KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Patient zeigt vor der Organspende gemeinsam mit einer anderen Person, die Handschuhe trägt, ein Herz mit den Händen.

Organspenderin oder Organspender werden.
Ihre Entscheidung zählt - Organspende rettet Leben

In Deutschland gibt es nicht genügend Organspenden. Das ist ein Problem, denn derzeit hängt bei circa 8.400 Patienten das Überleben von einer Organ- oder Gewebespende ab (Quelle: organspende-info.de/ eurotransplant Kennzahlen 2023) Krankenkassen wie die KNAPPSCHAFT sind deswegen verpflichtet, ihre Kunden und Kundinnen über die Organspende aufzuklären.

Ganz wichtig ist: Ihre Entscheidung Organe zu spenden, egal ob vor oder nach dem Tod, kann zu Lebzeiten jederzeit geändert werden. Egal, wie sie ausfällt. Sie schafft im Todesfall allerdings Klarheit für die Ärzte, Ärztinnen und Ihre Angehörigen. Wenn Sie sich entscheiden, Organspender beziehungsweise Organspenderin zu werden, können Sie möglicherweise Leben retten.
Idealerweise machen Sie sich also zur Organspende Gedanken, wenn es Ihnen gut geht. Im Falle Ihres Ablebens nehmen Sie somit Ihren Angehörigen beziehungsweise Hinterbliebenen die Last der Entscheidung ab und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung.

Wir informieren Sie im Folgenden ausführlich darüber, wie Sie Organspenderin oder Organspender werden, unter welchen Voraussetzungen eine Organspende vor oder nach Ihrem Tod möglich ist, wie sie abläuft, was ein Organspendeausweis ist und wie Sie ihn erhalten können. Lesen Sie außerdem auf unserer weiteren Seite mehr zum Thema Organempfänger werden / Spenderorgan erhalten.

Die wichtigsten Infos für Organspender und Organspenderinnen.
Auf einen Blick

  • Es wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden.
  • Für Organspender und Organspenderinnen gibt es keine Altersgrenze. Das biologische Alter ist wichtiger als das kalendarische.
  • Menschen mit bestimmten akuten oder chronischen Krankheiten kommen als Spender oder Spenderin nicht in Frage. Dies wird individuell und aktuell durch die beteiligten Ärztinnen und Ärzte geprüft.
  • Alles rund um die Organspende wird in Deutschland vom Transplantationsgesetz (TPG) geregelt.
  • Ihre Entscheidung wird im Organspendeausweis oder im Organspenderegister dokumentiert: Organspende „ja" oder „nein".
Übersicht über die wichtigsten Infos zur Organspende.

Ihre Fragen zum Thema Organspenderin oder Organspender werden.
Unsere Antworten

Wie kann ich nach meinem Tod Organspenderin oder Organspender werden? Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für mich?

Versicherte der KNAPPSCHAFT, die über 16 Jahre alt sind, bekommen eine Informationsbroschüre zum Thema "Organspende". Grundsätzlich kann sich jede Person für oder gegen eine Organspende vor oder nach dem Tod entscheiden. Die Entscheidung, ob Sie nach Ihrem Tod Organspenderin oder Organspender werden möchten, dokumentieren Sie schriftlich. Am besten in einem Organspendeausweis. Alternativ können Versicherte der KNAPPSCHAFT sich direkt über die App Meine GESUNDHEIT mit der GesundheitsID auf der Seite des Organ- und Gewebespenderegisters anmelden und ihre Erklärung abgeben oder bearbeiten. Oder Sie erzählen Ihren nahen Angehörigen von Ihrer Entscheidung. Falls Sie Ihre Entscheidung nicht schriftlich festgehalten haben, müssen Ihre Angehörigen im Todesfall für Sie entscheiden.

Die Entscheidung Organspender oder Organspenderin zu werden ändert nichts an Ihrer medizinischen Versorgung: Ihr Leben zu retten ist das Ziel aller Ärzte und Ärztinnen. Sollten Sie einmal in Lebensgefahr schweben, werden diese unabhängig von Ihrer Entscheidung alles dafür tun, Ihr Leben zu retten.

