KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Zwei junge Frauen freuen sich über das Gesundheitskonto Gesundplus.

Gesundheitskonto gesundPlus.
Ihre Extra-Leistungen

  • 150 Euro für Leistungen über die gesetzlichen Kassenleistungen hinaus
  • Durch Vorsorge Ihrem Körper Gutes tun
  • Stempel und Unterschrift auf dem Nachweisbogen genügen

Ganz einfach bei der KNAPPSCHAFT.
Mein Gesundheitskonto

Die KNAPPSCHAFT bietet allen Versicherten das Gesundheitskonto gesundPlus, um ihnen Leistungen zu ermöglichen, die über die gesetzlichen Kassenleistungen hinausgehen. Sobald Sie die Bestätigung Ihres Guthabens erhalten haben, können Sie bestimmte Extra-Leistungen „einkaufen“ und die Rechnung anschließend bei der KNAPPSCHAFT einreichen. Zum Beispiel einen Zuschuss zu einer Smartwatch oder eine professionelle Zahnreinigung. Bis zu 150 Euro kommen anschließend zurück auf Ihr Bankkonto.

Für die Teilnahme ist eine schriftliche Erklärung notwendig. Dieses Formular können Sie telefonisch oder per Kontaktformular bei der KNAPPSCHAFT anfordern.

Sie erhalten von uns die Teilnahmeerklärung für gesundPlus per Post. Diese füllen Sie aus und senden sie an uns zurück.

Anschließend bekommen Sie Ihre Teilnahmebestätigung und einen Nachweisbogen. Drei nachgewiesene Maßnahmen reichen; es müssen allerdings eine Zahnuntersuchung, eine Schutzimpfung und eine Vorsorgeuntersuchung sein.

Diese lassen Sie sich durch einen Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen und reichen diesen Bogen bei uns ein. Wenn alles passt, bestätigen wir Ihr Guthaben. Anschließend können Sie sich Extra-Leistungen kaufen. Reichen Sie uns dafür die Rechnung ein und wir erstatten Ihnen bis zu 150 Euro. Die Extra-Leistungen finden Sie weiter unten.

So einfach geht’s.
Gesundheitskonto gesundPlus

  • Schritt 1: Einschreiben bis zum 31. Dezember.
  • Schritt 2: Eine Vorsorgeuntersuchung, eine Zahnuntersuchung und eine Schutzimpfung innerhalb des Teilnahmejahres wahrnehmen.
  • Schritt 3: Nachweis über die drei Maßnahmen einreichen und nach kurzer Zeit Guthaben erhalten.
  • Schritt 4: Extra-Leistungen beanspruchen. Rechnung nicht vergessen!

Den Rest regeln wir für Sie – für ein gesundheitsbewusstes Leben!

Das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT erklärt.

Sie möchten wissen, wie das Gesundheitskonto der Krankenkasse funktioniert? Wie Sie sich einschreiben? Oder wie das Ganze abläuft und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können? Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, mit dem Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT Geld zu sparen und gleichzeitig Ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun.

Nur ein Beispiel.
Wie Sie mit unserem Gesundheitskonto sparen können

70 Euro1 x professionelle Zahnreinigung

120 Euro

(je 20 Euro)

6 x Monatsbeiträge für die Versicherung „Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung“
= 190 Euro
- 150 Eurokommen von der KNAPPSCHAFT zurück
= 40 Euroverbleiben als Ihr Eigenanteil für diese zwei Leistungen

Teilnahme in 2023 erklärt für 2024: Versicherte Diana macht dann eine Zahnvorsorge im Februar, eine allgemeine Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt im Mai, eine Grippeschutzimpfung an einem Tag im Oktober. Sie reicht diese dann ein und bekommt eine Bestätigung über das Guthaben. Nach dem Tag, an dem Diana das Guthaben bestätigt bekommt, kauft sie sich eine Smartwatch für 239,99 Euro. Sie reicht dann die Rechnung bei der KNAPPSCHAFT ein und erhält 150 Euro.

Schritt für Schritt.
Zu Ihrem Gesundheitskonto

Nach der Teilnahme ist vor der Teilnahme. Sie können sich immer bis Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr anmelden. Dieses gilt dann auch als Teilnahmezeitraum. In diesem müssen Sie auch die Leistungen in Anspruch nehmen, um Ihr Gesundheitskonto zu füllen. Die Teilnahme endet automatisch. Für das Folgejahr ist wieder eine Einschreibung notwendig. Einfach, oder?

