Was sind Versorgungsbezüge? Bei Versorgungsbezügen handelt es sich um mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Versorgungsbezüge werden nur insoweit zur Beitragsbemessung herangezogen, als sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Zu den Versorgungsbezügen zählen zum Beispiel:
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung (Betriebsrenten).
- Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen errichtet sind (beispielsweise Ärzte oder Ärztinnen, Apotheker oder Apothekerinnen, Anwälte oder Anwältinnen).
- Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (beispielsweise Pensionen).
Wichtig für Sie: Als Versorgungsbezüge kommen laufende und einmalige Bezüge, Abfindungen und originär vereinbarte Kapitalleistungen in Betracht. Auch ausländische Versorgungsbezüge sind beitragspflichtig.