KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine ältere Frau in einem Rollstuhl mit ihrer Pflegerin und sie sprechen über das Pflegegeld der Krankenkasse.

Das Pflegegeld der Pflegekasse.
Für Ihre Unterstützung

Unterstützung für Sie und Ihre Liebsten.
Ganz nach Ihren Bedürfnissen

Zu Hause fühlt sich jeder Mensch am wohlsten. Auch im Fall der Pflegebedürftigkeit möchten die meisten Menschen daher am liebsten weiterhin zu Hause wohnen und von den Menschen versorgt werden, die ihnen vertraut sind.

Ist Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Nachbarinnen, Bekannte oder sonstige private Pflegepersonen sichergestellt, steht Ihnen ein Pflegegeld zu. Pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen wir ein Pflegegeld in Höhe von monatlich

332 Euro im Pflegegrad 2

573 Euro im Pflegegrad 3

765 Euro im Pflegegrad 4

947 Euro im Pflegegrad 5

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)

Gut zu wissen: Über Ihr persönliches Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT können Sie den Antrag ebenfalls stellen.

Die wichtigsten Infos zum Pflegegeld der Pflegekasse.
Auf einen Blick

  • Pflegegeld wird gewährt, wenn die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Nachbarinnen oder private Pflegepersonen sichergestellt ist
  • Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad.
  • Pflegegeld kann gekürzt oder entzogen werden, wenn Beratungstermine nicht wahrgenommen werden.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Nur ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro.
  • Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
  • Das Pflegegeld wird bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr gewährt.
Informationen zu den Bedingungen der Auszahlung des Pflegegeldes.

Regelmäßige Beratungseinsätze als Voraussetzung für das Pflegegeld.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, brauchen wir von Ihnen regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz. Von Personen in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, von Personen in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Entweder durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Sie werden nach Ihren Bedürfnissen beraten. Damit bei der häuslichen Pflege alles gut läuft. Halten Sie die Besuche rechtzeitig ein, dann geht mit dem Pflegegeld nichts schief. Nehmen Sie die Beratungstermine nicht wahr, wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar entzogen.

Alles rund um das Pflegegeld.
Für Sie

Besteht Anspruch auf Pflegegeld im Pflegegrad 1?

Nein, pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wer kommt für die Kosten des Beratungseinsatzes auf?

Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für die Beratung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer beziehungsweise der Leistungserbringerin.

Ich bekomme Pflegegeld. Muss ich eigentlich wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nachweisen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Beratungsbesuche wieder durchgeführt werden.

Kann mein Pflegegeld gekürzt werden?

Ja, wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden oder sich bei einer Rehabilitationsmaßnahme erholen, reduziert sich Ihr Pflegegeld bei einer Dauer von mehr als 28 Tagen.

Wie wird das Pflegegeld berechnet, wenn es nicht für den kompletten Monat gezahlt wird?

Das Pflegegeld wird bei Teilmonaten für die tatsächlichen Anspruchstage gezahlt.

Beispiel:

Anspruch auf Pflegegeld in Höhe des Pflegegrades 2 vom 01.01. bis 15.01.

Berechnung: 332 Euro: 30 Tage x 15 Tage = 166 Euro

Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt, wenn der Kunde oder die Kundin verstirbt?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige beziehungsweise die Pflegebedürftige verstorben ist.

Wird das Pflegegelde bei Inanspruchnahme der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege weitergezahlt?

In Fällen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Das hälftige Pflegegeld ist während der Leistungsgewährung der Kurzzeitpflege für die Dauer von bis zu acht Wochen und der Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortzugewähren.

Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn ich mich im Ausland befinde?

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr wird das Pflegegeld weitergewährt. Der Anspruch auf Leistungen für längstens sechs Wochen besteht auch, wenn der Auslandsaufenthalt von vornherein für einen längeren Zeitraum als sechs Wochen geplant ist.

Der Leistungsanspruch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von längstens sechs Wochen entsteht mit jedem Kalenderjahr neu.