KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau schaut in ihrem Portemonnaie nach ihrer elektronischen Gesundheitskarte

Meine Versicherung in der Tasche.
Die elektronische Gesundheitskarte

Ihre Eintrittskarte für Arzt- oder Zahnarztpraxen: die elektronische Gesundheitskarte (eGK), ehemals auch Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungskarte genannt. Sie belegt, dass Sie bei der KNAPPSCHAFT versichert sind. Mit der eGK können Sie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Europaweit.

Jede bei uns versicherte Person erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte der KNAPPSCHAFT – ob familienversichertes oder eigenständiges Mitglied. Mit dieser Versichertenkarte werden Ihre Daten in der Arztpraxis eingelesen. Die Behandlung rechnen wir dann direkt ab. Der Austausch zwischen Krankenversicherung, Ärztinnen, Zahnärzten, Krankenhäusern und Psychotherapeutinnen funktioniert jetzt noch schneller. Das Versichertenstammdatenmanagement machts möglich.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick.

  • Die eGK enthält Ihre persönlichen Daten.
  • Mit der eGK erhalten Sie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen.
  • Gilt in Deutschland und in der EU.
  • Sie brauchen sich nicht um Arztrechnungen zu kümmern.
  • Sie bestimmen, welche medizinischen Anwendungen auf der Karte gespeichert sind. 
  • Datensicherheit durch PIN.
  • Praktisch im Notfall: Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan auf Ihrer eGK.
Die verschiedenen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte.

So sieht sie aus.
Ihre elektronische Gesundheitskarte

Vorderseite der Gesundheitskarte eines Versicherten bei der KNAPPSCHAFT.

Häufig gestellte Fragen zur Gesundheitskarte.
Wir geben Antworten

Foto

Sie sind über 15 Jahre alt? Dann benötigen Sie ein aktuelles Foto auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Das verhindert den Missbrauch Ihrer Gesundheitskarte. Unser Tipp: Übermitteln Sie das Foto schnell und unkompliziert online. Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vordruck zu erhalten. Auf diesen können Sie Ihr aktuelles Foto kleben und ihn an uns zurückschicken. Wir digitalisieren und speichern ihr Foto dann für Sie. Für den Fall, dass Sie Ihre eGK verlieren, kann Ihr Foto wiederverwendet werden. 

Zu Ihrem Schutz vernichten wir Ihr Foto nach der Digitalisierung. Ein Hinweis für Sie: Bitte senden Sie uns Ihr Foto nicht per Mail, auf einem USB-Stick oder anderen Datenträgern. Diese können wir leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten. Apropos Datenschutz: Wir löschen Ihr digital gespeichertes Fotos nach zehn Jahren. So schreibt es das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Natürlich müssen Sie nicht abwarten, bis wir Ihr Foto löschen und Sie um ein neues Foto bitten: Übermitteln Sie uns ganz einfach bereits jetzt das aktuelle Lichtbild für Ihre nächste Gesundheitskarte.

Chip

Klein, aber oho: Der Chip auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte kann so einiges. Er speichert Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Geschlecht und Ihre Adresse. Außerdem: Daten zur Krankenversicherung, Versichertennummer und Versichertenstatus, und – wenn Sie möchten – medizinische Anwendungen.

Versicherung

Die Kennnummer ist wichtig für Ihre Ärztinnen und Ärzte. Sie ermöglicht die Abrechnung der Kosten.

Versichertennummer

Diese zehnstellige Nummer auf Ihrer Versichertenkarte begleitet Sie Ihr ganzes Leben. Links neben dem Hinweis „G2.1“ finden Sie die Kartenfolgenummer. Diese Nummer zeigt an, wie viele Karten Sie bereits von der KNAPPSCHAFT bekommen haben.

Braille

Unter Ihrem Foto ist in Blindenschrift der Schriftzug eGK eingedruckt.

Schutz im Ausland? Einfach Karte umdrehen

Rückseite der Gesundheitskarte eines Versicherten bei der KNAPPSCHAFT.

Ihre europäische Gesundheitskarte

Wussten Sie, dass Sie Ihre europäische Gesundheitskarte immer mit dabei haben? Die ist nämlich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Mit Ihrer Karte nehmen Sie Leistungen im europäischen Ausland in Anspruch, ganz unkompliziert. Sind die Felder auf der Versichertenkarte mit „X“ ausgefüllt, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen im Ausland. Ihre Ansprüche sind unterschiedlich, je nachdem, welches Land Sie bereisen. Unser Tipp: Informieren Sie sich schon vor Abreise über den Versicherungsschutz in Ihrem Reiseland.

