Ihre Entscheidung, dass Sie nach Ihrem Tod Organspenderin beziehungsweise Organspender werden möchten, können Sie in einem Organspendeausweis festhalten. Die Einwilligung oder Ablehnung können bereits Minderjährige mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs in diesem dokumentieren. Die Entscheidung darin ist rechtskräftig und kann nicht vom Vormund geändert werden. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren treffen die Eltern oder die nächsten Angehörigen im Falle eines Ablebens die Entscheidung, ob Organe gespendet werden sollen.
Wichtig für Sie: Der Organspendeausweis ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung. Mit dieser legen Sie vorsorglich fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können (zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen). Ihre Entscheidung über die postmortale Organspende können Sie hier ebenfalls vermerken. Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Im Organspendeausweis dokumentieren Sie also Ihre Wahl für oder gegen eine Organspende nach Ihrem Tod. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- generelle Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme
- eingeschränkte Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme (Benennung von Organen und Gewebe mit ausdrücklicher Zustimmung oder Ablehnung)
- generelle Ablehnung von Organ- und Gewebespenden
- Benennung einer Person, die stellvertretend die Entscheidung für Sie treffen soll
Außerdem gilt:
- Sie müssen keinen Organspendeausweis ausfüllen: Dann liegt die Entscheidung darüber, ob Sie Organspenderin oder Organspender werden bei Ihren Angehörigen. Helfen Sie diesen bei dieser schwierigen Entscheidung und sprechen Sie mit Freunden, Freundinnen und Familie über das Thema.
- Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern: Vernichten Sie dafür einfach Ihren Organspendeausweis und dokumentieren Sie Ihre Wahl in einem neuen Ausweis. Erzählen Sie auch Ihren nahen Angehörigen davon.
- Sie müssen sich nicht für den Organspendeausweis registrieren oder ihn beantragen: Auch Ihre Krankenkasse brauchen Sie nicht zu informieren. Es reicht, wenn Sie Ihren Organspendeausweis ausfüllen und ihn immer bei sich tragen.
Eine Umfrage hat ergeben, dass im Jahr 2022 rund 40 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis ausgefüllt haben (Quelle: organspende-info.de).
Sie fragen sich jetzt: Wo bekomme ich meinen Organspendeausweis her und muss ich ihn beantragen?
Sie können ihn hier direkt mit einem Klick herunterladen:
Organspendeausweis (PDF)
Neu: Alternative zum Organspendeausweis.
Ihre Entscheidung in digitaler Form
Versicherte der KNAPPSCHAFT können sich – statt einen Organspendeausweis auszufüllen und bei sich zu tragen – direkt über die App Meine GESUNDHEIT mit der GesundheitsID auf der Seite des Organ- und Gewebespenderegisters anmelden und ihre Erklärung dort abgeben oder bearbeiten. Auch hier gilt: Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern.
Organspende-Verlauf.
Was sind die Stationen der Organ- und Gewebespende?
Sind die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt, meldet das Krankenhaus, in dem der Spender beziehungsweise die Spenderin liegt, die mögliche Spende an ein Transplantationszentrum. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird informiert. Diese koordiniert und überwacht alle Prozesse, die mit einer Organtransplantation zusammenhängen. Sobald die Deutsche Stiftung Organtransplantation von einem Krankenhaus kontaktiert wird, informiert sie die Stiftung Eurotransplant für die Organvermittlung.
Die Stiftung Eurotransplant: Die Stiftung Eurotransplant (ET) ist die Vermittlungsstelle für gespendete Organe. Sie vermittelt Organe in Deutschland und in sieben weitere Länder. Wird eine Organspende gemeldet, sucht Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin auf der Warteliste. Dabei kommt es vor allem auf die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation an. Sobald die Stiftung Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin gefunden hat, benachrichtigt sie das entsprechende Transplantationszentrum. Dann kann es sofort losgehen.
Das Transplantationszentrum: Was sind Transplantationszentren? Das sind Einrichtungen einer chirurgischen Klinik. Ihre Aufgaben: Sie führen Wartelisten der Organempfänger und -empfängerinnen, übernehmen die Transplantationen und kümmern sich nach der Operation um die Patienten und Patientinnen. Wenn ein Organspender beziehungsweise Organspenderin in einer Klinik ohne Transplantationszentrum behandelt wird, operiert ein hinzugezogener Transplantationsmediziner oder eine hinzugezogene Transplantationsmedizinerin. Das entnommene Organ wird dann sofort zur Person gebracht, die es erhält.