Was das bedeutet? Wenn Sie sich dafür entscheiden eine gesetzliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, werden Sie wie ein Privatpatient beziehungsweise eine Privatpatientin behandelt.
Das heißt, Sie…
- geben Ihre Wahlerklärung für die Kostenerstattung an uns,
- warten unsere schriftliche Bestätigung dieser ab
- und informieren anschließend bei Ihrem nächsten Arztbesuch einfach Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt über Ihre Entscheidung.
Außerdem zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Dann erhalten Sie nach Ihrer Behandlung eine spezifizierte Privatrechnung. Wie ein Privatpatient oder eine Privatpatientin.
Sie bezahlen die Rechnung nun zunächst selbst, reichen Sie danach bei uns ein und erhalten dann für die Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse eine Rückerstattung des Geldbetrags von der KNAPPSCHAFT. Sie bekommen also Ihr Geld in der Höhe zurück, in der es auch nach dem Sachleistungsprinzip im Rahmen der Kostenübernahme der Krankenkasse gezahlt worden wäre. Das nennt man Kostenerstattungsprinzip beziehungsweise Kostenerstattungsverfahren.
Eine Teilnahme ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und für deren familienversicherte Angehörige möglich.
Den Antrag beziehungsweise das Formular für die Wahlerklärung der KNAPPSCHAFT zur Teilnahme an der Kostenerstattung finden Sie in Meine KNAPPSCHAFT. Außerdem können Sie diesen ebenfalls in einer unserer Geschäftsstellen oder unserem Servicecenter erhalten. Dort werden Sie bei Bedarf auch umfassend zu den entsprechenden Rechtsfolgen beraten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Geschäftsstellen in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe unserer Standort-Suche.