KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau bekommt Medikamente in einer Apotheke und wird dabei über die mögliche Zuzahlung informiert.

Medikament, Hilfsmittel und Verbandmittel.
Für Ihre schnelle Genesung

Medikamente und Verbandmittel. 
Für Sie und ihre Familie

Damit Sie so schnell wie möglich gesund werden, verordnen Ärzte und Ärztinnen Ihnen Arznei- und Verbandmittel. Die Kosten dafür übernehmen wir, erwachsene Versicherte zahlen aber eine Zuzahlung.

Den Preisunterschieden bei gleichwertigen Arzneimitteln wird durch Festbeträge Rechnung getragen. Die Preise variieren nämlich bei unterschiedlichen Herstellenden. So ist eine qualitativ hochwertige Arzneimitteltherapie möglich, die gleichzeitig wirtschaftlich ist. Konkret bedeutet das: Wenn ein Patient oder eine Patientin sich für ein Arzneimittel entscheidet, das über dem Festbetrag liegt, muss er die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis selber zahlen.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Die KNAPPSCHAFT übernimmt den Festbetrag von Medikamenten.
  • Generika sind genauso qualitativ und wirksam wie andere Medikamente.
  • Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel dürfen Krankenkassen nicht übernehmen.

Was sind Generika?
Kurz erklärt

Qualität muss nicht teuer sein

Ärzte und Ärztinnen verordnen häufig sogenannte Generika. Ein Generikum ist ein Nachahmer-Präparat. Es ist meistens preiswerter als das Original, wirkt aber genauso. Nur, wenn Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße identisch sind, werden Arzneimittel ausgetauscht. Was sich ändern kann: Verpackung, Farbe und Form der Tabletten. Vor allem nach einer Behandlung im Krankenhaus müssen Sie damit rechnen, Generika zu bekommen.

Besser Bescheid wissen

Wichtig: Wirkstoffgleiche Generika sind nicht zu 100 Prozent identisch. Manchmal führen die Arzneimittel zu unerwünschten Nebenwirkungen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass Patientinnen und Patienten ein wirkstoffgleiches Mittel nicht vertragen. Sollte das trotzdem der Fall sein, informieren Sie Ihren Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin. Diese entscheiden dann, ob das Medikament abgesetzt und ausgetauscht werden muss.

So funktioniert Geld-zurück

Sie haben die Möglichkeit, in der Apotheke ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel zu kaufen als das, was der Apotheker oder die Apothekerin aufgrund der Rabattverträge abzugeben hätte. Sie müssen das Arzneimittel dann erstmal selbst bezahlen. Reichen Sie dann die Kopie des Kassenrezepts mit Quittung bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle der KNAPPSCHAFT ein. Wir zahlen Ihnen dann den Preis für das Rabattarzneimittel zurück, abzüglich der gewährten Rabatte.

Qualität zum besten Preis.
Lernen Sie Ihre Optionen kennen

Viele Arzneimittel erhalten Sie nur ohne Zuzahlung, wenn der Hersteller den Preis entsprechend gesenkt hat. Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten Sie aber immer zuzahlungsfrei, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihe Apothekerin nach zuzahlungsfreien Alternativen. Oft ist das teuerste Medikament nicht das beste. Weitere Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.

Ärztliche Verordnungspraxis.

Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sind verpflichtet, Arzneimittel wirtschaftlich zu verordnen. Was das bedeutet? Wenn nichts dagegen spricht, stellen Ärzte und Ärztinnen auf Generika-Präparate um. Beim Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Medikament gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Der Arzt oder die Ärztin verordnet unter Angabe des Wirkstoffes.

Der Apotheker oder die Apothekerin muss dann ein rabattiertes Arzneimittel rausgeben. Es muss gleiche Wirkstoffe, Wirkstärken und Packungsgrößen haben. Hat die Kasse keinen Rabattvertrag für den Wirkstoff, muss die Apotheke eines der drei günstigsten Arzneimittel abgeben, die der Verordnung entsprechen.

2. Der Arzt oder die Ärztin verordnet unter dem Handelsnamen und lässt den Austausch gegen ein Generikum zu.

Auch hier kann ein Arzneimittel ausgetauscht werden, bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und gleicher Packungsgröße. Besteht für das verordnete Arzneimittel kein Rabattvertrag, gibt die Apotheke das verordnete Medikament oder eins der drei günstigsten Medikamente an Sie weiter. Bei mehreren Verträgen hat der Apotheker oder die Apothekerin die Wahl unter den Arzneimitteln.

Rabattverträge ändern sich alle zwei Jahre. Daher kommt es vor, dass ein chronisch kranker Patient oder eine chronisch kranke Patientin im Laufe der Jahre unterschiedliche Medikamente in der Apotheke bekommt. Dabei unterscheiden sich nur Verpackung und Aussehen des Medikaments – der Wirkstoff ist identisch.

Was wir nicht zahlen

Die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel dürfen Krankenkassen nicht übernehmen. Ausnahme: bei Kindern bis zu zwölf Jahren. Was außerdem nicht bezahlt wird:

  • Lifestyle-Arzneimittel, die die Lebensqualität erhöhen
  • Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte, einschließlich Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfender und hustenlösender Mittel
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheiten
  • Abführmittel
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen).

Gleicher Wirkstoff, besserer Preis

Krankenkassen nutzen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern, um für ihre Versicherten günstigere Preise für Medikamente zu erzielen. Ganz ohne Abstriche an der therapeutischen Qualität: mit Generika Produkten. Die Wirkstoffe bleiben bei den Nachahmerprodukten selbstverständlich gleich.