Der Körper sieht nach der Spende genauso aus wie vorher. Das Transplantationsteam geht respektvoll mit den Körpern der Toten um. Nach der Operation verschließen die Ärzte beziehungsweise Ärztinnen sorgfältig alle Wunden. Anschließend wird der Leichnam an die Angehörigen übergeben, damit diese sich verabschieden und die verstorbene Person beerdigen können.

Gut zu wissen: Eine Altersgrenze gibt es für Organspender und Organspenderinnen nicht. Es kommt auf den aktuellen Gesundheitszustand des Organs an. Auch die Altersgruppe von Spender, Spenderin, Empfänger oder Empfängerin ist zunächst nicht wichtig. Das Spenderorgan muss zu der Person passen, die es erhält. Für eine Spende ist es wichtig, dass die Organe, die gespendet werden, bis zur Transplantation intensiv medizinisch versorgt werden. 

Was bedeutet ,,postmortale Spende"? Und welche Voraussetzungen gelten für diese?

Es gibt zwei Arten von Organ- und Gewebespende: die postmortale Spende und die Lebendspende.

Postmortale Spende:
Eine postmortale Spende bedeutet, dass dem in Frage kommenden Spender oder der Spenderin im Falle des Hirntodes die noch „lebenden“ beziehungsweise funktionierenden Organe entnommen werden. Einer Person werden also nach ihrem Tod Spenderorgane entnommen. Für die postmortale Spende gibt es ganz klare Voraussetzungen für den Verlauf der Organspende. Die sind für jeden gleich und werden ganz objektiv geprüft.

Diese Voraussetzungen gelten für Organspenderinnen und Organspender für eine Spende nach dem Tod:

  • Bei ihm oder ihr muss von zwei Fachärzten beziehungsweise -ärztinnen unabhängig voneinander der Hirntod festgestellt werden.
  • Er oder sie hat der Organ- oder Gewebespende vor seinem beziehungsweise ihrem Tod zugestimmt.
  • Bei ihm oder ihr liegt zum Zeitpunkt des Todes keine akute oder chronische Krankheit vor.
  • Die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane wurde nach dem Hirntod ärztlich festgestellt.

Wer sich entscheidet, nach dem Tod seine Organe zu spenden, kann das zu Lebzeiten im Organspendeausweis vermerken oder sich im Organspenderegister registrieren.

Was ist der Hirntod und wie wird er festgestellt?

Eine postmortale Organ- oder Gewebespende ist nur zulässig, wenn der Hirntod ohne Zweifel festgestellt wurde. Das ist gesetzlich im Transplantationsgesetz geregelt (TPG).

Aber was genau ist der Hirntod? Es ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Um das festzustellen, gibt es genaue Regeln und Vorschriften. Für diese ist die Bundesärztekammer verantwortlich. Zwei Ärzte oder Ärztinnen müssen den Patienten beziehungsweise die Patientin unabhängig voneinander untersuchen und den Hirntod feststellen. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, dürfen diese Ärzte oder Ärztinnen nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder der Transplantation beteiligt sein. Mit eingetretenem Hirntod ist ein Mensch naturwissenschaftlich-medizinisch tot.

Wurde der Hirntod bei einem Patienten oder einer Patientin zweifelsfrei festgestellt, können die für die Spende vorgesehenen übrigen Organe eine Zeit lang ihre Funktion behalten. So eignen sie sich zur Transplantation und der Mensch kann Organspenderin oder Organspender werden.

Welche Organe und welches Gewebe kann ich als Organspender beziehungsweise Organspenderin postmortal spenden?

  • Organspende: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm
  • Gewebespende: Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Blutgefäße, Hirnhaut, Haut, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Sehnen

Was bedeutet ,,Lebendspende"? Und welche Voraussetzungen gelten für diese?

Lebendspende:
Unter einer Lebendspende versteht man die Transplantation eines Organs oder eines Teils eines lebendigen, gesunden Menschen an einen kranken Menschen.  Einem gesunden Organspender oder einer gesunden Organspenderin wird ein Organ oder ein Teil eines Organs entnommen und anschließend einer schwerkranken Person eingesetzt. Die Möglichkeiten sind dabei natürlich begrenzt. Lebendspenden werden nur in Anspruch genommen, wenn die hierfür erforderlichen Kriterien ausnahmslos erfüllt sind. Das heißt, es darf unter anderem für den kranken Menschen, der eine Transplantation braucht, keine postmortale Spende vorliegen. Denn die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Menschen. Wie jede Operation ist auch diese nicht ohne Risiko. Postmortale Spenden werden daher immer vorgezogen.

