Das entscheidet der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin für Sportmedizin nach einem Beratungsgespräch. Denn die Sporttauglichkeit hängt nicht nur von Risikofaktoren wie Rauchen oder Bluthochdruck ab, sondern auch von der Sportart, die Sie ausüben wollen. Natürlich wird auch berücksichtigt, ob Sie bereits Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Sportverletzungen hatten. Eine körperliche (orthopädische) Untersuchung und ein Ruhe-EKG sind die Basis der Untersuchung. Meistens wird zusätzlich ein Belastungs-EKG (Ergometrie) auf dem Fahrrad oder Laufband mit Blutdruckmessung gemacht. Die Bestimmung von Laborwerten wie Blutfett, Blutzucker und eine Urinuntersuchung sind auch wichtig. Manchmal wird auch die Lungenfunktion (Spirometrie) geprüft und der Laktatwert bestimmt.
Für Hobbysportler und -sportlerinnen und Halbmarathon-Läufer und -Läuferinnen.
Sport ist wichtig, um Zivilisationskrankheiten vorzubeugen. Manche Vorerkrankungen können durch das richtige Training sogar gebessert werden. Das gilt für Herz-Kreislauf-Krankheiten, Stoffwechselstörungen wie Diabetes oder auch bei orthopädischen Leiden. Wie weit Sie sich belasten können, wie oft Sie trainieren sollten und welche persönlichen Risikofaktoren bei Ihnen bestehen, erläutert der Arzt oder die Ärztin Ihnen am Ende der sportmedizinischen Untersuchung. Oft gibt der Sportmediziner oder die Sportmedizinerin auch gute Tipps zum Trainingsablauf, zur Ernährung und wie Sie sich auf Wettbewerbe vorbereiten. Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) empfiehlt, diesen Fitness-Check zur Leistungsdiagnostik alle zwei bis vier Jahre zu wiederholen.
Wie funktioniert das mit dem Zuschuss von der KNAPPSCHAFT?
Der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin der oder die die Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" führt, bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit Ihrer sportmedizinischen Untersuchung auf der Rechnung. Er oder sie führt genau auf, welche Untersuchungen er oder sie dabei berechnet hat. Sie müssen die Rechnung zunächst selber bezahlen (wie ein Privatversicherter oder eine Privatversicherte), aber wenn Sie die Rechnung dann sofort bei der KNAPPSCHAFT einreichen, bekommen Sie so schnell wie möglich bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet (höchstens 120 Euro). Unser Tipp: Bei allen IGeL-Leistungen können Sie auch als gesetzlich Versicherter oder Versicherte schon im Beratungsgespräch fragen, wie teuer diese zusätzlichen, freiwilligen Untersuchungen sein werden. So gibt es keine bösen Überraschungen.
Ich habe Lust, wieder Sport zu machen, weiß aber noch nicht was...
Vielleicht ist bei den Gesundheitskursen der KNAPPSCHAFT etwas Passendes für Sie dabei? Am Ball bleiben und regelmäßig teilnehmen lohnt sich - wir bezahlen den Kurs entweder komplett oder geben Ihnen bis zu 80 Euro Zuschuss für zwei Kurse pro Kalenderjahr. Und Sie können noch mehr tun und zusätzlich fürs Schwitzen im Fitnessstudio oder im Sportverein belohnt werden. Wie wäre es mit einer Radtour, die wir als Ihre Krankenkasse sponsern? Schauen Sie doch mal, wie das mit dem Aktivbonus und dem Sportbonus funktioniert!