Häufig gestellte Fragen.
Geburtsvorbereitungskurse und Kostenübernahme
Wird der Geburtsvorbereitungskurs per Videobetreuung von der Krankenkasse übernommen?
Ja, Sie können auch an einem Geburtsvorbereitungskurs per Videobetreuung teilnehmen. Dabei ist die Hebamme live mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbunden, beantwortet Fragen und korrigiert gegebenenfalls die Übungen. Die Hebamme rechnet den Kurs per Videobetreuung für die Schwangere direkt mit der KNAPPSCHAFT ab. Nimmt der Vater des Kindes am Kurs teil, kann er die Rechnung zur Erstattung einreichen. Videokurse von zugelassenen Hebammen finden Sie zum Beispiel auf dem Portal: ammely.de.
Welche weiteren Leistungen kann ich während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen?
Rückbildungskurse können bei der Hebamme vor Ort oder per Videobetreuung durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Hebamme und der KNAPPSCHAFT.
Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie, wenn Sie schwanger sind. Unter anderem mit einer umfassenden Schwangerenvorsorge der Krankenkasse. Wir übernehmen außerdem einen Teil der Kosten für die Medkamente in der Schwangerschaft und unterstützen Sie, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft benötigen.