Voraussetzungen zur Lebendspende:
Die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Körper der Organspenderin oder des Organspenders und generell nicht ohne Risiko. Sollten Sie sich trotzdem im Einzelfall dafür entscheiden, einem nahen Freund, einer nahen Freundin oder Verwandten ein Organ zu spenden, dann müssen Sie - um Organspender oder Organspenderin zu werden - folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind volljährig und einwilligungsfähig.
  • Sie wurden über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt.
  • Sie haben der Organentnahme zugestimmt.
  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie als Spender beziehungsweise Spenderin geeignet sind.
  • Sie sind über das Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet.
  • Ein postmortales Organ steht nicht zur Verfügung.

Lebendspenden kommen darüber hinaus nur in Frage, wenn der Spender beziehungsweise die Spenderin einen nachweisbaren Bezug zum Organempfänger beziehungsweise zur Organempfängerin hat. Diese Regelung soll verhindern, dass es zu Missbrauch wie Organkäufen kommt.

Wie sieht die Rechtslage bei Organspenden aus?

In Deutschland wird alles rund um die Organspende − ganz gleich, ob Lebendspende oder Spende nach dem Tod − durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Alle Voraussetzungen zum Spenden, zum Erhalt sowie zum Ablauf der Spende sind dort festgelegt. Wichtige Entscheidungsträger und Koordinatoren sind dabei die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Stiftung Eurotransplant (ET). Warum? Um Missbrauch zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Dank dieses Gesetzes sind die Verfahrensabläufe transparent und leicht nachvollziehbar. Spenderorgane werden gerecht vermittelt. Außerdem ist in Deutschland eine Organentnahme ohne eine eindeutige Zustimmung seitens des oder der Verstorbenen (zum Beispiel durch die zu Lebzeiten im Organspendeausweis oder -register festgehaltene Zustimmung oder stellvertretend durch nahe Angehörige) verboten.

Das ist im Rahmen der Zustimmungsregelung des TPG festgesetzt. Die Widerspruchsregelung hat sich bislang nicht durchgesetzt. Hier wäre eine Organentnahme erlaubt, sofern ein Mensch zu Lebzeiten einer Spende nicht widersprochen hat. Eine eindeutige Zustimmung des Verstorbenen beziehungsweise der Verstorbenen ist also aktuell notwendig. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, darf sie auch stellvertretend von den nächsten Angehörigen erteilt werden. Laut TPG sind die nächsten Angehörigen die Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen oder eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern.

Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten regelmäßig vor allem über diese Themen aufklären:

  • die Möglichkeiten der Organspende
  • die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern und Spenderinnen einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Spendeerklärung
  • das Verhältnis von Organspende-Erklärung und Patientenverfügung
  • die Rechtsfolgen einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der Angehörigen
  • die Bedeutung einer Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den möglichen Nutzen, den sie für kranke Menschen hat

Im TPG ist außerdem geregelt, dass ein Spender beziehungsweise eine Spenderin zu Lebzeiten nicht entscheiden darf, wer seine beziehungsweise ihre Organe im Falle des Todes erhält.

Ihr Organspendeausweis.
Eine bewusste Entscheidung – das müssen Sie wissen

Ihre Entscheidung, dass Sie nach Ihrem Tod Organspenderin beziehungsweise Organspender werden möchten, können Sie in einem Organspendeausweis festhalten. Die Einwilligung oder Ablehnung können bereits Minderjährige mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs in diesem dokumentieren. Die Entscheidung darin ist rechtskräftig und kann nicht vom Vormund geändert werden. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren treffen die Eltern oder die nächsten Angehörigen im Falle eines Ablebens die Entscheidung, ob Organe gespendet werden sollen.

