommen, hängt von den Aufwendungen ab, die wir durch eine sofortige Kostenabrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte hätten. Gegebenenfalls sind diese Kosten beschränkt auf den Rechnungsbetrag. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie einen Abschlag für Verwaltungskosten zahlen, wenn dieser Fall zutrifft. Bitte berücksichtigen Sie die allgemein geltenden gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile. Zum Beispiel bei Arzneimittel- und Heilmittelzuzahlungen.

Ihr Wahltarif Kostenerstattung bei Arzt und Zahnarzt.

Der Rechnungsbetrag ist meist höher als der Erstattungsbetrag beziehungsweise die Rückerstattung der Krankenkasse. Deswegen bieten wir Ihnen die Wahltarife zur Kostenerstattung an. Sie sind dazu da, Ihre Eigenbelastungen einzugrenzen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Wahltarif Kostenerstattung.