Zur schnellen Genesung.
Ihre Liebsten an Ihrer Seite
Die KNAPPSCHAFT zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Aufenthalte im Krankenhaus. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterkunft und die Verpflegung.
Grundsätzlich können Sie zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern wählen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät Sie dabei gerne. Wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mit ins Krankenhaus aufgenommen werden muss, übernehmen wir ebenfalls die Rechnung. Das kommt vor allem bei Kindern unter sieben Jahren vor.