KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Physiotherapeut bei einer Übung mit einem Reha-Patienten beim Rehasport.

Funktionstraining und Rehasport.
Von der Krankenkasse

Wann zahlt meine Krankenkasse mir mein Funktionstraining oder meinen Rehasport, was ist der Unterschied zwischen den beiden Leistungen und wie können mir diese in meiner Situation oder mit meinen Erkrankungen helfen? Wir klären diese und weitere Fragen im Folgenden gerne für Sie.

Rehasport und Funktionstraining.
Wann zahlt die Krankenkasse?

Die KNAPPSCHAFT übernimmt als Ihre Krankenkasse die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Hält Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht für notwendig, kann er oder sie Ihnen eine Verordnung nach Muster 56 ausstellen. Danach gibt es zwei Möglichkeiten für Sie:

  1. Sie treten Ihre Maßnahme bei einem der Leistungsanbieter oder einer der Leistungsanbieterinnen an, der oder die mit uns vereinbart hat, dass Sie bereits ohne Genehmigung der Kostenübernahme von uns starten können. Dann sollten Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Verordnung mit Ihrer Maßnahme beginnen.
  2. In allen anderen Fällen senden Sie Ihre ärztliche Verordnung nach Muster 56 einfach vor Antritt der ersten Übungseinheit an folgende Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Sie brauchen keinen separaten Antrag stellen. Hier gilt: Sie sollten in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung der Kostenübernahme durch uns mit Ihrer Maßnahme beginnen. Wenn wir sie genehmigen, rechnen wir direkt mit den Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen ab.

In beiden Fällen sind Rehasport und Funktionstraining für Sie kostenfrei. Sie leisten keine Zuzahlungen, wir sind Kostenträger. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer qualifizierten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe.

Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Einige Unterschiede im Überblick

Rehabilitationssport

  • Die Übungen werden in Gruppen mehrerer Rehasportler und Rehasportlerinnen mit qualifizierten Übungsleitern und Übungsleiterinnen durchgeführt.
  • In der Regel verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen 50 Übungseinheiten, an denen Sie innerhalb von 18 Monaten teilnehmen können.
  • Sie lernen, sich auch zukünftig mit Sport fit zu halten und Ihrer Gesundheit Gutes zu tun. Deshalb bedeutet die Verordnung von Rehasport immer auch Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Er hat unter anderem das Ziel, Ihre Ausdauer, Koordination und Kraft zu stärken.

Funktionstraining

  • Es stärkt spezielle Körperbereiche und zielt unter anderem auf die Linderung Ihrer Schmerzen und die Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Krankheit.
  • Dabei werden insbesondere Krankengymnastik und Ergotherapie.
  • Diese wirken auf spezielle Muskelgruppen oder Gelenke und verbessern gezielt Bewegungsabläufe und Schmerzempfinden.
  • Die regelmäßigen Übungen finden in Gruppen und mit ausgebildeten Übungsleitern und Übungsleiterinnen Meist in Form von Trocken- und Wassergymnastik.
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche. Diese führen Sie dann zwölf Monate lang durch.

Die wichtigsten Infos zum Funktionstraining und Rehasport von der Krankenkasse.
Auf einen Blick

  • Kostenübernahme durch die KNAPPSCHAFT bei Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin, wenn der Leistungserbringer formal zugelassen ist.
  • Bei Wiederholungsverordnungen ist für eine Kostenübernahme darüber hinaus eine ärztliche Begründung erforderlich.
  • In der Regel zwei Übungseinheiten pro Woche
  • In Gruppen mit ausgebildeten Übungsleitern und Übungsleiterinnen
  • Funktionstrainingsgruppen finden Sie auch privat im Sportverein

Ihre Fragen.
Unsere Antworten

Wo kann ich meinen Rehasport und mein Funktionstraining durchführen?

Rehabilitationssport wird in der Regel von regionalen Sportverbänden angeboten, die häufig ehrenamtlich organisiert sind. Fragen Sie bei Ihrem Sportverein, Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nach entsprechenden Kursangeboten in der Nähe. Nach Rehasportgruppen können Sie zum Beispiel auf der Internetseite der regionalen Behinderten-Sportverbände suchen.

Beim Funktionstraining gibt es je nach Krankheitsbild verschiedene Selbsthilfegruppen. Informieren Sie sich daher direkt bei den regionalen Gruppen, wie zum Beispiel der Deutschen-Rheuma-Liga. Weitere Informationen gibts unter Selbsthilfe.

Ist eine Folgeverordnung für Rehasport oder Funktionstraining möglich?

Ja, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Begründung in Ihre Verordnung nach Muster 56 einträgt.

Was sind Gründe dafür, dass die Übernahme der Kosten für meinen Rehasport oder mein Funktionstraining abgelehnt werden könnte?

Mögliche Gründe wären zum Beispiel ein nicht zertifizierter Anbieter oder eine Folgeverordnung ohne ärztliche Begründung. Den Grund der Ablehnung der Kostenübernahme Ihrer Maßnahme können Sie ganz einfach in Ihrem Bescheid nachlesen, den Sie in diesem Fall erhalten.

Kann ich meinen Anbieter oder meine Anbieterin für Rehasport oder Funktionstraining wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie: Der neue Leistungserbringer beziehungsweise die neue Leistungserbringerin benötigt von Ihnen eine Kopie Ihrer ärztlichen Verordnung und Ihres Teilnahmenachweises, in dem die Beendigung der Teilnahme beim vorherigen Anbietenden bestätigt wird.

Kann ich während der Maßnahme vom Rehasport auf Funktionstraining von der Krankenkasse wechseln?

Ja, können Sie. Da es ich dabei um zwei unterschiedliche Leistungen handelt, erfordert der Wechsel allerdings eine zweite ärztliche Verordnung.

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