Wie ein Privatpatient/eine Privatpatientin behandelt.
Für wen kommt die Kostenerstattung infrage? Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen. Und für deren familienversicherten Angehörigen.
Haben Sie sich für die Kostenerstattung entschieden, erzählen Sie Ihrem Arzt beim nächsten Termin davon. Und zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Sie werden dann wie ein Privatpatient behandelt und bekommen nach Ihrer Behandlung eine spezifizierte Privatrechnung.
Tipp: Den Antrag zur Teilnahme an der Kostenerstattung finden Sie in Meine KNAPPSCHAFT.