Leistungserbringer prüfen Ihre Daten bei jedem ersten Besuch im Quartal.

Mit der ersten Anwendung der eGK, dem Versichertenstammdatenmanagement, können Psychotherapeuten, Ärztinnen, Zahnärzte und Krankenhäuser Ihre Stammdaten schnell und einfach aktualisieren. Ziehen Sie zum Beispiel um, teilen Sie uns das mit. Ihre Daten werden online übermittelt und beim nächsten Praxisbesuch direkt aktualisiert.

Die technischen Möglichkeiten.
Der elektronischen Gesundheitskarte

Aktuell sind die ersten medizinischen Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan auf Ihrer Versichertenkarte in Betrieb. Wenn Sie möchten, kann jeder Arzt und jede Ärztin auf Ihre Daten zugreifen. Und erhält zum Beispiel Informationen zu Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Der elektronische Medikationsplan ist wichtig für Menschen, die mehr als drei Medikamente nehmen müssen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Medikamente und deren Dosierungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Und damit Fehlmedikationen und unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden. Sie geben das Okay mit Ihrer PIN, wenn Sie wollen, dass Ärzte oder Ärztinnen Ihre medizinischen Daten einsehen. Eine weitere Anwendung, die mittels PIN nutzbar ist, ist das elektronische Rezept. Kurz E-Rezept. Zum Empfang des Rezeptcodes in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone. Darüber hinaus ist dort eine Autorisierung per NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN notwendig. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter E-Rezept. Wir informieren Sie rechtzeitig über Neuerungen.

Ihr PIN-Brief für die elektronische Gesundheitskarte

Sie möchten medizinische Anwendungen mit Ihrer Versichertenkarte nutzen? Das Notfalldatenmanagement (NFDM) können Sie ohne PIN nutzen. Um aber den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern oder sich mit der eGK in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) anzumelden, benötigen Sie eine PIN. Da wir Ihnen diese nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr ohne vorherige Identifizierung übersenden dürfen, ist eine persönliche Identifizierung notwendig.

Persönliche Identifizierung in einer Geschäftsstelle der KNAPPSCHAFT

Sie möchten Wartezeiten vermeiden? Dann empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung. So gehts schnell, und wir können uns bestmöglich auf Ihren Besuch vorbereiten. Schicken Sie uns einfach über unser Formular Ihren Wunschtermin zu. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Oder Sie rufen uns in der Geschäftsstelle an, und wir machen einen Termin direkt am Telefon aus.

  • Kommen Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sowie einem gültigen Ausweisdokument in die Geschäftsstelle Ihrer KNAPPSCHAFT.
  • Dort prüfen wir Ihre Identität und verifizieren Ihre elektronische Gesundheitskarte.
  • Anschließend schicken wir Ihnen Ihren PIN-Brief.

Digitale Identifizierung über die App Nect

Die App der Firma Nect ermöglicht eine vollautomatisierte Online-Identifizierung. Sie dient der sicheren und gleichzeitig bequemen Identitätsprüfung einer Person. Die Identifizierung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises (eID) und die Eingabe der persönlichen sechsstelligen PIN.

  • Halten Sie dafür einfach Ihr Smartphone oder Tablet, Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihren (nach dem 31. Oktober 2010) ausgestellten deutschen Personalausweis samt zugehöriger PIN bereit.
  • Starten Sie die Identitätsprüfung beim Anbieter Nect
  • Durchlaufen Sie den Prozess: keine Sorge! Dieser wird Ihnen von Nect ausführlich erklärt.
  • Nachdem Nect Ihre Identität erfolgreich geprüft hat, verifizieren wir Ihre Gesundheitskarte.
  • Anschließend schicken wir Ihnen Ihren PIN-Brief zu.

Über das Personalausweisportal erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Funktion des deutschen Personalausweises sowie zur Beantragung und Änderung der zugehörigen Geheimnummer (PIN).

Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten

Ich habe mehrere Gesundheitskarten. Welche Karte muss ich zum Arztbesuch mitnehmen?

