Wenn Sie regelmäßig monatlich mehr als in einem Minijob und maximal 2.000 Euro verdienen, haben Sie einen Midijob. Sie sind dann im sogenannten Übergangsbereich beschäftigt.
Anders als im Minijob profitieren Sie von den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Midijob. Ihr Verdienst ist aber immer noch gering, deshalb werden Sie nicht mit hohen Beiträgen für die Sozialversicherung belastet. Den Löwenanteil trägt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Der Midijob-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verrät Ihnen, bei welchem Verdienst welche Beiträge fällig werden.