Wann zahlt meine Krankenkasse mir mein Funktionstraining oder meinen Rehasport, was ist der Unterschied zwischen den beiden Leistungen und wie können mir diese in meiner Situation oder mit meinen Erkrankungen helfen? Wir klären diese und weitere Fragen im Folgenden gerne für Sie.
Rehasport und Funktionstraining.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Die KNAPPSCHAFT übernimmt als Ihre Krankenkasse die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Hält Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht für notwendig, kann er oder sie Ihnen eine Verordnung nach Muster 56 ausstellen. Danach gibt es zwei Möglichkeiten für Sie:
- Sie treten Ihre Maßnahme bei einem der Leistungsanbieter oder einer der Leistungsanbieterinnen an, der oder die mit uns vereinbart hat, dass Sie bereits ohne Genehmigung der Kostenübernahme von uns starten können. Dann sollten Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Verordnung mit Ihrer Maßnahme beginnen.
- In allen anderen Fällen senden Sie Ihre ärztliche Verordnung nach Muster 56 einfach vor Antritt der ersten Übungseinheit an folgende Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Sie brauchen keinen separaten Antrag stellen. Hier gilt: Sie sollten in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung der Kostenübernahme durch uns mit Ihrer Maßnahme beginnen. Wenn wir sie genehmigen, rechnen wir direkt mit den Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen ab.
In beiden Fällen sind Rehasport und Funktionstraining für Sie kostenfrei. Sie leisten keine Zuzahlungen, wir sind Kostenträger. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer qualifizierten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe.