Sie sind eine pflegebedürftige Person in der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5? Dann haben Sie Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro.
Eine Entlastungshilfe für Pflegebedürftige, die Ihnen im Alltag zu mehr Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit verhelfen soll: So unterstützt diese gleichzeitig Privatpersonen, wie zum Beispiel Ihre pflegenden Angehörigen, die als Pflegepersonen tätig sind.

Der monatliche Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Ihre Entlastung durch die Pflegeversicherung
Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick
- Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro.
- Er kann für bestimmte Leistungen im Bereich Pflege eingesetzt werden.
- Sie können ihn auch ansparen.
- Nicht verbrauchte Gelder können Sie am Jahresende mit in das nächste Kalenderhalbjahr nehmen.

Ihren monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse können Sie für folgende Entlastungsleistungen einsetzen:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Gut zu wissen: Pflegebedürftige Menschen des Pflegegrades 1 haben nur einen eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bekommen kein Pflegegeld, können für die Pflegesachleistung aber ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen oder erhalten einen Zuschuss zur vollstationären Pflege.
Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten
Wie kann ich den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse beantragen?
Sie erhalten ihn ganz einfach in Form einer Kostenerstattung. Einen speziellen Antrag für diesen gibt es bei der KNAPPSCHAFT nicht. Das bedeutet, dass Sie zum Erhalt des Betrags die entsprechenden Rechnungen und Belege bei uns einreichen. Sie zahlen die Rechnung also zuerst aus eigener Tasche. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen dann der dafür in Frage kommende Betrag von uns erstattet.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, Sie erhalten ihn nur in Form der Rückerstattung von Kosten. Eine Auszahlung ist nicht möglich, denn er ist speziell darauf ausgerichtet, die Kosten für anerkannte Pflege- und Entlastungsleistungen zu decken. Diese Rückerstattungsmethode stellt sicher, dass die Mittel ordnungsgemäß für pflegerische Zwecke verwendet werden. Bewahren Sie daher alle dafür relevanten Rechnungen und Ausgabenbelege sorgfältig auf, um eine reibungslose Erstattung zu ermöglichen.
Was passiert, wenn ich erst ab Mitte des Kalendermonats Anspruch habe?
Der Betrag ist ein monatlicher Erstattungsbetrag: Dabei ist es egal, ob der Leistungsbeginn beispielsweise der 15. oder der 30. eines Monats ist.
Verfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge des aktuellen Kalenderjahres können für Leistungen verwendet werden, die bis zum 30. Juni des Folgejahres erbracht werden.
Wenn Sie also beispielsweise noch einen Betrag von 30 Euro aus dem Jahr 2024 übrig haben, können Sie diese noch für Leistungen verwenden, die bis zum 30. Juni 2025 erbracht werden.
Wie hoch ist der monatliche Betrag und hat er sich geändert?
Sie sind eventuell über den Betrag von 131 Euro verwundert, denn vor dem 1. Januar 2025 lag der monatliche Entlastungsbetrag bei 125 Euro. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass dieser nun seit dem 1. Januar 2025 auf 131 Euro angestiegen ist.
Können im Rahmen des Entlastungsbetrages auch Fahrkosten in Rechnung gestellt werden?
Ja, für den Weg zur vollstationäre Pflege oder zur Kurzzeitpflege können Fahrkosten abgerechnet werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wir prüfen individuell, ob eine Abrechnung in Ihrem speziellen Fall möglich ist.
Warum wird zum Beispiel meine Reinigungskraft nicht von Ihnen bezahlt?
Wir können den Entlastungsbetrag nur für zugelassene Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen bezahlen. Hier muss eine vorherige Anerkennung durch das jeweilige Ministerium des Bundeslandes erfolgen. Alternativ könnte zum Beispiel die stundenweise Verhinderungspflege für Sie in Frage kommen.
Mir sind eigene Kosten für zum Beispiel Unterbringung und Verpflegung angefallen. Kann ich hierfür den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?
Ja, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist, kann Ihr Eigenanteil hierüber beglichen werden. Es kann jedoch sein, dass trotzdem noch Kosten übrig bleiben. Diese sind von Ihnen selbst zu begleichen.