KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Kind umarmt seine Begleitperson im Krankenhaus.

Aufenthalt im Krankenhaus.
Auch mit Begleitperson

Zur schnellen Genesung.
Ihre Liebsten an Ihrer Seite

Die KNAPPSCHAFT zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Aufenthalte im Krankenhaus. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterkunft und die Verpflegung.

Grundsätzlich können Sie zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern wählen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät Sie dabei gerne. Wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mit ins Krankenhaus aufgenommen werden muss, übernehmen wir ebenfalls die Rechnung. Das kommt vor allem bei Kindern unter neun Jahren vor.

Die wichtigsten Infos zur Mitaufnahme ins Krankenhaus.
Auf einen Blick

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät Sie, ob diese sinnvoll ist.
  • Die Kosten werden von der KNAPPSCHAFT mit dem Krankenhaus abgerechnet.
  • Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen ist eine Mitaufnahme möglich.
Veranschaulichung des Ablaufs und Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus.

Alles rund um das Thema Mitaufnahme. 
Im Krankenhaus

Was zahle ich?

Begleitpersonen zahlen keine Zuzahlungen. Sollte eine Mitaufnahme mehr als den Zuschuss in Höhe von 60 Euro kosten, weil zum Beispiel Wahlleistungen anfallen, tragen sie allerdings die Mehrkosten.

Wer darf wen begleiten?

Manchmal ist es notwendig, eine Begleitperson im Krankenhaus dabeizuhaben – um den Behandlungserfolg zu sichern. Das gilt vor allem für Kinder unter neun Jahren. Die Anwesenheit eines Elternteils vermindert seelische Belastung und Trennungsängste.

  • Wird ein krankes Kind unter neun Jahren stationär im Krankenhaus behandelt, zahlen wir für die Mitaufnahme eines Elternteils 60 Euro täglich.
  • Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir auch die Kosten für die Mitaufnahme bei Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür reicht uns eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes oder der Krankenhausärztin.
  • Die Kosten rechnen wir direkt mit dem behandelnden Krankenhaus ab.

Das ausgewählte Krankenhaus kann Sie nicht unterbringen? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für eine alternative Unterkunft in der Nähe Ihrer Liebsten – bis maximal 60 Euro pro Tag.