KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Frau liegt während der Krankenhausbehandlung im Krankenhausbett. Ein Mann hält ihre Hand und beide lächeln.

Aufenthalt im Krankenhaus.
Wir kümmern uns um Ihre Kostenübernahme

Finanzielle Unterstützung durch Ihre Krankenkasse.

Haben Sie einen längeren stationären Aufenthalt im Krankenhaus hinter sich?  Die KNAPPSCHAFT zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Aufenthalte im Krankenhaus. Dazu gehören 

  • die ärztliche, teil- oder vollstationäre Behandlung, 
  • die Krankenpflege, 
  • die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
  • die Unterkunft und Verpflegung (bei vollstationärer Behandlung)

Grundsätzlich können Sie zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern wählen. Ihre Ärztin berät Sie dabei gerne und stellt eine entsprechende Verordnung aus, wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Über die Aufnahme und Art der Behandlung entscheidet der aufnehmende Krankenhausarzt. Hierbei werden stets alle medizinischen Punkte sowie deren Notwendigkeit berücksichtigt.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Die KNAPPSCHAFT trägt die Kosten für Ihre medizinisch notwendigen Aufenthalte im Krankenhaus
  • Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin wählen Sie das Krankenhaus aus allen zugelassenen aus
  • Sie tragen lediglich 10 Euro pro Tag Krankenhauspauschale
  • Bei Kindern bezuschussen wir den Aufenthalt eines Elternteils mit 45 Euro pro Tag
Veranschaulichung der Höhe der Kostenübernahme der Krankenhasse für Krankenhausaufenthalte.

Krankenhaus: Kostenübernahme durch die Krankenkasse – was zahle ich?

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen Sie für die ersten 28 Tage in einem Kalenderjahr zehn Euro pro Tag direkt an das Krankenhaus. Diese Zuzahlung ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres für die vollstationäre Krankenhausbehandlung fällig. Alle weiteren anfallenden Kosten werden von der KNAPPSCHAFT übernommen.

Die Zuzahlungspflicht entfällt in folgenden Fällen:

  • Krankenversicherte der KNAPPSCHAFT unter 18 Jahren
  • vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
  • bei einer stationären Entbindung eines Kindes
  • Behandlung von Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen
  • Behandlung zu Lasten der Unfallversicherung

Kosten für die Begleitperson im Krankenhaus: Wer darf wen begleiten?

Manchmal ist es notwendig, eine Begleitperson für eine Krankenhausbehandlung dabeizuhaben – um den Behandlungserfolg zu sichern. Das gilt vor allem für Kinder unter sieben Jahren. Die Anwesenheit eines Elternteils vermindert seelische Belastung und Trennungsängste.

  • Wird ein krankes Kind unter sieben Jahren stationär im Krankenhaus behandelt, zahlen wir für die Mitaufnahme eines Elternteils 45 Euro täglich. Die Differenz zu dem tatsächlichen Betrag wird von den Patienten selbst getragen.
  • Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir auch die Kosten für die Mitaufnahme bei Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür reicht uns eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes oder der Krankenhausärztin.
  • Die Kosten rechnen wir direkt mit dem behandelnden Krankenhaus ab.

Das ausgewählte Krankenhaus kann Sie als Begleitperson nicht unterbringen? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für eine alternative Unterkunft in der Nähe Ihrer Liebsten – bis maximal 45 Euro pro Tag. Erfahren Sie mehr über die Mitnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus.