Welche Kosten für die Palliativpflege übernimmt die KNAPPSCHAFT?
Über diese Kosten brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Wir übernehmen:
- die palliativmedizinische Versorgung durch Palliativmediziner, niedergelassene Schmerztherapeuten oder den Hausarzt
- ambulante palliativpflegerische Versorgung
- ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), mindestens für sieben Tage nach Beantragung für den erforderlichen Zeitraum
- den Aufenthalt auf einer Palliativstation
Versicherte mit Pflegegrad bekommen außerdem die Leistungen der Pflegeversicherung. Immer kostenfrei für Sie: Beratung, Unterstützung und ehrenamtliche Begleitung im Palliativprogramm. Für Betroffene und Familien. Erbracht werden die Leistungen durch ambulante Hospizdienste. Alle Informationen dazu finden Sie unter den Hospiz Kosten.
Angehörige begleiten – trotz Job?
Lassen Sie Ihren Job nicht im Weg stehen. Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich zählt: Ihr Familienmitglied in seiner letzten Zeit zu begleiten. Bis zu drei Monate stellt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Sie dafür frei – vollständig oder teilweise. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand Ihrer Angehörigen vor. Wenn dieser an einer fortschreitenden Erkrankung leidet oder palliativ therapiert wird, bereitet die Freistellung keine Schwierigkeiten. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger beziehungswiese Ihre Angehörige sich in einem unheilbaren Stadium mit einer geringen Lebenserwartung befindet.
Viele Menschen möchten ihre letzte Zeit im eigenen Zuhause verbringen.
Aber das ist nicht die einzige Option
Es ist auch möglich, sich in einem Hospiz palliativmedizinisch begleiten zu lassen. Auch dann können sich nahe Angehörige von ihrem Job freistellen lassen. Nahe Angehörige sind:
- Großeltern
- Eltern
- Schwiegereltern
- Stiefeltern
- Ehegatten/Lebenspartner
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Schwäger
- Kinder
- Adoptiv- und Pflegekinder
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für das Palliativprogramm eines/einer geliebten Angehörigen? Während Sie unbezahlt freigestellt sind, haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Stellen Sie dafür einen Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Mehr Informationen finden Sie unter www.wege-zur-pflege.de.