KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Wohngruppenzuschlag der KNAPPSCHAFT.
Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Unter einem Wohngruppenzuschlag versteht man einen Zuschuss, den Sie als Bewohner oder Bewohnerin einer ambulanten Wohngruppe erhalten. Dieser kann eigenverantwortlich für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft verwendet werden.

Sie erhalten diesen Zuschlag von pauschal 224 Euro monatlich als zusätzliche Leistung zu Ihren weiteren Pflegesachleistungen, Ihrem Pflegegeld oder Ihren Kombinationsleistungen. Von Ihrer zuständigen Pflegekasse - zum Beispiel der KNAPPSCHAFT.
Welche konkreten Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen zu erhalten, erfahren Sie im Folgenden.

Gut zu wissen: Ihren Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF, 332KB, Datei ist barrierefrei) können Sie direkt hier herunterladen und dann bei uns einsenden. Oder die Beantragung in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT vornehmen.

Die wichtigsten Infos zum Wohngruppenzuschlag.
Auf einen Blick

  • für pflegebedürftige Menschen des Pflegegrades 1 bis 5, die in ambulanten Wohngruppen leben
  • dient der eigenverantwortlichen Verwendung für gemeinschaftliches Wohnen und deckt die Kosten für die Beauftragung einer gemeinsamen Präsenzkraft
  • Höhe: Pauschalbetrag von 224 Euro monatlich
  • Anspruch auf den Zuschuss ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft

Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Wohngruppenzuschlag zu erhalten?

Um diesen zu erhalten, müssen strenge Anforderungen erfüllt werden. Diese haben wir für Sie zusammengestellt:

  • In der ambulanten Wohngruppe wohnen mindestens drei und maximal zwölf Bewohner beziehungsweise Bewohnerinnen.
  • Mindestens drei davon beziehen bereits ambulante Pflegeleistungen (zum Beispiel Pflegegeld).
  • Die Mitglieder der Wohngruppe haben eine Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt.
  • Es darf sich nicht um eine mit der stationären Pflege vergleichbare Versorgungsform handeln.
Wie kann ich den Wohngruppenzuschlag der KNAPPSCHAFT erhalten?

Stellen Sie ganz einfach den Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF, 332KB, Datei ist barrierefrei) . Das tun Sie, indem Sie ihn hier herunterladen und dann an die angegebene Adresse bei uns oder die Beantragung in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT vornehmen.

Wofür darf der Wohngruppenzuschlag verwendet werden? Welche Zwecke und Ziele hat dieser?

Dieser Zuschlag ist zweckgebunden. Er sichert das gemeinschaftliche Wohnen in der Gruppe. Und ist für eine Person bestimmt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten ausübt.
Er dient außerdem der eigenverantwortlichen Verwendung für die Organisation und Sicherstellung des gemeinschaftlichen Wohnens in der ambulanten Wohngruppe. Zum Beispiel in einer Pflege-WG. Mit ihm sollen die zusätzlichen Aufwendungen für die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft finanziert werden. Die Präsenzkraft erbringt für die Mitglieder der Wohngruppe Hilfestellungen – unabhängig von der jeweils individuellen pflegerischen Versorgung der Bewohner beziehungsweise Bewohnerinnen. 

Wer bekommt das Geld für den Wohngruppenzuschlag? Wird er auch rückwirkend gezahlt?

Die KNAPPSCHAFT beziehungsweise Ihre Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an Sie als Versicherten oder Versicherte. Er wird Ihnen für den jeweiligen Monat im Voraus für den nachfolgenden Monat gezahlt. Nach Antragsbewilligung besteht Ihr Anspruch ab dem Monat, in dem Sie die Beantragung vorgenommen haben. Die KNAPPSCHAFT zahlt Ihnen also rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt Ihren Wohngruppenzuschlag, sobald Ihr Antrag bewilligt wurde.

Gründung einer Wohngruppe.
Wir unterstützen Sie

Sie möchten eine Wohngruppe gründen und sind Versicherte oder Versicherter der KNAPPSCHAFT? Dann fördern wir Sie, wenn Sie einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben. Sie bekommen zusätzlich einmalig einen Betrag von bis zu 2.500 Euro. Die sogenannte Anschubfinanzierung. Wenn Sie sich an der Gründung einer gemeinsamen Wohnung beteiligen und diese altersgerecht oder barrierearm umgestalten. Wenn Sie sich für dieses Thema sowie die Antragsvoraussetzungen und die Antragsstellung interessieren, melden Sie sich gerne unter der 08000 200 501 bei uns.

Noch Fragen?
Wir helfen weiter

Sie interessieren sich für weitere Pflegeleistungen der KNAPPSCHAFT? Dann schauen Sie gerne zum Beispiel auf unseren Seiten zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, zur häuslichen Pflege und zur vollstationären Pflege vorbei. Auf unserer Übersichtsseite zum Thema Pflege erhalten Sie natürlich auch einen Überblick über viele unserer Leistungen in diesem Bereich.