Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie dürfen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben und erhalten eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Ihr Sozialversicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen.
Das Pflegeunterstützungsgeld der KNAPPSCHAFT.
Für den Notfall
Die wichtigsten Infos zum Pflegeunterstützungsgeld der KNAPPSCHAFT.
Auf einen Blick
- Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei einer akut auftretenden Pflegesituation - wie zum Beispiel einem plötzlichen Pflegefall in Ihrer Familie.
- Ihr Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen.
- Pflegeunterstützungsgeld steht allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Alles rund um das Pflegeunterstützungsgeld.
Für Sie
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden kann?
Voraussetzung für Pflegeunterstützungsgeld ist, dass eine akute Pflegesituation (wie zum Beispiel ein plötzlicher Pflegefall in Ihrer Familie) eintritt, sodass eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sichergestellt werden kann.
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld (PDF)
Wichtig für Sie: Sie können den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld auch in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT stellen.