Bitte nehmen Sie immer die letzte elektronische Gesundheitskarte, die Sie von der KNAPPSCHAFT erhalten haben. Diese erkennen Sie an der Kartenfolgenummer oben rechts unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ links neben dem Hinweis „G2.1“. Ältere Karten können in der Arztpraxis nicht mehr eingelesen werden.

Ich bin umgezogen. Brauche ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

Ihre Gesundheitskarte ist weiterhin gültig. In den meisten Fällen wird die hinterlegte Anschrift beim Einlesen in den Arztpraxen automatisch geändert.
Kennen wir Ihre neue Adresse schon?
Wenn nicht: Ändern Sie Ihre Adresse ganz einfach selbst direkt in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.

Wann erhalte ich meine neue elektronische Gesundheitskarte?

Als Neumitglied erhalten Sie bereits vor Mitgliedschaftsbeginn die Aufforderung, ein Lichtbild für Ihre Krankenkassenkarte einzureichen. Wenn Sie uns rechtzeitig Ihr Bild schicken, bekommen Sie schon vor Mitgliedschaftsbeginn Ihre neue elektronische Gesundheitskarte.

Wann muss ich das Foto auf meiner elektronischen Gesundheitskarte erneuern?

Ihr Foto auf der Gesundheitskarte ist älter als zehn Jahre? Dann muss es erneuert werden. Um Sie eindeutig identifizieren zu können, befindet sich auf Ihrer eGK ein Foto von Ihnen. So sind Sie bestmöglich vor einem Missbrauch Ihrer Versichertenkarte geschützt.
Sie haben Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren? Kein Problem. Ihr Foto wird bei uns digital gespeichert, sodass Sie schnell und unkompliziert einen Ersatz bekommen können.
Sie fragen sich: Was passiert mit meinem alten Foto? Wir löschen Ihr digital gespeichertes Foto nach zehn Jahren. So schreibt es uns das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Und selbstverständlich müssen Sie nicht abwarten, bis Ihr Foto gelöscht wird und wir Sie um ein neues Foto bitten. Übermitteln Sie ganz einfach und unkompliziert bereits jetzt ein aktuelles Lichtbild von Ihnen über diesen Link.

Gilt meine elektronische Gesundheitskarte auch im Ausland?

Ja. Nehmen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte befindet sich der Auslandskrankenschein. Der gilt in der ganzen EU. Aber auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie Ihre Gesundheitskarte einfach dem Krankenhaus oder beim Arztbesuch im Ausland vor.

Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien brauchen Sie einen speziellen Auslandskrankenschein. Den können Sie bei uns ganz einfach online anfordern. Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall. Was Sie im Krankheitsfall im Ausland beachten sollten, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Auslandskranekversicherung.  
Bitte schließen Sie in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung ab, damit Sie immer Ihre Kosten erstattet bekommen – egal, wo Sie Ihren Urlaub verbringen. Das geht schnell online bei unserem Partner, der DKV.

Meine bestellte elektronische Gesundheitskarte ist noch nicht da. Mein Arzt braucht aber einen Nachweis. Was ist zu tun?

Das ist kein Problem. Wir stellen Ihnen einen Abrechnungsschein aus. Rufen Sie uns einfach unter 08000 200 501 an oder fordern Sie ihn in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT an.

Bekomme ich für mein Kind eine zweite elektronische Gesundheitskarte?

Nein. Aus technischen Gründen und zur Vorbeugung des Kartenmissbrauches erhalten Sie keine Gesundheitskarte für Ihr Kind.

Ich habe meine elektronische Gesundheitskarte vergessen. Werde ich trotzdem ärztlich behandelt?

Ja. Reichen Sie aber bitte die Gesundheitskarte innerhalb von zehn Tagen in Ihrer Arztpraxis nach.

Was ist eigentlich „NFC“?

Die Abkürzung NFC steht für „Near Field Communication“, auf Deutsch „Nahfeld-Kommunikation“. Bei der NFC-Technologie handelt es sich um einen internationalen Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen. NFC gilt aufgrund des Datenaustauschs über eine geringe Distanz als besonders sicher.

Wozu benötige ich eine NFC-Karte?

Eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion benötigen Sie, wenn Sie die App der elektronischen Patientenakte (meine Gesundheit), kurz ePA, oder die Anwendung „elektronisches Rezept“ (E-Rezept) per App nutzen möchten.