  1. Einschreibung
    Die Einschreibung für das Gesundheitskonto muss im Vorjahr und bis zum 31. Dezember erfolgen. Einfach die Teilnahmeerklärung über die Kontaktmöglichkeiten anfordern. Dann ausfüllen und wieder an die KNAPPSCHAFT zurückschicken.
  2. Vorsorgen
    Sich um Ihre Gesundheit kümmern, zur Vorsorge gehen und Nachweisbogen abstempeln lassen.
  3. Einreichen
    Nachweisbogen noch während des Teilnahmezeitraums einreichen. Je eher desto besser; dann haben Sie ausreichend Zeit, Ihr Guthaben in demselben Kalenderjahr zu verwenden. Sie bekommen eine Mitteilung, ob Ihnen die 150 Euro zustehen.
  4. Extra-Leistungen in Anspruch nehmen
    Nach der Mitteilung über Ihren Anspruch auf 150 Euro können Sie die Extra-Leistungen während des Teilnahmezeitraums in Anspruch nehmen. Sie bezahlen zunächst selbst. Wichtig: Rechnungen nicht vergessen!
  5. Erstattung
    Wenn nicht schon geschehen, können Sie bis zum 31. Januar des Folgejahres Ihre Rechnungen bei uns einreichen.

Unkompliziert einschreiben.
Und im Folgejahr teilnehmen

Bis spätestens 31. Dezember über unsere Kontaktmöglichkeiten einschreiben und das folgende Jahr als Teilnahmezeitraum nutzen, um Ihr Guthaben auf dem Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT mit 150 Euro aufzufüllen.

Jetzt einschreiben

Jetzt Mitglied werden.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.

Mit Stempel und Datum.
Statt Brief und Siegel

Genauso verlässlich und einfach: Stempel, Datum und Unterschrift von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin reichen für Ihren Nachweisbogen.

Ihren Nachweisbogen erhalten Sie per Post nach der Einschreibung über unsere Kontaktmöglichkeiten.
So starten Sie Ihr Gesundheitskonto gesundPlus

Wichtig: Für jede Versicherte und jeden Versicherten muss ein eigener Nachweisbogen gepflegt und inklusive Krankenversichertennummer eingereicht werden. Um den Nachweisbogen einzureichen, senden Sie uns diesen per Post zu.

Alles rund um das Gesundheitskonto gesundPlus

Was ist ein Gesundheitskonto?

Mit dem KNAPPSCHAFT Gesundheitskonto gesundPlus sammeln Sie Guthaben, indem Sie drei Pflichtmaßnahmen nachweisen. Dieses Guthaben können Sie dann für Extra-Leistungen (siehe Kasten) verwenden. So ermöglicht es Ihnen, die KNAPPSCHAFT beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen – und zwar ganz umsonst. Oder Sie bekommen einen Teil einer teuren Smartwatch erstattet. So macht Vorsorgen gleich doppelt Sinn.

Wie und wann schreibe ich mich für gesundPlus ein?

Für gesundPlus können Sie sich bei uns über unsere Kontaktmöglichkeiten melden und Ihre Teilnahmeerklärung anfordern. Die Teilnahme endet immer automatisch. Zum Beispiel: Für 2024 schreiben Sie sich im Jahr 2023 ein. Bitte beachten Sie: Sobald die Teilnahme beginnt, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Wie erhalte ich meinen Nachweisbogen?

Ihren Nachweisbogen bekommen Sie nach der Anmeldung per Post zugesandt.

Welche Leistungen müssen in Anspruch genommen werden, um das Gesundheitskonto zu erhalten?

  • Eine Zahnvorsorgeuntersuchung
  • Eine Schutzimpfung
  • Eine der aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen 

Der Nachweis über die Inanspruchnahme der drei zuvor genannten ärztlichen Leistungen erfolgt mittels eines Nachweisbogens, der mit der Einschreibebestätigung zugesandt wird.

Wie geht es nach Einreichung des Nachweisbogens weiter?

Wir werten den eingereichten Nachweisbogen aus und bestätigen Ihr Guthaben, wenn alles stimmt. Im Anschluss können Sie im Teilnahmezeitraum „einkaufen“. Das heißt, Sie können diverse “Extra-Leistungen“ in Anspruch nehmen. Diese bezahlen Sie zuerst selbst und können sich die Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150 Euro erstatten lassen.