Wichtig für Sie: Der Organspendeausweis ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung. Mit dieser legen Sie vorsorglich fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können (zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen). Ihre Entscheidung über die postmortale Organspende können Sie hier ebenfalls vermerken. Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Organspendeausweis dokumentieren Sie also Ihre Wahl für oder gegen eine Organspende nach Ihrem Tod. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • generelle Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme
  • eingeschränkte Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme (Benennung von Organen und Gewebe mit ausdrücklicher Zustimmung oder Ablehnung)
  • generelle Ablehnung von Organ- und Gewebespenden
  • Benennung einer Person, die stellvertretend die Entscheidung für Sie treffen soll

Außerdem gilt:

  • Sie müssen keinen Organspendeausweis ausfüllen: Dann liegt die Entscheidung darüber, ob Sie Organspenderin oder Organspender werden bei Ihren Angehörigen. Helfen Sie diesen bei dieser schwierigen Entscheidung und sprechen Sie mit Freunden, Freundinnen und Familie über das Thema.
  • Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern: Vernichten Sie dafür einfach Ihren Organspendeausweis und dokumentieren Sie Ihre Wahl in einem neuen Ausweis. Erzählen Sie auch Ihren nahen Angehörigen davon.
  • Sie müssen sich nicht für den Organspendeausweis registrieren oder ihn beantragen: Auch Ihre Krankenkasse brauchen Sie nicht zu informieren. Es reicht, wenn Sie Ihren Organspendeausweis ausfüllen und ihn immer bei sich tragen.

Eine Umfrage hat ergeben, dass im Jahr 2022 rund 40 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis ausgefüllt haben (Quelle: organspende-info.de).
Sie fragen sich jetzt: Wo bekomme ich meinen Organspendeausweis her und muss ich ihn beantragen?
Sie können ihn hier direkt mit einem Klick herunterladen: Organspendeausweis (PDF)

Neu: Alternative zum Organspendeausweis.
Ihre Entscheidung in digitaler Form

Versicherte der KNAPPSCHAFT können sich – statt einen Organspendeausweis auszufüllen und bei sich zu tragen –  direkt über die App Meine GESUNDHEIT mit der GesundheitsID auf der Seite des Organ- und Gewebespenderegisters anmelden und ihre Erklärung dort abgeben oder bearbeiten. Auch hier gilt: Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern.

Organspende-Verlauf.
Was sind die Stationen der Organ- und Gewebespende?

Sind die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt, meldet das Krankenhaus, in dem der Spender beziehungsweise die Spenderin liegt, die mögliche Spende an ein Transplantationszentrum. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird informiert. Diese koordiniert und überwacht alle Prozesse, die mit einer Organtransplantation zusammenhängen. Sobald die Deutsche Stiftung Organtransplantation von einem Krankenhaus kontaktiert wird, informiert sie die Stiftung Eurotransplant für die Organvermittlung.

Die Stiftung Eurotransplant: Die Stiftung Eurotransplant (ET) ist die Vermittlungsstelle für gespendete Organe. Sie vermittelt Organe in Deutschland und in sieben weitere Länder. Wird eine Organspende gemeldet, sucht Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin auf der Warteliste. Dabei kommt es vor allem auf die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation an. Sobald die Stiftung Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin gefunden hat, benachrichtigt sie das entsprechende Transplantationszentrum. Dann kann es sofort losgehen.

Das Transplantationszentrum: Was sind Transplantationszentren? Das sind Einrichtungen einer chirurgischen Klinik. Ihre Aufgaben: Sie führen Wartelisten der Organempfänger und -empfängerinnen, übernehmen die Transplantationen und kümmern sich nach der Operation um die Patienten und Patientinnen. Wenn ein Organspender beziehungsweise Organspenderin in einer Klinik ohne Transplantationszentrum behandelt wird, operiert ein hinzugezogener Transplantationsmediziner oder eine hinzugezogene Transplantationsmedizinerin. Das entnommene Organ wird dann sofort zur Person gebracht, die es erhält.

30.09.2019 Magazin-Beitrag

Die 9 Schritte bei einer Organspende.

Organspende ist wichtig, da ist sich die Mehrzahl der Deutschen einig. Dennoch herrscht eine große Verunsicherung über Details. Und wenig konkrete Bereitschaft, zu spenden. Um die Abläufe nachvollziehbarer zu machen, schildern wir dir den Ablauf einer Organspende in unserem Online-Magazin.