Meine neue elektronische Gesundheitskarte weist eine CAN auf – was ist das?

Die sechsstellige Card Access Number (CAN) befindet sich auf der Vorderseite Ihrer eGK. Die CAN verhindert das missbräuchliche Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte. Um mittels NFC auf die Daten zuzugreifen, ist zunächst die Eingabe der CAN erforderlich. Erst anschließend ist der Zugriff mit der PIN möglich.

Was ist eine PIN?

Die PIN ist die Geheimzahl zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Genau wie bei einer EC-Karte müssen Sie die PIN auswendig kennen und jedes Mal neu eingeben, wenn Sie zum Beispiel medizinische Informationen speichern möchten.

Warum benötige ich eine PIN für meine elektronische Gesundheitskarte?

Sie möchten mit Ihrer Gesundheitskarte die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen? Dann müssen diese Daten gut gesichert werden. Dafür wird die PIN verwendet. Die App der Anwendung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) ist ebenfalls mittels PIN nutzbar.

Wie erhalte ich die PIN für meine elektronische Gesundheitskarte?

Ab sofort haben Kunden und Kundinnen der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, sich schnell und einfach online über ein Webportal und eine App für die Übersendung des PIN-Briefes zu identifizieren.

Warum bekomme ich die PIN nicht zusammen mit der elektronischen Gesundheitskarte zugeschickt?

Der PIN-Brief wird nur auf Nachfrage an unseren Kunden versandt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird der PIN-Brief nur nach vorheriger Identifizierung versandt.

Brauche ich für einen Arztbesuch eine PIN?

Nein. Für einen Arztbesuch ist die Vorlage Ihrer gültigen elektronischen Gesundheitskarte zur Inanspruchnahme von Leistungen ausreichend.

Was ist, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte oder die PIN verloren habe?

Dann erhalten Sie eine neue Karte und eine neue PIN. Die PIN gilt immer nur für eine Versichertenkarte. Auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte ist nichts gespeichert, alle Daten müssen neu eingegeben werden.

PIN falsch eingegeben – wie viele Versuche habe ich?

Wenn Sie die PIN dreimal falsch eingegeben, kann die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr mit der ihr zugewiesenen PIN verwendet werden. Ein Zugriff auf durch die PIN geschützte Daten ist in diesem Zustand nicht mehr möglich. Die E-Rezept-/ePA-App erkennt dies automatisch und bietet dem Nutzer die Möglichkeit an, die Verwendung der PIN über die Eingabe des PUK zu entsperren. Der PUK wird den Versicherten mit der PIN zur eGK per Post übersandt. Durch Eingabe des PUK wird die PIN zurückgesetzt und Sie können sich eine neue PIN vergeben.

Wer schreibt die Daten auf meine Karte?

Das kann Ihre Hausärztin, Ihr Facharzt, Ihre Gynäkologin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Apothekerin erledigen. Besprechen Sie, welche Funktionen für Sie Vorteile bieten und bitten Sie um einen Ausdruck. Damit Sie selbst vor Augen haben, was auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist.

Kann die KNAPPSCHAFT die Daten speichern oder auslesen?

Nein. Die KNAPPSCHAFT hat nur Zugriff auf die Patientenstammdaten. Die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan kann die KNAPPSCHAFT für Sie nicht speichern und auch nicht auslesen.

Kann ich die auf meiner elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten auch wieder löschen lassen?

Ja! Ohne Angabe von Gründen können Sie Ihre Gesundheitskarte auch wie bisher ohne Notfalldaten und den Medikationsplan nutzen. Löschen können Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken – nicht die KNAPPSCHAFT.

Sind meine medizinischen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte sicher?

Ja! Niemand kann ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Daten zugreifen! Dafür haben Sie die PIN bekommen. Erst nachdem Sie die 6-stellige Nummer eingegeben haben, können Arzt und Ärztin, Therapeutin und Therapeut oder Apotheker und Apothekerin auf Ihre Daten zugreifen.

Welche Daten sind immer auf meiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Auf Ihrer Gesundheitskarte sind aktuell Ihre persönlichen Versichertendaten gespeichert. Dazu gehören:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihr Geschlecht
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Adresse
  • Ihre Versichertennummer
  • Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer