Unter einem Wohngruppenzuschlag versteht man einen Zuschuss, den Sie als Bewohner oder Bewohnerin einer ambulanten Wohngruppe erhalten. Dieser kann eigenverantwortlich für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft verwendet werden.
Sie erhalten diesen Zuschlag von pauschal 224 Euro monatlich als zusätzliche Leistung zu Ihren weiteren Pflegesachleistungen, Ihrem Pflegegeld oder Ihren Kombinationsleistungen. Von Ihrer zuständigen Pflegekasse - zum Beispiel der KNAPPSCHAFT.
Welche konkreten Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen zu erhalten, erfahren Sie im Folgenden.
Gut zu wissen: Ihren
Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF, 332KB, Datei ist barrierefrei)
können Sie direkt hier herunterladen und dann bei uns einsenden. Oder die Beantragung in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT vornehmen.