Pflegebedürftige Personen im häuslichen Bereich haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege (Grade 1 bis 5) haben einen Anspruch auf diesen Betrag. Denn er fördert die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag der Pflegebedürftigen. Und unterstützt somit auch Angehörige, die als Pflegeperson tätig sind. Ihren monatlichen Entlastungsbetrag setzen Sie ein für: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege.
Hinweis: Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben nur einen eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bekommen kein Pflegegeld, können für die Pflegesachleistung aber ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen oder erhalten einen Zuschuss zur vollstationären Pflege.