Bitte beachten Sie: Die Nutzung der Leistungen darf erst nach der Mitteilung über das Guthaben erfolgen und muss vollständig im Teilnahmezeitraum geschehen. Das gilt insbesondere für Gesundheitskurse und -programme. Eine Ausnahme gilt für Beiträge zu laufenden Versicherungen. Solche Beiträge können für den gesamten Teilnahmezeitraum geltend gemacht werden.

Ist der Bonus auch für eine Zahnreinigung anwendbar?

Ja, eine professionelle Zahnreinigung gehört zu den Leistungen, die Sie mit dem Guthaben Ihres Gesundheitskontos erstatten lassen können.

Wie kann ich das Guthaben von dem Gesundheitskonto noch verwenden?

Für folgenden Leistungskatalog ist eine Erstattung vorgesehen:

Sport, Fitness und Prävention
  • Fitnessarmband, Fitnesstracker, Smartwatch
  • Start- und Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen (zum Beispiel für einen Marathon)
  • dritter zertifizierter Gesundheitskurs (zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, alle Kurse finden Sie auf unserer Homepage unter „Gesundheitskurse")
  • nicht zertifizierte Gesundheitskurse (zum Beispiel Zumba, Osteoporose-Gymnastik, Babyschwimmen)
  • nicht zertifizierte Gesundheitsprogramme mit Gesundheitsbezug (zum Beispiel Weight Watchers)
Vorsorge
  • professionelle Zahnreinigung
  • selbst finanzierte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • zusätzliche, selbst finanzierte Leistungen im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung (zum Beispiel eine digitale Ganzkörperfotografie beim Hautkrebs-Screening)
  • selbst finanzierte Gesundheitsuntersuchung (Check-up) vor dem 35. Geburtstag
  • zytologische Testverfahren (zum Beispiel Thin-Prep oder PAP-Abstrich)
  • blutserologische Testverfahren (zum Beispiel HPV- oder HIV-Test)
  • individuelle Gesundheitsleistungen aus dem IGel-Monitor

Versicherungen

Zuschuss zu Beiträgen für private Zusatzversicherungsverträge, insbesondere

  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • ambulante Zusatzversicherung (unter anderem Zahnersatz, Brille, Hilfsmittel, Heilmittel
  • stationäre Zusatzversicherung (unter anderem Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung,
    Krankenhaustagegeld)
  • Verdienstausfall (Krankentagegeld)
  • Auslandsversicherung (unter anderem für den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Inland)
  • Kurversicherung (Tagegeld für ambulante oder stationäre Kuraufenthalte)
Weitere Leistungen
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Lupen, Lupenbrillen)
  • Hörhilfen (Hörgeräte, Hörrohr, Hörverstärker)
  • erweiterte Zuschussregelungen für Osteopathie und Naturheilkunde
  • erweiterte Bezuschussung der Leistungen aus dem Schwangerschaftspaket
  • Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis
  • erweiterte zahnmedizinische Leistungen (zum Beispiel Kosten für eine Narkose bei einer Zahnbehandlung)

Falls Sie eine Leistung vermissen oder sich beraten lassen wollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Was mache ich, wenn ich Restguthaben auf meinem Gesundheitskonto habe?

Sie haben bis zum 31. Januar des Folgejahres Zeit, die Extraleistungen mit uns abzurechnen. Wenn nach diesem Termin noch ein Restguthaben vorhanden ist, verfällt es. Ein Übertrag in einen nächsten Teilnahmezeitraum ist nicht möglich.

Wie kann ich gesundPlus im Folgejahr nutzen? Nehme ich automatisch wieder teil?

Nein, gesundPlus läuft automatisch zum Ende des Teilnahmejahres aus. Wer gesundPlus im Folgejahr nutzen möchte, muss sich erneut einschreiben.

Kann ich das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT mit anderen Bonusprogrammen kombinieren?

Im Teilnahmezeitraum können die Bonusprogramme AktivBonus und SportBonus nicht genutzt werden. Sie können aber zusätzlich den AktivBonus junge Familie nutzen und 50 Euro erhalten, wenn Sie alle Vorsorgeuntersuchungen im Mutterpass machen. Mehr Informationen zu unseren Bonusprogrammen sowie zum AktivBonus und SportBonus.

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