KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Kind umarmt seine Begleitperson im Krankenhaus.

Krankenhaus mit Begleitperson.
So funktioniert die Mitaufnahme

Für eine schnelle Genesung.
Ihre Liebsten an der Seite

Ein Krankenhausaufenthalt kann eine belastende Erfahrung sein – besonders, wenn Ihr Kind oder Sie selbst auf Unterstützung angewiesen sind.

In solchen Fällen übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für …

  • die medizinische Behandlung, 
  • die Pflege und Verpflegung
  • und eine medizinisch notwendige Begleitperson.

Besonders bei Kindern unter neun Jahren, für die eine Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann, tragen wir die Kosten für die Aufnahme dieser begleitenden Person ins Krankenhaus. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin steht Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses zur Seite.

Die wichtigsten Infos zur Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus.
Auf einen Blick

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät Sie, ob diese sinnvoll ist.
  • Die Kosten werden für die Begleitpersonen von Kindern unter neun Jahren sowie bei einer medizinischen Notwendigkeit übernommen.
  • Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen ist eine Mitaufnahme möglich.
Veranschaulichung des Ablaufs und Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus.

Häufige Fragen.
Zur Begleitperson im Krankenhaus

Ein Krankenhausaufenthalt ist oft mit Unsicherheit verbunden – besonders für Kinder oder Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. In solchen Fällen kann eine Begleitperson im Krankenhaus entscheidend sein.

Was sind die Bedingungen für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus und welche Kosten übernimmt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse?

Manchmal ist es notwendig, eine Begleitperson im Krankenhaus dabeizuhaben, um den Behandlungserfolg zu sichern. Das gilt vor allem für Kinder unter neun Jahren. Die Anwesenheit eines Elternteils vermindert seelische Belastung und Trennungsängste.

Grundsätzlich können Sie als Patientin oder Patient eine Begleitperson mit ins Krankenhaus aufnehmen lassen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Das wird in der Regel von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt mit einem Attest bescheinigt. Typische Situationen können sein:

  • Kinder im Krankenhaus: Bei Kindern unter neun Jahren übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten von bis zu 60 Euro täglich für die Mitaufnahme eines Elternteils.
  • Begleitperson im Krankenhaus bei Jugendlichen und Erwachsenen: Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir auch die Kosten für die Mitaufnahme bei Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür reicht uns eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes oder der Krankenhausärztin. Die Kosten rechnen wir direkt mit dem behandelnden Krankenhaus ab.
  • Emotionale Unterstützung: Auch wenn die medizinische Notwendigkeit nicht besteht, können Angehörige oft gegen Selbstzahlung als Begleitperson aufgenommen werden.

Wichtig für Sie: Allein der Wunsch von Ihnen als Patientin, Patient oder Begleitperson – beispielsweise nach räumlicher Nähe – ist keine medizinische Begründung für eine Mitaufnahme. 

Was gilt als medizinische Notwendigkeit bei Patienten und Patientinnen über neun Jahren?

Wenn eine Begleitperson für Kinder über neun Jahre oder Erwachsene im Krankenhaus mit aufgenommen werden soll, ist die Kostenübernahme bei einer medizinischen Notwendigkeit möglich. Auch hier werden bis zu 60 Euro täglich übernommen. 

Von einer medizinischen Notwendigkeit wird gesprochen, wenn die Anwesenheit für die Behandlung oder den Genesungsprozess des Patienten beziehungsweise der Patientin erforderlich ist.

  • Menschen mit Behinderung: Wenn die Begleitperson benötigt wird, um Kommunikation, Mobilität oder die tägliche Versorgung sicherzustellen.
  • Schwerstkranke oder Demenzpatienten: Wenn die Begleitperson für Orientierung, Betreuung oder spezielle Pflegeaufgaben unentbehrlich ist.
  • Psychische Erkrankungen oder Angststörungen: Wenn ohne Begleitperson eine notwendige Behandlung nicht durchführbar wäre.

Was zahle ich?

Begleitpersonen zahlen keine Zuzahlungen. Sollte eine Mitaufnahme mehr als den Zuschuss in Höhe von 60 Euro kosten, weil zum Beispiel Wahlleistungen anfallen, tragen die Begleitpersonen allerdings die Mehrkosten. Wahlleistungen im Krankenhaus sind kostenpflichtige Zusatzleistungen, die über die medizinisch notwendige Regelversorgung hinausgehen. Das ausgewählte Krankenhaus kann Sie nicht unterbringen? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für eine alternative Unterkunft in der Nähe Ihrer Liebsten – bis maximal 60 Euro pro Tag.

Bis zu welchem Alter übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Begleitperson im Krankenhaus?

Bei Kindern bis einschließlich neun Jahren. Eine Kostenübernahme ist jedoch auch bei Jugendlichen und Erwachsenen möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.