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Ein Kind sitzt lachend bei der Zahnvorsorge für Kinder beim Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl.

Zahnvorsorge für Kinder.
Früh vorgesorgt für gesunde Zähne

Zahngesundheit bei Kindern.
Kann nie früh genug anfangen

Zahnvorsorge beginnt in frühem Kindesalter. Sowohl bei der Zahnvorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt beziehungsweise der Zahnärztin als auch beim gründlichen Zähneputzen zu Hause. Bei der zahnärztlichen Vorsorge für Kinder und Jugendliche wird die Mundhygiene untersucht und es erfolgt eine altersgerechte Vermittlung der Zahnputztechnik.

Vom sechsten Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag sollten Kinder sechsmal in regelmäßigen Abständen zur zahnärztlichen Früherkennung gehen. Im Alter von sechs bis 17 Jahren werden die Kinder im Rahmen der Individualprophylaxe dann halbjährlich untersucht. Wichtig: Ab dem zwölften Lebensjahr sollten die Untersuchungen durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin im Bonusheft bestätigt werden. Die eingetragenen Bestätigungen können dann anschließend genutzt werden, um einen Anspruch auf höhere Zuschüsse im Bereich Zahnersatz nachzuweisen.

Auch der Zusammenbiss der Zähne wird je nach Alter innerhalb der Vorsorge kontrolliert. Bei der Vorsorge inspiziert die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit Spiegel und Sonde den Mund. Dabei klären Sie auch zu Krankheitsursachen und deren Vermeidung auf. Eine Beratung zur Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnschmelzes und zu Ernährungsfragen bei Karies findet ebenfalls statt. Was noch dazugehört: Die Versiegelung bleibender Backenzähne (Molaren). Diese Maßnahmen helfen, Karies zu reduzieren.

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Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Die Kosten der Zahnvorsorgeuntersuchungen für Kinder werden im Alter von sechs bis einschließlich 17 Jahren übernommen.
  • Die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche findet einmal im Kalenderhalbjahr statt.
  • Das Bonusheft gilt als Nachweis für spätere Zuschüsse zum Zahnersatz durch die Krankenkasse.
Kostenübernahme der Zahnvorsorge bei Kindern durch die Krankenkasse und wichtige Infos.

Alles rund um die Zahnvorsorge.
Für Kinder

Wie oft kann die Zahnvorsorge für Kinder in Anspruch genommen werden?

Im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren kann sechsmal eine Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wahrgenommen werden. Die Individualprophylaxe, also die Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche, wird im Alter von sechs bis 17 Jahren halbjährlich durchgeführt. Ab dem 18. Lebensjahr gelten dann die Ansprüche der Zahnvorsorge für Erwachsene.

Eine genaue Auflistung der möglichen Zahnvorsorgeuntersuchungen mit den entsprechenden Altersangaben und näheren Erläuterungen zur jeweiligen Untersuchung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wofür ein Bonusheft?

Ab 12 Jahren werden die Untersuchungen zur Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche in einem Bonusheft festgehalten. Diese Einträge sind wichtig. Sie dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz der Krankenkasse.

Wozu dienen Fissurenversiegelungen?

Fissurenversiegelungen helfen dabei, Karies zu reduzieren. Hierbei versiegelt die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Fissuren der Backenzähne.

Was ist Gruppenprophylaxe?

Die Gruppenprophylaxe ist die Förderung der Zahnpflege von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Gesundheitserziehung. Sie findet damit vorrangig im Kindergarten, in der Grundschule oder auf der weiterführenden Schule statt. Und das bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, teilweise auch länger. In der Gruppenprophylaxe werden den Kindern die Grundlagen zur Zahnpflege altersgerecht vermittelt.

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