Das neue Medikament sieht eventuell anders aus. Es muss aber in diesen Punkten gleich zu Ihrem bisherigen Arzneimittel sein:

  • Qualität
  • Wirkstoff
  • Stärke
  • Normgröße der Packung
  • vergleichbare Darreichungsform

Apotheken sind verpflichtet, bevorzugt die Arzneimittel an Patienten und Patientinnen abzugeben, für welche die Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat. Sie bekommen das Medikament, wenn nichts dagegenspricht. Das beurteilt Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin.

Rabattverträge der KNAPPSCHAFT

Die KNAPPSCHAFT hat zu vielen Wirkstoffen Rabattverträge abgeschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Rabattarzneimitteln.

Liste der Rabattverträge (PDF)

Verunreinigung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Ranitidin

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 17.09.2019 darüber informiert, dass in der Europäischen Union ein Rückruf von Arzneimitteln erfolgt, die den von dem Wirkstoffhersteller Saraca Laboratories Limited hergestellten Wirkstoff Ranitidin enthalten. Es lägen Indizien vor, dass auch der Wirkstoff weiterer Wirkstoffhersteller von der Verunreinigung betroffen sein könnte. Ranitidinhaltige Arzneimittel werden zur Kontrolle der Magensäureproduktion bei Sodbrennen, zur Behandlung der Refluxerkrankungen und zur Prophylaxe von Magengeschwüren eingesetzt.

Hintergrund des Rückrufs ist nach Information des BfArM, dass in ranitidinhaltigen Arzneimitteln geringe Mengen/Spuren des Nitrosamins N-Nitrosodimethylamin (NDMA) nachgewiesen wurden. Dieser Stoff ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Bislang liegen laut BfArM noch nicht für alle ranitidinhaltigen Arzneimittel konkrete Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchen Konzentrationen die Verunreinigung enthalten ist. Der Rückruf aller Chargen mit dem Wirkstoff des Herstellers Saraca Laboratories Limited erfolgt daher aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bis zur Klärung des Sachverhaltes.

Gemäß Empfehlung des BfArM sollen sich Patientinnen und Patienten, die Fragen zu ihrer aktuellen Behandlung haben, an ihre Ärztin, ihren Arzt oder ihre Apothekerin beziehungweise ihren Apotheker wenden. Es stehen verschiedene Arzneimittel, die im gleichen Indikationsgebiet wie Ranitidin eingesetzt werden können, als Alternativen zur Verfügung. Ein akutes Patientenrisiko bestehe nicht.

Die Entscheidung über ein Alternativpräparat trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und stellt gegebenenfalls eine neue Verordnung über ein nicht betroffenes Präparat aus.

Die Versicherten der KNAPPSCHAFT müssen die gesetzliche Zuzahlung für das neue Medikament nicht doppelt leisten, wenn die erneute Verordnung infolge des Rückrufs des ranitidinhaltigen Arzneimittels erfolgt. Die KNAPPSCHAFT übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Zuzahlung. Reichen Sie hierzu die Quittung der Apotheke zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der KNAPPSCHAFT ein. Die KNAPPSCHAFT erstattet Ihnen die verauslagten Kosten dann. Den Antrag stellen Sie bitte mit dem folgenden

Erstattungsantrag (PDF)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Ärztin, ihren Arzt oder ihre Apothekerin beziehungweise ihren Apotheker. Unabhängige Informationen erhalten Sie auch in einem ausführlichen Fragenkatalog des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Arzneimittelkonto NRW.

Für eine sichere Arzneimittelversorgung
Das Arzneimittelkonto NRW ist eine digitale und patientenindividuelle Akte zum Medikationsmanagement. Hier werden sektorenübergreifend Medikationsdaten von Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen zusammengetragen. Auch die Patientinnen und Patienten können Ihre Medikationsdaten einsehen und ergänzen. Bei jeder Änderung der Medikation werden mögliche Wechselwirkungen der Präparate geprüft. Diese integrierte Prüfung auf Basis aller im Arzneimittelkonto NRW verfügbaren Medikationsdaten leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Weitere Informationen unter www.arzneimittelkonto-nrw.de

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Das Logo von Europäische Union Investition in unsere Zukunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
Das Logo von EFRE.NRW - Investition in Wachstum und Beschäftigung.
Das Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW.

Medikamente.
Was unsere Kunden und Kundinnen wissen wollen

Mein Arzt hat mir ein Medikament verschrieben. Warum habe ich in der Apotheke ein anderes erhalten?

Bei dem Medikament, welches Sie bekommen haben, handelt es sich um ein Generika. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (diese werden auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe können unter anderem der Farbstoff sein, welcher der Pille ihre Farbe gibt oder ein Stoff, der die Tablette zusammenhält. Ein anderer Hilfsstoff ist Milchzucker. Hier können in ganz wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.

Generika sind genauso sicher und wirksam wie das Originalpräparat.

Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament bisher nicht aufgetreten sind, dann sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin darüber.

Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder speziell zu Ihrem Generika, dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Seite.

Ich habe ein grünes Rezept von meiner Ärztin erhalten. Warum muss ich das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen?

Auf dem grünen Rezept empfiehlt Ihnen ide Ärztin oder der Arzt ein nichtverschreibungspflichtiges Medikament. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können von uns nicht übernommen werden.