KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein älterer Mann in einem Rollstuhl bei einem Ausflug mit seiner Pflegeperson.

Soziale Sicherung für Pflegepersonen.
Damit Sie Kraft für Ihre wichtige Arbeit haben

Als Pflegeperson helfen Sie im Haushalt und bei der Pflege. Sie unterstützen mit Ihrer Pflegetätigkeit im Alltag, damit ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Dafür brauchen Sie Kraft und soziale Sicherung. Was Sie nicht brauchen, sind zusätzliche Belastungen. Deshalb unterstützen wir Sie.

Weil Ihre Arbeit wichtig ist, können Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 Pflegegeld beanspruchen und an Sie weitergeben. Wir bezahlen privaten Pflegepersonen Kurse, in denen sie das richtige Pflegen lernen. Zusätzlich unterstützen wir Sie als Ihre Pflegekasse mit der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen und dem Pflegeunterstützungsgeld. Das müssen Sie allerdings selbst beantragen.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können das beantragte Pflegegeld an Sie weitergeben.
  • Bei plötzlichem Pflegebedarf können private Pflegepersonen für zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
  • Unter verschiedenen Voraussetzungen übernimmt die KNAPPSCHAFT mindestens einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge für Sie.
  • Sie werden durch das Angebot von Pflegekursen unterstützt. Zum Beispiel mit dem Online-Pflegecoach.
Übersicht über die wichtigsten Fakten für Pflegepersonen.

Wer gilt als Pflegeperson?
Eine Definition

Nach dem Rentenrecht müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, nicht erwerbsmäßig.
  2. Diese Pflege erfolgt mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf zwei verschiedene Wochentage.
  3. Außerdem findet sie in häuslicher Umgebung statt und Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche nicht beschäftigt oder selbstständig tätig.

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie eine Pflegeperson sind? Den bekommen Sie von uns – nehmen Sie einfach über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen dann einen entsprechenden Nachweis zu, der alle von Ihnen benötigen Daten und Informationen enthält.

Leistungen zur sozialen Sicherung privater Pflegepersonen.
Das kriegen Sie genau

  • Pflegeunterstützungsgeld:
    Wenn sich der Pflegebedarf der gepflegten Person ändert und Sie die Pflege neu organisieren müssen.
  • Pflegekurse:
    Wenn Sie privat pflegen und Unterstützung zum Umgang mit der Situation brauchen.
  • Rentenversicherungsbeitrag:
    Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlen wir den Beitrag für Sie.

Was bedeutet das?
Wir erklären es Ihnen - Einfach und verständlich

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können für ihre professionelle Pflegekraft (Pflegedienst) die Pflegesachleistung beanspruchen. Wichtig für Sie: Für die Pflege durch Privatpersonen ohne Zulassung der Pflegekasse (zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen) besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Weil ihre Arbeit aber wichtig ist, können Pflegebedürftige dafür Pflegegeld beanspruchen. Ausführliche Informationen finden Sie unter häusliche Pflege.

Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie als private Pflegepersonen zusätzlich– mit dem Pflegeunterstützungsgeld, Pflegekursen und Rentenversicherungsbeiträgen:

Private Pflegepersonen können für zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein plötzlicher Pflegebedarf entsteht. Oder sich die Situation der gepflegten Person plötzlich verschlechtert, sodass die Pflegeperson die Pflege neu organisieren muss. In diesem Fall ist auch eine Freistellung von der Arbeit möglich. Laden Sie sich jetzt ganz einfach den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei) herunter.

In Pflegekursen und individuellen Schulungen bekommen Sie Wissen zum Umgang mit der persönlichen Belastung und zur Erleichterung des Pflegealltags. Sie erhalten wertvolle Kenntnisse und erlernen praktische Fähigkeiten. Die Kosten für anerkannte Kurse übernehmen wir. Tipp für Sie: Schauen Sie sich nach kostenlosen Angeboten in Ihrer Umgebung um. Volkshochschulen und Wohlfahrtsverbände bieten diese oft an und informieren zum Beispiel in Lokalzeitungen darüber.
Die KNAPPSCHAFT stellt außerdem Online-Pflegekurse zur Verfügung. Sie finden diese unter Online-Pflegecoach.

Die Rentenversicherungsbeiträge von Pflegepersonen übernehmen wir (ganz oder teilweise) unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie pflegen mindestens eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 bis 5.
  • Sie pflegen in häuslicher Umgebung.
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden die Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Sie arbeiten nebenbei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich.

Die Beitragshöhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Leistung ab. Wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, werden die Beiträge aufgeteilt. Es gelten folgende Bemessungsgrundlagen für Pflegepersonen:

Pflegegrad2345
bei Bezug von Pflegegeld27 Prozent43 Prozent70 Prozent100 Prozent
bei Bezug von Kombinationsleistung22,95 Prozent36,55 Prozent59,9 Prozent85 Prozent
bei Bezug von Pflegesachleistung18,9 Prozent30,1 Prozent49 Prozent70 Prozent

War die Pflegeperson schon vor dem 1. Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, gleichen wir ihre alten Beiträge mit der neuen Rechtslage ab. Ist der neue Beitrag niedriger, die Pflege aber gleich, werden die Beiträge in der bisherigen Höhe gezahlt.

Pflegepersonen.
Was unsere Versicherten wissen wollen

Kann ich meinen Pflegedienst wechseln?

Ja. Bitte sprechen Sie mit Ihrem bisherigen Pflegedienst und kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Vertrag zur pflegerischen Betreuung. Sobald Sie anschließend einen neuen Pflegedienst beauftragt haben, kann dieser die Rechnungen ausstellen. Wir übernehmen dann die Kostenmaximal bis zum Höchstbetrag.

Muss ich den Fragebogen über die Pflegepersonen immer ausfüllen?

Ja. Der Fragebogen muss für jede Pflegeperson ausgefüllt werden, die im Gutachten unseres Sozialmedizinischen Dienstes genannt wird. Der Grund dafür: Wir sind dazu verpflichtet die Versicherungspflicht dieser zu prüfen. Wir benötigen also die dort abgefragten Daten von Ihnen.

Wichtig für Sie: Wenn Sie den Fragebogen erneut erhalten, sich allerdings seit dem letzten Ausfüllen keine Änderungen an der Situation ergeben haben, brauchen Sie diesen selbstverständlich nicht erneut ausfüllen.

Welche Bedingungen gelten für die Pflegezeit?

Ohne besonderen Grund ist für pflegende Angehörige eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten möglich. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, übernehmen wir in dieser Zeit die Beitragszahlung zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Familienpflegezeit ist sogar für bis zu 24 Monate möglich. Hier dürfen wir allerdings nur die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen.

Wie kann ich meinen eigenen Pflegedienst als Leistungserbringer beziehungsweise Leistungserbringerin registrieren lassen?

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens registrieren Sie sich automatisch in den Internetportalen. Änderungen in den Kontaktdaten übermitteln Sie per E-Mail. Um zu erfahren, an welche Vertragsdienststelle Sie die E-Mail senden sollten, kontaktieren Sie bitte unser Service-Telefon unter 08000 200 501. Wir teilen Ihnen gerne die zuständige Vertragsdienststelle mit.