KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Pfleger und drei ältere Bewohner einer ambulanten Wohngruppe.

Die zusätzlichen Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige

Für Ihre optimale Betreuung.
Zu jeder Zeit

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten neben der Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro.

Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF)

Wichtig für Sie: Den Antrag auf Wohngruppenzuschlag können Sie auch in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT stellen.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat.
  • Um diesen Wohngruppenzuschlag zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Der Zuschlag dient der eigenverantwortlichen Verwendung für gemeinschaftliches Wohnen und deckt die Kosten für die Präsenzkraft.

Alles rund um die Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.
Für Sie

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Wohngruppenzuschlag zu erhalten?

  • In der Wohngruppe wohnen mindestens drei und maximal zwölf Bewohner beziehungsweise Bewohnerinnen.
  • Mindestens drei Bewohner beziehungsweise Bewohnerinnen beziehen bereits ambulante Pflegeleistungen (zum Beispiel Pflegesachleistungen oder Pflegegeld).
  • Die Mitglieder der Wohngruppe haben eine Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt.
  • Es darf sich nicht um eine mit der stationären Pflege vergleichbare Versorgungsform handeln.

Welche Zwecke und Ziele hat der Wohngruppenzuschlag?

Der Wohngruppenzuschlag dient der eigenverantwortlichen Verwendung für die Organisation und Sicherstellung des gemeinschaftlichen Wohnens in der Wohngruppe. Mit ihm sollen die zusätzlichen Aufwendungen für die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft finanziert werden. Die Präsenzkraft erbringt für die Mitglieder der Wohngruppe Hilfestellungen – unabhängig von der jeweils individuellen pflegerischen Versorgung der Bewohner. 

Sie möchten eine Wohngruppe gründen?

Dann fördern wir Sie, wenn Sie einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben. Sie bekommen zusätzlich einmalig einen Betrag von bis zu 2.500 Euro. Wenn Sie sich an der Gründung einer gemeinsamen Wohnung beteiligen und diese altersgerecht oder barrierearm umgestalten.

Antrag auf einen Förderbetrag zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe (PDF)

Wohngruppenzuschlag bei ambulanter Betreuung.

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bekommen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung. Plus 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist zweckgebunden. Er sichert das gemeinschaftliche Wohnen in der Gruppe. Und ist für eine Person bestimmt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten ausübt. So bekommen Sie den Zuschlag:

Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF)