KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Mutter hält eines ihrer Kinder auf dem Arm, während  der Vater mit zwei weiteren Kindern hinter ihr steht und sie für ihre Kur am Schalter eincheckt.

Mutter- oder Vater-Kind-Kur.
Bei Ihrer Krankenkasse

Endlich Zeit für Erholung.

Als Mutter oder Vater haben Sie viele Belastungen: Kindererziehung, Haushalt, Beruf. Dabei leidet oft die Gesundheit. Bleiben Sie lieber gesund. Wie? Mit den Mutter- oder Vater-Kind-Kuren der KNAPPSCHAFT. Die Kuren erfolgen in einer zugelassenen Kurklinik und dauern drei Wochen.

In der Kur lernen Sie, wie Sie den Alltag mit Ihrer Familie bestens bewältigen. Bis 12 Jahre kann Ihr Kind Sie immer zur Kur begleiten. Liegen bei Ihrem Kind Erkrankungen vor, kann es Sie sogar bis 14 Jahre begleiten. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Alle wichtigen Infos.
Auf einen Blick

  • Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist bis zum Alter von 12 Jahren möglich. Ein erkranktes Kind kann Sie bis zum Alter von 14 Jahren begleiten.
  • Sie zahlen zehn Euro Zuzahlung pro Tag. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen.
  • Das Antragsformular füllen Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt aus.
  • Es ist nicht möglich, dass Ihr Partner Sie in Form einer Familienkur begleitet.
  • Für die schulische Betreuung während der Kur ist gesorgt.
Übersicht darüber, wie und in welchem Umfang eine Mutter-/Vater-Kind-Kur in Anspruch genommen werden kann.

Wie beantrage ich eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur bei der Krankenkasse?

  1. Sprechen Sie Ihren Arzt an. Mit ihm klären Sie, ob eine Kur oder Reha aus medizinischer Sicht notwendig ist.
  2. Ihrem Arzt liegt auch das entsprechende Antragsformular vor. Füllen Sie diesen gemeinsam aus. Therapiebedürftige Kinder benötigen zusätzlich einen ausgefüllten Antrag vom Kinderarzt.
  3. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Die KNAPPSCHAFT übernimmt alle Kosten für Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Kur. Sie zahlen nur den vorgeschriebenen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag. Die Dauer in der Mutter- oder Vater-Kind-Kur beträgt standardmäßig drei Wochen.

In den folgenden Kliniken können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Kur machen. Schule schwänzen geht übrigens gar nicht. Deswegen gibt es in ausgewählten Einrichtungen eine schulische Betreuung für Ihr Kind. So brauchen Sie sich keine Sorgen über versäumten Unterrichtsstoff zu machen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: in den Geschäftsstellen und am kostenlosen Servicetelefon 08000 200 501.

Ist die Kur nicht für Sie, sondern für Ihr Kind?

Stellen Sie einfach bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderrehabilitation – und kommen Sie als Begleitperson mit. In den folgenden Kliniken können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Kur machen. Die Kinder werden dabei jedoch nicht von der Schulpflicht entbunden. Deswegen gibt es in ausgewählten Einrichtungen eine schulische Betreuung für Ihr Kind. So brauchen Sie sich keine Sorgen über versäumten Unterrichtsstoff zu machen.

Kur für Väter und Kur für Mütter beantragen.
Das müssen Sie wissen

Kann ich meinen Ehepartner zu einer bewilligten Mutter- oder Vater-Kind-Kur mitnehmen?

Nein. Familienmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden.

Zahlt mein Arbeitgeber meinen Lohn weiter, wenn ich mich in einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur befinde?

Ja. Während einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn weiter. Befinden Sie sich bereits im Krankengeldbezug, wird dieses für die Maßnahme weitergezahlt.

Ich möchte eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur durchführen und habe zwei Kinder unter zwölf Jahren. Nur ein Kind ist behandlungsbedürftig. Werden die Kosten für beide Kinder übernommen?

Ja. Voraussetzung ist, dass Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Weitere Infos und Leistungen der KNAPPSCHAFT zur Reha entdecken.