Nach dem Rentenrecht müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, nicht erwerbsmäßig.
- Diese Pflege erfolgt mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf zwei verschiedene Wochentage.
- Außerdem findet sie in häuslicher Umgebung statt und Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche nicht beschäftigt oder selbstständig tätig.
Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie eine Pflegeperson sind? Den bekommen Sie von uns – nehmen Sie einfach über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen dann einen entsprechenden Nachweis zu, der alle von Ihnen benötigen Daten und Informationen enthält.
Leistungen zur sozialen Sicherung privater Pflegepersonen.
Das kriegen Sie genau
- Pflegeunterstützungsgeld:
Wenn sich der Pflegebedarf der gepflegten Person ändert und Sie die Pflege neu organisieren müssen. - Pflegekurse:
Wenn Sie privat pflegen und Unterstützung zum Umgang mit der Situation brauchen. - Rentenversicherungsbeitrag:
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlen wir den Beitrag für Sie.
Was bedeutet das?
Wir erklären es Ihnen - Einfach und verständlich
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können für ihre professionelle Pflegekraft (Pflegedienst) die Pflegesachleistung beanspruchen. Wichtig für Sie: Für die Pflege durch Privatpersonen ohne Zulassung der Pflegekasse (zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen) besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Weil ihre Arbeit aber wichtig ist, können Pflegebedürftige dafür Pflegegeld beanspruchen. Ausführliche Informationen finden Sie unter häusliche Pflege.
Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie als private Pflegepersonen zusätzlich– mit dem Pflegeunterstützungsgeld, Pflegekursen und Rentenversicherungsbeiträgen:
Private Pflegepersonen können für zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein plötzlicher Pflegebedarf entsteht. Oder sich die Situation der gepflegten Person plötzlich verschlechtert, sodass die Pflegeperson die Pflege neu organisieren muss. In diesem Fall ist auch eine Freistellung von der Arbeit möglich. Laden Sie sich jetzt ganz einfach den
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)
herunter.
In Pflegekursen und individuellen Schulungen bekommen Sie Wissen zum Umgang mit der persönlichen Belastung und zur Erleichterung des Pflegealltags. Sie erhalten wertvolle Kenntnisse und erlernen praktische Fähigkeiten. Die Kosten für anerkannte Kurse übernehmen wir. Tipp für Sie: Schauen Sie sich nach kostenlosen Angeboten in Ihrer Umgebung um. Volkshochschulen und Wohlfahrtsverbände bieten diese oft an und informieren zum Beispiel in Lokalzeitungen darüber.
Die KNAPPSCHAFT stellt außerdem Online-Pflegekurse zur Verfügung. Sie finden diese unter Online-Pflegecoach.
Die Rentenversicherungsbeiträge von Pflegepersonen übernehmen wir (ganz oder teilweise) unter diesen Voraussetzungen:
- Sie pflegen mindestens eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 bis 5.
- Sie pflegen in häuslicher Umgebung.
- Sie pflegen mindestens zehn Stunden die Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
- Sie arbeiten nebenbei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich.
Die Beitragshöhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Leistung ab. Wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, werden die Beiträge aufgeteilt. Es gelten folgende Bemessungsgrundlagen für Pflegepersonen:
| Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|
| bei Bezug von Pflegegeld | 27 Prozent | 43 Prozent | 70 Prozent | 100 Prozent |
| bei Bezug von Kombinationsleistung | 22,95 Prozent | 36,55 Prozent | 59,9 Prozent | 85 Prozent |
| bei Bezug von Pflegesachleistung | 18,9 Prozent | 30,1 Prozent | 49 Prozent | 70 Prozent |
War die Pflegeperson schon vor dem 1. Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, gleichen wir ihre alten Beiträge mit der neuen Rechtslage ab. Ist der neue Beitrag niedriger, die Pflege aber gleich, werden die Beiträge in der bisherigen Höhe gezahlt.