Auch wenn Sie eine Prothese tragen, haben Sie Anspruch auf die Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Abrechnung der Zahnvorsorgeuntersuchung läuft direkt über Ihre Krankenkassenkarte. Haben Sie also Ihre Versichertenkarte immer dabei. Sonst müssen Sie nichts weiter tun.
Für den Zuschuss zum Zahnersatz durch die Krankenkasse nehmen Sie noch Ihr Bonusheft mit. Damit weisen Sie die regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen nach. So können Sie Ihren Zuschuss nämlich auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Weitere Informationen finden Sie unter Zahnersatz durch die Krankenkasse
Zuschuss zum Zahnersatz.
Gute Nachrichten:
Die KNAPPSCHAFT beteiligt sich an Ihrem Zahnersatz mit festgelegten Zuschüssen, den sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen.
Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Wenn Sie die letzten fünf Jahre regelmäßig bei der Vorsorge waren, auf 70 Prozent. Bei keiner nachweislichen Vorsorge zahlt die KNAPPSCHAFT 60 Prozent Zuschuss. Wie funktionierts? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen im Bonusheft bestätigen.
Den Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz erstellt Ihre Zahnärztin beziehungsweise Ihr Zahnarzt.
Er muss vor Behandlungsbeginn der KNAPPSCHAFT vorgelegt werden.
Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss erhöhen. Das sind die Voraussetzungen dafür:
- halbjährliche Untersuchung für Kinder von sechs bis 17 Jahren
- jährliche Untersuchung für Erwachsene ab 18 Jahren
in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren vor Beginn der Behandlung. Wichtig: Versicherte ab dem zwölften Lebensjahr sollten ein Bonusheft führen.